hallo.
Hallo,
ich werde aus den einträgen hier nicht schlau, deswegen frage
ich mal den fall betreffend genau nach.
nehmen wir an, im oktober 2011 kommt post vom finanzamt, dass
für 2009 noch ein guthaben von 1315€ vorhanden ist.
im jahr 2009 war betroffene person von jan bis apr berufstätig
und danach apr bis dez alg 1.
seit apr 2010 dann alg2.
Wenn das Guthaben denn während des Bezuges von ALG II zur Auszahlung kommt, dann wird es nach dem sogenannten " Zuflussprinzip " schon mal für den Eingangsmonat auf dem Konto voll angerechnet.
kann das jobcenter die 1315€ nun verwenden
Ja, voll anrechnen und auch in vorgegebener Weise auf die Auszahlung mehrerer Monate berücksichtigen. ( Je nach Höhe der bisherigen ALG II - Leistungen )
oder nicht?! ist es
einkommen, oder vermögen?
nennen wir es mal einmalige Einkünfte, die nicht aus momentan ausgeübter Beschäftigung resultieren und somit auch nicht die entsprechenden Freibeträge von Einkünften aufgrund einer ausgeübten Tätigkeit beinhalten. Leider wird es somit voll angerechnet werden.
Es ist Einkommen, denn Vermögen wäre bereits bei Antragstellung in Sachform oder geldlich bekannt vorhanden und damit anzugeben gewesen.
spielt 2009 eine rolle?
Leider Ja, denn es geht faktisch um einen Geldeingang innerhalb des Bezuges von ALG II. Da ist es relativ egal, aus welchem Jahr nun der Anspruch auf den Geldeingang beruhte.
mfg
ennlo