EKST für Rentner ab 2009

Hallo,

ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung für Rentner ab _*2009!*_

Es geht darum, ob meine Schwiegerelten eine Steurerklärung machen müssen. Sie erhalten
Renten und auch einen Betrag für Kinderbetreuungskosten von uns in Höhe von 2.400,-€

So wie ich das verstanden habe, gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung
keinen Ertragsanteil mehr mit dem die Rente versteuert werden muss, sondern einen Freibetrag.

Ist das richtig?

So wird gerechnet:
Jährliche Bruttorente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung:
z.B: 24.000,–€ davon (da Berentung vor 2005 erhalten) -> 50% = 12.000,–€

Zu diesen 50% zählt man noch die weiteren Einkünfte dazu.
Wenn eine private Rente oder Betriebsrente dazu kommt, dann zählt man nur den Betrag mit dem Ertragsanteil dazu.
z.B. Betriebsrente 2000,–€ davon der Ertragsanteil, da mit 63 in Rente gegangen 20%: = 400,–€

Dann noch ggf. weiter Einkünfte z.B. aktuell bei uns Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2.400,–€.
Ansonsten keine weiteren Einkünfte z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Selbständigkeit oder Kapitalvermögen.

Allerdings hat mein Schwiegervater einen 400,–€ Job -> das wird aber nicht mit eingerechnet.

Das wären dann gesamt: 12.000,–€ + 400,–€ + 2.400,–€ = 14.800,–€

Davon dann ggf. WK, Sonderausgaben, Aussergewöhnliche Belastungen usw. abziehen.

Da aber sowieso unter den Betrag von 15.239,–€ (da verheiratet) liegt, muss keine Steuererklärung abgegeben werden.

Ist das so richtig?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Viele Grüße

Meine Antwort!
Wenn die Zahlen so stimmen,davon gehe ich aus,ist keine Steuererklärung erforderlich.

Hallo,

tut mir leid, aber von Steuern verstehe ich leider rein gar nichts. Ich kann Ihre Anfrage nicht beantworten.

Viele Grüße,
Greta

Hallo again,
leider ist die Einkommensteuerklärug für Rentner nicht meine Spezialdisziplin und aus diesem Grund kann ich kein ja/nein zu deinen Ausführungen abgeben.

Gruss
Ingo