Hallo,
ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung für Rentner ab _*2009!*_
Beispiel: Wenn Rentner
zusätzlich zu Ihrer Rente auch einen Betrag für Kinderbetreuungskosten z.B. in Höhe von 2.400,-€
So wie ich das verstanden habe, gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung
keinen Ertragsanteil mehr mit dem die Rente versteuert werden muss, sondern einen Freibetrag.
Ist das richtig?
So wird gerechnet:
Jährliche Bruttorente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung:
z.B: 24.000,–€ davon (da z.B. Berentung vor 2005 erhalten) -> 50% = 12.000,–€
Zu diesen 50% zählt man noch die weiteren Einkünfte dazu.
Wenn eine private Rente oder Betriebsrente dazu kommt, dann zählt man nur den Betrag mit dem Ertragsanteil dazu.
z.B. Betriebsrente 2000,–€ davon der Ertragsanteil, da mit 63 in Rente gegangen 20%: = 400,–€
Dann noch ggf. weiter Einkünfte z.B. Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2.400,–€.
Ansonsten evtl. weiteren Einkünfte z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Selbständigkeit oder Kapitalvermögen; wenn da aber keine da sind dann würde folgendermassen weitergerechnet werden:
Ein 400,–€ Job wird aber nicht mit eingerechnet.
Das wären dann gesamt: 12.000,–€ + 400,–€ + 2.400,–€ = 14.800,–€
Davon dann ggf. WK, Sonderausgaben, Aussergewöhnliche Belastungen usw. abziehen.
Wenn aber sowieso unter den Betrag von 15.239,–€ (bei Verheirateten) liegt, muss keine Steuererklärung abgegeben werden.
Ist das so richtig?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Viele Grüße