es scheint ja die neue Regel zu geben, dass nun auch die Einkommensteuererklärung bei Gewinneinkunftsarten wie z. B. Gewerbe oder Freiberuf mit ELSTER abgegeben werden muss.
Gilt das auch für einen verheirateten Steuerzahler, in dessen Bereich das meiste Geld durch Angestelltenjob und Rente reinkommt und bei dem die Gewerbeeinkünfte nur der kleinste Teil sind?
Außerdem empfindet der Steuerzahler es als wesentlich angenehmer, erst mal in Ruhe in einer Papier-Steuererklärung „herummalen“ zu können, statt das Ganze gleich elektronisch eintippen zu müssen.
es scheint ja die neue Regel zu geben, dass nun auch die Einkommensteuererklärung bei Gewinneinkunftsarten wie z. B. Gewerbe oder Freiberuf mit ELSTER abgegeben werden muss.
Gilt das auch für einen verheirateten Steuerzahler, in dessen Bereich das meiste Geld durch Angestelltenjob und Rente reinkommt und bei dem die Gewerbeeinkünfte nur der kleinste Teil sind?
Grundsätzlich ja. Aber dieses Jahr hat man sich da wohl noch nicht so.
Außerdem empfindet der Steuerzahler es als wesentlich angenehmer, erst mal in Ruhe in einer Papier-Steuererklärung „herummalen“ zu können, statt das Ganze gleich elektronisch eintippen zu müssen.
Der gemeine Steurzahler empfindet es sicher auch als wesentlich angenehmer gar keine Steuern zu zahlen. Auf solche Empfindungen nimmt die diebische Elster aber keine Rücksicht ;o) Daneben kann man auch in der elektronischen Version rummalen. Abgeschickt wird sie dann erst, wenn man fertig ist.
… Grundsätzlich ja. Aber dieses Jahr hat man sich da wohl noch
nicht so.
Ja, sie scheinen nur ein entsprechendes Hinweisblatt zu schicken und fertig.
Selbst eine USt-Erklärung auf Papier wurde (in Südhessen) dieses Jahr noch akzeptiert.
Der gemeine Steurzahler empfindet es sicher auch als
wesentlich angenehmer gar keine Steuern zu zahlen. …
*ggg*
Aber Steuergesetze sind halt kein Wuschkonzert. )