Hallo,
bei der Ekst-Erklärung 2010 können PKV-Beiträge ja nur bis zum sog. Höchstbetrag, bzw. mind. in der Höhe des Basisschutzes abgesetzt werden. Dieser Höchstbetrag ist ja im Vergleich zu tatsächlich gezahlten Beiträgen „lächerlich“.
Bei Überschreitung des Höchstbetrages können ja dann keine weiteren „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ mehr geltdend gemacht werden.
Wie verhält es sich denn mit dem Höchstbetrag für einzeln versicherte Kinder (4 Stück!) bei der PKV. Gibt es für diese jeweils einen eigenen Höchstbetrag oder fallen die Kinder mit den zu Eltern?
Soll hier die Steuererklärung unter den „Vorbehalt der Nachprüfung“ gestellt werden oder aber in irgend einer Form Widerspruch eingelegt werden, falls es rückwirkend zu diesem Gesetz eine Änderung der Absetzbarkeit gibt?
Vielen Dank für Eure Hinweise!