Servus,
nein, das ist kein Problem - es ist erlaubt, zu viel ESt zu zahlen; Steuerhinterziehung käme nur in Betracht, wenn wegen der unvollständigen Angaben zu wenig ESt bezahlt würde.
Es gibt übrigens ein paar Gruppen von Selbständigen, bei denen es ganz normal ist, dass sie keine Betriebsausgaben im Einzelnen angeben, weil sie diese pauschal abziehen dürfen:
Bei hauptberuflich Selbständigen mit schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit beträgt der Pauschalabzug 30 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 Euro jährlich.
Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit), beträgt der Pauschalabzug 25 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich.
Und dann gibt es noch die Geschichte von dem Mandanten, der (pro forma) mit einer Detektei selbständig war und dessen Reisekosten pro Monat ohne irgendwelche Angaben zu Orten, Zeiten, Anlässen, Entfernungen aus einer einzigen Zahl bestanden, drunter war ein Dienstsiegel vom BKA angebracht und die Bestätigung, dass das schon geprüft wäre und in Ordnung ginge so. Aber das ist eine andere Sache.
Schöne Grüße
MM