EKSt. Erkl. 2001 nicht gemacht - Strafe?

noch einen Frage - bitte.

Was passiert eigentlich, wenn man einkommensteuerpflichtig
gewesen wäre, aber keine Erklärung abgegeben hat?

Wird gemahnt? Oder muss ‚man das einfach wissen‘ und wird
anderenfalls bei der nächsten EKSt.-Erklärung bestraft?

*verwirrt*
Lillian

hi,

wenn du zur abgabe der erklärung verpflichtet bist, kann z.b. ein verspätungszuschlag festgsetzt werden. eine mahnung kommt meist, muss aber nicht.

OB ein verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im ermessen des veranlagungssachbearbeiters (§ 152 / § 5 AO).

die höhe darf max. 10% der festgesetzten steuer aber max. 25000 EUR betragen.

also, EStE abgeben und dann abwarten und tee-trinken. wenn der VZ dann fast die 10% ausmacht, einspruch einlegen und gründe für die nichtabgabe / entschuldbarkeit vortragen, wonach ein nur geringerer VZ gerechtfertigt sei.

aber man soll ja keine schlafenden hunde wecken :wink:

gruss vom

showbee

Hinweis zum Verspätungszuschlag
Hallo!

Das stimmt alles, aber ein Fallstrick ist doch drin:

Der Satz

die höhe darf max. 10% der festgesetzten steuer aber max.
25000 EUR betragen.

ist völlig korrekt, wird aber gerne falsch verstanden.

Hier geht es um die FESTGESETZTE Steuer - nicht um das, was du hinterher nachbezahlen mußt oder sogar herausbekommst!

Will sagen: wenn du 200.000 Mark verdient hast, darauf jetzt 80.000 Mark Steuern festgesetzt werden und dein Arbeitgeber schon 79.800 Mark an Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat, dann zahlst Du im Falle eines Falles einen Verspätungszuschlag von maximal 8.000 Mark, und nicht etwa 20 Mark wie die meisten vermuten!

Es kann sogar soweit kommen, daß Du eigentlich eine Erstattung bekommen würdest, aber trotzdem ein immens hoher Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

Das ist zwar alles eher selten (zumindest im Arbeitnehmerbereich), aber wenn das Finanzamt schon anfängt die Abgabe der Erklärungen anzumahnen, dann sollte man doch aufmerksam werden…

Schönen Gruß,
Robert

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hallo robert,

Hier geht es um die FESTGESETZTE Steuer - nicht um das, was du
hinterher nachbezahlen mußt oder sogar herausbekommst!

ja, gut das du es nochmal erklärt hast. als fachidiot habe ich nicht daran gedacht, das man unter festgesetzte steuer auch was anderes verstehen könnte.

Das ist zwar alles eher selten (zumindest im
Arbeitnehmerbereich), aber wenn das Finanzamt schon anfängt
die Abgabe der Erklärungen anzumahnen, dann sollte man doch
aufmerksam werden…

tja, aber wenn man eine mahnung bekommt steht genau das drauf. da steht dann meist: „diese frist stellt keine weitere fristverlängerung dar“ und „sollten sie nicht ihrer verpflichtung nachkommen, kann ein verspätungszuschlag …“

oder?

gruss vom

showbee

Hallo Zeigebiene! :wink:

ja, gut das du es nochmal erklärt hast. als fachidiot habe ich
nicht daran gedacht, das man unter festgesetzte steuer auch
was anderes verstehen könnte.

Na ja, diese nette Kleinigkeit durfte ich in der Vollstreckung des Finanzamtes des öfteren mal den Schuldnern erklären…
Die standen nämlich üblicherweise auf dem Standpunkt „10% der Nachzahlung“ und haben sich hinterher mächtig gewundert…

tja, aber wenn man eine mahnung bekommt steht genau das drauf.
da steht dann meist: „diese frist stellt keine weitere
fristverlängerung dar“ und „sollten sie nicht ihrer
verpflichtung nachkommen, kann ein verspätungszuschlag …“

Das ist richtig - nur von der ersten Mahnung bis zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen ist es noch ein bißchen Weg…
Üblicherweise wird nicht sofort ein Verspätungszuschlag festgesetzt - wenn doch mal einer fällig wird, heißt das entweder, daß da schon jemand SEHR hartnäckig keine Erklärungen abgibt, oder daß das Finanzamt gute Gründe hat, genau DIESE Erklärung möglichst zeitnah hereinzubekommen…

Aber ich fürchte fast, auch das handhabt jedes Finanzamt (wenn nicht sogar jeder Bearbeiter) wieder etwas anders.

