Ekst-Erklärung - abzug Vorsorgeaufwendungen ?

Hallo,
bei der Ekst-Erklärung 2010 können PKV-Beiträge ja nur bis zum sog. Höchstbetrag, bzw. mind. in der Höhe des Basisschutzes abgesetzt werden. Dieser Höchstbetrag ist ja im Vergleich zu tatsächlich gezahlten Beiträgen „lächerlich“.
Bei Überschreitung des Höchstbetrages können ja dann keine weiteren „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ mehr geltdend gemacht werden.

Wie verhält es sich denn mit dem Höchstbetrag für einzeln versicherte Kinder (4 Stück!) bei der PKV. Gibt es für diese jeweils einen eigenen Höchstbetrag oder fallen die Kinder mit den zu Eltern?

Soll hier die Steuererklärung unter den „Vorbehalt der Nachprüfung“ gestellt werden oder aber in irgend einer Form Widerspruch eingelegt werden, falls es rückwirkend zu diesem Gesetz eine Änderung der Absetzbarkeit gibt?

Vielen Dank für Eure Hinweise!

Hallo!

unbegrenzt abgezogen werden können Beiträge der PKV für die Basisversorgung. Dazu zählen auch Beitäge für Kinder für die man Anspruch auf Kinderfreibetrag hat oder Kindergeld bezieht (§10 Abs. 3 Satz 2 EStG).

Die eigenen „Komfort“-leistungen der PKV und die der Kinder, sowie die sonstigen Versicherungsaufwendungen laufen dann halt ins leere, weil ja insgesamt nur 1500 oder 2400€ abgezogen werden dürfen (bei Zusammenveranlagung 3000/2900/4800€)

Gruß

derschwede77

Hallo DeerSchwede77,

vielen Dank für Deine Hinweise!
Erhöht sich der Höchstbetrag in diesem Fall dann nicht pro Kind um x EUR? Mit dieser Regelung haben ja Zusammenveranlagte ohne Kind den gleichen Höchstbetrag,wie die mit Kind / Kinder!?

joel

Hallo!

Nein, der Höchstbetrag ist fix, leider.

gruß

derschwede77