EKS-Anhang bei Beantragung Einstiegsgeld GbR

Hallo, ich möchte Einstiegsgeld beantragen. Dafür muss ich die EKS Anlage ausfüllen. Wir sind jedoch eine GbR mit zwei Gesellschaftern, d.h. die Finanzplanung bezieht sich auf beide Gesellschafter. Wie fülle ich nun den EKS Anhang aus? Muss ich die Beiträge zur Altersvorsorge beispielsweise von dem anderen Gesellschafter mit angeben? Einkommensteuervorauszahlungen etc sind ja auch völlig unterschiedlich (da einmal verheiratet mit Kind, einmal ledig ). Wie macht denn dann das Ausfüllen des EKS Anhanges Sinn??? Danke für Eure Antworten!!

VG Lea

Hallo Lea,

die Anlage EKS dient beim Einstiegsgeld dazu, Ihre persönliche Steuerlast zu erfassen. Daher ist in der Anlage EKS Ihre persönliche Situation anzugeben.

Viele Grüße

Michael Köhler

Hallo Herr Köhler, danke für Ihre Antwort. Bei der Einkommensteuer ist das theoretisch klar, beim Rest muss ich doch aber den Gesamtgewinn (also Wareneinnahmen , Wareneinsatz etc) der GbR angeben…dann macht es doch aber keinen Sinn, wenn ich am Anfang alles für die gesamte GbR (also für 2 Gesellschafter) angebe und danach NUR meine eigene Situation betreffs Altersversorgung, Einkommensteuer abziehe. Verstehen Sie was ich meine?
VG Lea

Moin!

Die Finanzplanung bezieht sich zunächst ausschließlich auf die GbR. Oder wollen Sie für Ihren Teil der Firma Investitionsmittel des Jobcenters bekommen? Dann ist dieser Teil sauber und intelligent darzustellen.

Die GbR wird gegenüber dem Jobcenter genauso behandelt wie gegenüber dem Finanzamt, d.h. Einnahmen und Kosten bzw. wichtiger der sich daraus ergebende Verlust/Überschuss werden in Ihren Fall hälftig bewertet.

Wie dies in der EKS und ihre Anlagen dargestellt werden soll, würde ich direkt mit der Fallmanagerin abklären. Wären Sie meine Mandantin, würde ich zu dem einfachsten raten: Alles als gemeinsame GbR darstellen (so können die Zahlen klar übernommen werden) und den Ertrag hälftig auf Sie.

Ich hoffe Ihr Partner bezieht auch Einstiegsgeld oder hat große Geduld. Die Führung einer Firma mit dem Jobcenter als weiteren „Gesellschafter“ ist eine besondere Herausforderung. Nicht alles was kaufmännisch sinnvoll und geboten ist entspricht dem behördlichen Duktus. Manchmal ist das dadurch erzwungene sparsame und überlegte Herangehen aber auch sehr hilfreich.
In diesem Sinne

Good Luck!

Stefan Römer

Dipl. Betriebswirt::: BusinessLotse ::: BergCoach :::