EKST. Messebesuch absetzen?

Hallo,

wenn jemand auf Grund seiner beruflichen Weiterbildung auf einer Messe
(Cebit) einen Besuch abstattet, kann man das steuerlich geltend machen?
Falls ja, wie und in welchem Umfang?
Reisekosten Bahn?
Eintrittskarte?

Danke
Andy

Hallo Andy,

also ich würde das in Anlage N auf der Rückseite, in Zeile 52 unter „Werbungskosten“ erfassen - natürlich nur, falls eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt.

Soviel ich weiß, gibt es da eine Pauschale für Werbungskosten, die man auf alle Fälle geltend machen kann. Hab aber vergessen, wieviel das war und wo man das ankreuzt. Kauf dir ein gutes Steuerprogramm, das lohnt sich - irgendwas fällt dem Programm schon ein, wo du selber nie dran gedacht hättest. :wink:

Falls ja, wie und in welchem Umfang?
Reisekosten Bahn?
Eintrittskarte?

Hotelkosten nicht vergessen :smile:

Schöne Grüße

Petra

Soviel ich weiß, gibt es da eine Pauschale für Werbungskosten,
die man auf alle Fälle geltend machen kann. Hab aber
vergessen, wieviel das war und wo man das ankreuzt.

…dann fang mal an zu suchen :smile:

Servus,

Soviel ich weiß, gibt es da eine Pauschale für Werbungskosten,
die man auf alle Fälle geltend machen kann.

Ja, sie heißt Arbeitnehmer-Pauschbetrag und wird bei der Veranlagung aller Arbeitnehmer berücksichtigt, die keine höheren Werbungskosten geltend machen. Da muss man gar nix für eintragen.

Unabhängig davon gibt es Pauschalsätze für Mehraufwendungen für Verpflegung - nur für diese, nicht für andere Reisekosten, abgesehen von Kilometergeld, falls ein privater PKW tatsächlich benutzt worden ist, in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem km. Die Pauschalen für VMA machen im Inland 6 - 12 - 24 € bei Abwesenheit über 8, über 14 und 24 h (jeweils gerechnet von Haustür bis Haustür) aus. Wenn im Hotel mit Frühstück übernachtet wird, muss der pauschal angesetzte Betrag gekürzt werden.

Schöne Grüße

MM