EkSt Getrennt lebend

Hallo Zusammen,

neulich habe ich mich bereits zur EkSt in diesem Forum informiert und ein super gutes Feedback bekommen. Nun zum Sachverhalt. Person X ist zwar verheiratet aber seit ca. 1.5 Jahren getrennt lebend. Darueber hinaus ist ihr Ehemann vor 1.5 Jahren ins Ausland gegangen und unterhaelt keinerlei Verbindungen mehr zu Deutschland, d.h. keine Konten, keine Einnahmen, etc. Summa lebten beide in einem ganzen Kalenderjahr schon nicht mehr zusammen. Kontakt ist komplett abgebrochen, sie weiss auch nicht was er jetzt macht. Was muss sie nun in der Steuererklaerung angeben? Wahrscheinlich Verheiratet seit XXXX aber dauernd getrennt lebend seit x.x.2008. Da er nicht im Land lebte, braucht sie nicht zusammenveranlagt zu waehlen, nimmt also getrennt veranlagt. Soweit so gut.

Fragen dazu: (1) muss sie sich als Ehefrau oder als steuerpflichtige Person eintragen?
(2) die Fehlermeldung des Elster Programmes „Die Pflicht-Angaben zur Ehefrau fehlen! Im Hauptvordruck haben Sie Eintragungen zur Ehefrau vorgenommen.“ erscheint in beiden Faellen von (1). Was koennte hier schief laufen?
(3) Worauf muss sie im Verlauf der EkSt noch achten, wenn sie komplett unabhaengig berechnet werden moechte?
(4) Gibt es eine Anleitung oder ein Programm zur Berechnung der Summe ergebend aus der EkSt fuer die steuerpflichtige Person?
Es wuerde mich wirklich sehr freuen und erleichtern, wenn ich diese Fragen mit Ihrer Hilfe loesen koennte. Vielen Dank & Gruesse!

Hallo Kniffel78,

die Person gibt sich als Steuerpflichtiger ein und gibt das Heiratsdatum und das Getrenntlebenddatum an. Durch die Trennung in 2008 ist für 2009 sowieso nur eine alleinige Veranlagung möglich. Bitte darauf achten, dass alle übrigen Werte bei Steuerpflichtiger eingegeben werden, dann ist auch der Fehlerhinweis weg! Das Programm berechnet dann alles alleine für diese Person.

Viele Grüße
benhed

Hallo,
leider weiß ich nur, dass die getrennte Veranlagung infrage kommt, mehr nicht.

viele Grüße
maria

Hallo Kniffel78,

(1) Sie muß sich als Ehefrau eintragen, der Steuerpflichtige ist ja ihr Ehemann und durch das Kreuz bei getrennt veranlagt wird das auch klar, da nur sie Einnahmen hat.
(2) siehe (1)
(3) Sonst alles wie bisher ausfüllen, wenn ein Ehepartner die getrennte Veranlagung wählt, wird das Ehepaar automatisch getrennt veranlagt. (Allerdings ist die Zusammenveranlagung meist steuerlich besser, da die Freibeträge z.B. verdoppelt werden.) Die Berechnung erfolgt automatisch bei getrennter Veranlagung mit den Einzelwerten und er wird nicht dazugerechnet.
(4) Bei Elster kann man sich die Summe der Berechnung auch anzeigen lassen, oben über Berechnung/Günstigerprüfung glaub ich.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

  1. EF = stpfl. Person
  2. Wenn EF = spfl. Person, sollte Meldung nicht mehr kommen
  3. Behandlung bei getr. Vlg als wäre man nicht verheiratet gewesen, d.h. kann evtl zu Nachzahlung an FA führen
  4. Kenne zwar Elster nicht so genau, aber eine Berechnung sollte da irgendwo dabei sein. Evtl mal ein paar € für ein Steuerprogramm ausgeben oder STB fragen.

Viele Grüße
hjs

(1) muss sie sich als Ehefrau oder als

steuerpflichtige Person eintragen?

