Hallo,
wenn ein Angestellter im letzten Jahr eine Wohnung gekauft hat und diese unentgeldlich der Mutter überlässt, MUSS das in der EKST-Erklärung 2004 angegeben werden oder kann man es lassen, weil ja dadurch keine Zusatzeinkünfte bestehen (nur Mehraufwand bei der Erklärung
Eigenheimzulage wurde bereits für 2004 und 2005 gezahlt, muss man das auch reinschreiben oder hat das damit nichts zu tun?
Die Steuererklärung wird mit dem WISO Steuerprogramm erstellt, da ist wohl manchen nicht so ganz eindeutig ausgedrückt.
Danke an alle!!!
Hallo,
wenn ein Angestellter im letzten Jahr eine Wohnung gekauft hat
und diese unentgeldlich der Mutter überlässt, MUSS das in der
EKST-Erklärung 2004 angegeben werden oder kann man es lassen,
weil ja dadurch keine Zusatzeinkünfte bestehen (nur
Mehraufwand bei der Erklärung
hi,
ist unerheblich für die ESt, da unentgeltlich…
Eigenheimzulage wurde bereits für 2004 und 2005 gezahlt, muss
man das auch reinschreiben oder hat das damit nichts zu tun?
nein - wird getrennt von der ESt-Erklärung abgewickelt
Die Steuererklärung wird mit dem WISO Steuerprogramm erstellt,
da ist wohl manchen nicht so ganz eindeutig ausgedrückt.