EkSt-Erklärung: Müssen Aufwendungen zwingend angegeben werden?

Hallo,

sorry, extrem naive Frage, aber die Situation hatte ich noch nie und ‚rechtlich ist nicht gleich logisch‘ …

Wenn ich bei der EkSt-Erklärung (warum auch immer) meine betrieblichen Aufwendungen nicht angeben möchte bzw. einfach als 0 angebe (so dass ich unterm Strich mehr Einkünfte angebe als ich tatsächlich erziehlt habe) … habe ich da ein Problem mit dem Passus „richtig und vollständig“, den ich unterschreibe?
Wohl kaum, aber ich frag lieber mal nach.

Danke und Gruß
F.

Welche Aufwendungen? Bordellbesuche mit Geschäftsfreunden? Bestechungsgelder? Segelyacht?

Meine Frage ist nicht ansatzweise witzisch gemeint … gängige Aufwendungen wie Fachliteratur, Fortbildungskosten usw.

Servus,

nein, das ist kein Problem - es ist erlaubt, zu viel ESt zu zahlen; Steuerhinterziehung käme nur in Betracht, wenn wegen der unvollständigen Angaben zu wenig ESt bezahlt würde.

Es gibt übrigens ein paar Gruppen von Selbständigen, bei denen es ganz normal ist, dass sie keine Betriebsausgaben im Einzelnen angeben, weil sie diese pauschal abziehen dürfen:

Bei hauptberuflich Selbständigen mit schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit beträgt der Pauschalabzug 30 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 Euro jährlich.

Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit), beträgt der Pauschalabzug 25 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich.

Und dann gibt es noch die Geschichte von dem Mandanten, der (pro forma) mit einer Detektei selbständig war und dessen Reisekosten pro Monat ohne irgendwelche Angaben zu Orten, Zeiten, Anlässen, Entfernungen aus einer einzigen Zahl bestanden, drunter war ein Dienstsiegel vom BKA angebracht und die Bestätigung, dass das schon geprüft wäre und in Ordnung ginge so. Aber das ist eine andere Sache.

Schöne Grüße

MM

Für dich ist es doch richtig und vollständig. Wenn du mehr Steuern bezahlen möchtest als du musst, wird sich kein Finanzamt dagegen wehren. Mal ganz davon abgesehen, woher soll das FA denn wissen, was du für Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen hattest? Es sind zwar viele Behörden untereinander vernetzt bzw. auskunftspflichtig (z.B. meldet die Krankenkasse das gezahlte Krankengeld ans FA), aber das z.B. Beerdigungsinstitut wird nicht deine Rechnungen ans FA schicken, damit du außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst.

Data

Ok, super, das wollte ich von einem Experten bestätigt wissen.
Danke!

Gruß
F.

Auch dir danke!

Konkretes nicht, aber dass ich nichts davon anführe, ist natürlich auffällig, wenn ich für die Berufsausübung bestimmte Ausgaben zwingend tätigen muss.

Solche Passus wie „richtig und vollständig“ sind für mich halt immer potentielle Gefahrenquellen. Da frag ich lieber zweimal nach :wink:

Gruß
F.

Haste mal --ne Mark-- ein Beispiel? Meisterbrief oder so?

Data

Servus,

selbständiger Taxiunternehmer, der keine Betriebsausgaben für Treibstoff hat, wäre so ein Beispiel. Der könnte ein Interesse daran haben, der Finanzbehörde keine Angaben über seine Treibstoffkäufe zu machen, weil sein Kumpel einen Weg gefunden hat, den Sprit an der Steuer vorbei aus der Raffinerie rauszubringen.

Oder ein Konditor, der nie Eier kauft, weil er einen Havariekommissar von der Autobahnpolizei kennt und seine Kuchen mit lauter Versicherungsschäden bäckt.

Schöne Grüße

MM

Hab ich oben ja genannt, verpflichtende Fortbildung etwa in meinem Fall.
Auch Ausgaben für eine der Tätigkeit adäquate Betriebsstätte.
Usw.

Mir gehts nicht darum, dass ich dem dortigen FA etwas partout verschweigen will, sondern ich will schlicht die Erklärung so simpel wie möglich halten, weil ich eh unter der Freigrenze geblieben bin und auch künftig bleiben werde. Also möchte ich einfach die paar Euro Einnahmen angeben und alles Verkomplizierende weglassen. Spart mir den Steuerberater und einigen Papierkram.
(Es geht um beschränkte Steuerpflicht im Ausland für eine kleine selbständige Tätigkeit, die ich nicht des Geldes wegen ausführe, aber leider halt trotzdem steuerpflichtig bin)

Gruß
F.