EKST-Erklärung - 3 Tage Schweiz + Dtl. pro Woche

Liebes Forum,

meine Frage dreht sich um einen Fall zur Einkommensbesteuerung wenn eine Person gleichzeitig in Deutschland und der Schweiz arbeitet.

Der hypothetische Fall sieht folgendermaßen aus:
2009 und 2010 wird Dozent XYZ wahrscheinlich neben seiner Beschäftigung an einer deutschen Hochschule, über einige Monate parallel an einer schweizerischen Hochschule beschäftigt sein. D.h. Dozent XYZ (ledig, keine Kinder) arbeitet 3 Tage pro Woche in Deutschland (Annahme: 1500 Euro brutto pro Monat) und 3 Tage pro Woche in der Schweiz (Annahme: 5000 SFr brutto pro Monat).

Welche Steuern müsste Dozent XYZ in welchem Land bezahlen? Gibt es hier besondere Stolpersteine zu beachten?

Weitere Annahme: Dozent XYZ Wohnsitz würde seinen Wohnsitz 2009 in Deutschland belassen und diesen 2010 in die Schweiz verlegen. Wäre Dozent XYZ dies zu empfehlen?

Vielen Dank im Voraus für alle Hinweise wie in diesem hypothetischen Fall vorzugehen wäre!

Gruß,
Matze

Arbeit Schweiz u Deutschland
Hi,

Der hypothetische Fall sieht folgendermaßen aus:
2009 und 2010 wird Dozent XYZ wahrscheinlich neben seiner
Beschäftigung an einer deutschen Hochschule, über einige
Monate parallel an einer schweizerischen Hochschule
beschäftigt sein. D.h. Dozent XYZ (ledig, keine Kinder)
arbeitet 3 Tage pro Woche in Deutschland (Annahme: 1500 Euro
brutto pro Monat) und 3 Tage pro Woche in der Schweiz
(Annahme: 5000 SFr brutto pro Monat).

Welche Steuern müsste Dozent XYZ in welchem Land bezahlen?

Schweizer Steuerrecht in einem deutschen Forum, also das ist etwas viel verlangt

Schweiz siehe
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Schweiz

Gibt es hier besondere Stolpersteine zu beachten?

ja, deshalb braucht man einen versierten Steuerberater

Weitere Annahme: Dozent XYZ Wohnsitz würde seinen Wohnsitz
2009 in Deutschland belassen und diesen 2010 in die Schweiz
verlegen. Wäre Dozent XYZ dies zu empfehlen?

Steuern zahlt er jeweils auf jeden Fall im jeweiligen Tätigkeitsstaat. Der Wohnsitzstaat besteuert nach der unbeschränkten Steuerpflicht, wobei da auch einige Absetzmöglichkeiten gegeben sind.
Das muss man mit konkreten Zahlen von einem Steuerberater durchrechnen lassen. Im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz gibt es viele Sonderregelungen.

Schweizer Arbeitgeber sind auch oft behilflich, derartige Steuerfragen zu klären. Da würde ich mal nachfragen.

Schöne Grüße
C.