Als steuerpflichtige Person

(2) die Fehlermeldung des Elster Programmes „Die
Pflicht-Angaben zur Ehefrau fehlen! Im Hauptvordruck haben Sie
Eintragungen zur Ehefrau vorgenommen.“ erscheint in beiden
Faellen von (1). Was koennte hier schief laufen?

Wenn die Ehefrau als Steuerpflichtiger eingetragen wird, dürfen bei Ehefrau keinerlei Eintragungen vorgenommen werden, dann dürfte auch die Fehlermeldung „Im Hauptvordruck haben Sie Eintragungen zur Ehefrau vorgenommen“ entfallen.
Evtl. wurde auch versehentlich „verheiratet“ und „getrennt lebend“ angekreuzt.

(3) Worauf muss sie im Verlauf der EkSt noch achten, wenn sie
komplett unabhaengig berechnet werden moechte?

Bei der getrennten Veranlagung gibt jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung ab. Die von ihm erzielten Einkünfte werden nur ihm zugerechnet und nicht mit denen des anderen Ehegatten verrechnet oder zusammengerechnet. Es findet auch die Grundtabelle Anwendung. Im Ergebnis entspricht die getrennte Veranlagung der Veranlagung von zwei Ledigen.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden in der Höhe angesetzt, die sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben würde. Die verschiedenen Höchstbetragsberechnungen lassen sich also nicht durch eine getrennte Veranlagung umgehen. Die Beträge werden bei jedem Ehegatten zur Hälfte angesetzt. Es kann aber auch eine andere Verteilung (in der Steuerererklärung) beantragt werden!

(4) Gibt es eine Anleitung oder ein Programm zur Berechnung
der Summe ergebend aus der EkSt fuer die steuerpflichtige
Person?

schau mal hier

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Grundätzlich verwende ich dieses Programm

http://www.steuertipps.de/?template=/steuertipps_sho…

Da wird im Verlauf der Erstellung der Steuererklärung ständig das Ergebnis angezeigt.

Hallo,
wenn der Sachverhalt so liegt ist die Eingabe sehr einfach:

  1. Die Fau X ist in dem Moment Steuerpflichtiger und auch so einzutragen.
  2. Dauernd getrennt lebend seit:
  3. Ansonsten alle relevanten Daten an entsprechender Stelle eingeben.

Es gibt etliche Programme im Internet zur ESt-Erklärung.

Gruß
Wolf

Hallo Kniffel78,
zu 1, sie muß sich als steuerpflichtige Person eintragen
und Ehemann durchstreichen.
zu 2, ich kenne mich im Elster-Programm zu wenig aus. Ich weiß aber, dass das Elster-Programm viele Fehler
hat bzw. kompliziert ist. Im WISO-Sparbuch funktioniert
es.
zu 3, wenn die getrennte Veranlagung gewählt wurde, läuftdie Berechnung im Wiso richtig.
zu 4, nehmen Sie das WISO-Sparbuch 2009/2010, hier be-
kommen sie alles angezeigt, auch was man an Steuern
erstattet bekommt oder entrichten (Nachzahlen) muß.
Auch die Berechnung der Sonderausgaben wird detailiert
angezeigt. Das Programm kostet nur 29,95 €.

Grüße
tilgba

Hallo,

Wenn Sie dauernd getrennt leben, also nicht nur vorübergehend aus beruflichen Gründen, und somit in 2009 an keinem Tag gemeinsam gewohnt haben, dann tragen Sie „getrennt seit…“ ein und Sie werden einzeln veranlagt, wie ein Single. Eine Unterschrift des Ehemanns ist damit auch nicht notwendig.

