Eklärung Arbeitsunfähigkeit 3 Kalendertage

Eine Person ist am Dienstag zum Arzt und hat sich bis Donnerstag krank schreiben lassen. Nach Bekanntgabe beim Arbeitgeber am Donnerstag ist die Person dann Freitag auch noch zu Haus geblieben. Es erfolgte allerdings kein weiterer Krankenschein.Ein Urlaubstag wurde auch nicht für diesen Freitag genommen. Montag erschien die Person wieder ganz normal zur Arbeit.Eine tarifliche Regelung gibt es nicht. Die gesetzliche Regelung git. Hätte man nicht auch noch für Freitag einen Krankenschein holen müssen? Oder ist das dann auch wieder mit der 3-Tage-Regelung für Krankheit gedeckt? Gilt das immer wieder neu mit den 3 Kalendertagen oder gibt es da eine Zeitspanne, in der diese 3 Kalendertage nur genommen werden dürfen auf ein und dieselbe Krankheit?
Gibt es für jede Erkrankung (Wiederholung) diese 3 Tage?

Hallo (das nennt man eine freundliche Anrede)

Natürlich hätte eine Folgebescheinigung eingeholt und vorgelegt werden müssen. Der Arbeitnehmer sollte ordentlich abgemahnt werden. Zudem sollte die Lohnfortzahlung für die nicht attestierten Tage der Arbeitsunfähigkeit verweigert werden.

Gruß, (das nennt man eine freundliche Verabschiedung)
LeoLo