Schönen Gruß,
Robert

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Ich grüße den freundlichen Vollstrecker … und vielen Dank auch
an Showbee :smile:))

das klingt alles sehr einschüchternd! :frowning:
Nun handelt es sich bei dem Säumigen keineswegs um einen
wohlverdienenden Menschen, sondern um jemanden, der nach
längerer Krankheit (vor 4-5 Jahren) arbeitslos war, in diversen
Weiterbildungsmaßnahmen steckte und mangels Angebot nur wenige
Monate pro Jahr Teilzeit (keine 300-nochwas Beschäftigung)
arbeiten konnte und nun endlich seit Ende 2001 zum ersten Mal
wieder ein volles Jahr, wenn auch Teilzeit, berufstätig ist.

In den letzten Jahren hat er wohl so wenig verdient (und
Lohnsteuer gezahlt), dass ihm das Ausfüllen der Unterlagen nicht
in den Sinn kam.

Der arme Mensch ist auch noch nie zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung aufgefordert worden - und jetzt möchte
er am liebsten ganz den Kopf in den Sand stecken, weil irgendwo
geschrieben steht, dass Lohnersatzleistungsempfänger sehr wohl
einen Steuererklärung zu machen haben … Keine Gute Idee, finde
ich.

Wenn er wirklich Unrecht getan hat, wäre es vielleicht günstig,
zu wissen, wie man jetzt am geschicktesten vorgeht. Ich kann ihm
keine Rat geben, bei mir macht das der Steuerberater :wink:))

*leider ratlos*
Lillian

Hallo!

das klingt alles sehr einschüchternd! :frowning:

Soll es nicht - ich will niemanden erschrecken, nur informieren.

Der arme Mensch ist auch noch nie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert worden - und jetzt möchte er am liebsten ganz den Kopf in den Sand stecken, weil irgendwo geschrieben steht, dass Lohnersatzleistungsempfänger sehr wohl einen Steuererklärung zu machen haben …

Das stimmt, Lohnersatzleistungen unterliegen zwar nicht selbst der Besteuerung, wirken sich aber durch den Progressionsvorbehalt
auf den Steuersatz aus. (Die Erklärung dafür spare ich mir hier mal, ist nämlich nicht ganz einfach…)

Keine Gute Idee, finde ich.

Stimmt, die Vogel-Strauß-Politik ist gerade im Umgang mit dem Finanzamt das schlechteste was man machen kann.
Die Jungs und Mädels dort haben ein SAUGUTES Gedächtnis… :wink:

Wenn er wirklich Unrecht getan hat, wäre es vielleicht
günstig, zu wissen, wie man jetzt am geschicktesten vorgeht.

Wieso gibt er die Erklärung nicht einfach noch jetzt ab?
Damit ist er doch allen Problemen aus dem Weg gegangen - wenn sich das Finanzamt bisher noch gar nicht gemeldet hat, werden sie auch nicht allzu böse sein, daß die Erklärung erst heute kommt.

SOOO schwer ist das Ausfüllen einer Steuererklärung auch nicht!
(Es sei denn, man hätte 27 verschiedene Geldanlagen bei neun verschiedenen Banken, mit in- und ausländischen Fondsanteilen, Aktienpaketen und anderen Anlageformen… Aber das dürfte hier wohl ausscheiden!)

Und wenn es beim Ausfüllen WIRKLICH mal Probleme geben sollte, gibt es ja immer noch dieses Forum! :smile:

Schönen Gruß,
Robert