  1. Als steuerpflichtige Person muss Sie sich eintragen.
  2. Das zweite hat sich dann erledigt wenn Sie sich als steuerpfl. person einträgt.
  3. sie muss getrennt lebend seit… ausfüllen.
  4. Wenn mit dem Elster Programm die Steuererklärung bearbeitet wird, dann Berechnet das Programm die Einkommensteuer.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Mfg
Michelle

Hallo
Ich glaube als Steuerpflichtige den wenn sie nicht abhängig ist vom getrenntlebenden Mann dann hat sie ein eigenes Einkommen und macht diese Getrenntveranlagung(hoffe ich hab des richtig verstanden)
Also ich würde das so handhaben das ich die Steuer
diesmal auf Papier machen würde und direkt zum Finanzamt maschieren würde den es stimmt das die Elster oder die Steuerprogramme soetwas nicht berücksichtigen deshalb ist es sehr schwierig da kann doch nur noch das Finanzamt beim ausfüllen helfen.
LG Mausi123

Hallo,

zu 1 die Dame muß als steuerpflichte rein, da der Ehemann nicht mehr als solches da ist
zu 2 lassen Sie die Daten der Ehe weg, da sie ja auch nur nach der Grundtabelle veranlagt wird. (Autsch, wenn Sie eine nichtselbständige Tätigkeit auf Steuerklasse 3 aus geübt hat kommt es zur Nachzahlung bei Klasse 5 gibt´s wohl eine schöne Erstattung)
zu 3 evtl. die Kosten auf Grund der Trennung als außergewöhnlich Belastung, aber mehr fällt mich dazu nicht ein, da bei einer getrennten Veranlagung nur die einnahmen und Kosten von ihr veranlagt werden
zu 4 es gibt viele Steuererklärungsprogramme, am Besten nach Testberichten googlen. Da ich nicht mit Elster arbeite kann ich zu dieser Software nichts sagen.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Hallo,

ich gehe davon aus dass Sie für 2009 die Erklärung abgeben. > lediglich sog. getrennte Veranlagung möglich (=letztendlich wie einz. Person; kein Vorteil des sog. Ehegattensplittings).
zu 1.) Sie sind stpfl. Person, da Sie das ganze Jahr 2009 getrennt von Ihrem Mann gelebt haben.
zu 2.-4. keine Ahnung wo der Fehler liegt. wahrscheinlich genügt es, dass Sie die Eintragung zu getrennt lebend seit vornehmen.

Ansonsten rate ich Ihnen die Elster-Hotline anzurufen. ich habe dort gute Erfahrungen gemacht

Hallo Kniffel,

tut mir leid, ich war verreist und bin erst heute zurück.
Der Sachverhalt ist schwierig und ich bin mir nicht sicher, dass ich richtig liege. Aber ich sehe nur einen Ausweg:
Sie trägt in die Steuererklärung die Steuerklasse 1 ein,also ledig. Dementsprechend wird auch die Veranlagung erfolgen. Der Steuererklärung würde ich ein Schreiben beifügen, in dem der Sachverhalt so dargestellt wird, wie Du ihn geschildert hast. Jedenfalls kann dann eigentlich nichts falsch laufen.
Evtl. kann die Steuerzahlerin schon vor Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt die Änderung der Steuer-
klasse beantragen. Die Stadt/Gemeinde istin diesem Fall
dafür nicht mehr zuständig.
Hoffentlich Klappts.

Alles Gute für Dich und Deine „Klientin“

Wilhelm

Sorry, da kann ich leider nicht helfen

Hallo,

Zur Sicherheit würde ich einen Steuerberater anrufen und um Rat fragen. ein kurzes Gespräch dürfte nichts kosten.Wenn Sie wissen welcher Finanzbeamter(Vorjahresbescheid) ihre Steuer bearbeitet können Sie sogar den um Rat bitten.Wenn Sie nicht umgezogen sind macht nähmlich immer der gleiche ihre Steuer.
Selbst kann ich ihnen leider nicht helfen.

Gruß
monika61

habe da richtiges und falsches gelöesen:
richtig Eintragung als steuerpflichtoge pOPerson, Angabe VH seit: xxx dajuernd getrennnt seit xx.
Einzelveranlagung da Ehemann nicht in D steuerpflichtig.