EKsteuer erstattung aus 2009 jetzt auf alg2?

hallo.
ich werde aus den einträgen hier nicht schlau, deswegen frage ich mal den fall betreffend genau nach.

nehmen wir an, im oktober 2011 kommt post vom finanzamt, dass für 2009 noch ein guthaben von 1315€ vorhanden ist.
im jahr 2009 war betroffene person von jan bis apr berufstätig und danach apr bis dez alg 1.
seit apr 2010 dann alg2.

kann das jobcenter die 1315€ nun verwenden oder nicht?! ist es einkommen, oder vermögen? spielt 2009 eine rolle?

hallo.

Hallo,

ich werde aus den einträgen hier nicht schlau, deswegen frage
ich mal den fall betreffend genau nach.

nehmen wir an, im oktober 2011 kommt post vom finanzamt, dass
für 2009 noch ein guthaben von 1315€ vorhanden ist.
im jahr 2009 war betroffene person von jan bis apr berufstätig
und danach apr bis dez alg 1.
seit apr 2010 dann alg2.

Wenn das Guthaben denn während des Bezuges von ALG II zur Auszahlung kommt, dann wird es nach dem sogenannten " Zuflussprinzip " schon mal für den Eingangsmonat auf dem Konto voll angerechnet.

kann das jobcenter die 1315€ nun verwenden

Ja, voll anrechnen und auch in vorgegebener Weise auf die Auszahlung mehrerer Monate berücksichtigen. ( Je nach Höhe der bisherigen ALG II - Leistungen )

oder nicht?! ist es

einkommen, oder vermögen?

nennen wir es mal einmalige Einkünfte, die nicht aus momentan ausgeübter Beschäftigung resultieren und somit auch nicht die entsprechenden Freibeträge von Einkünften aufgrund einer ausgeübten Tätigkeit beinhalten. Leider wird es somit voll angerechnet werden.

Es ist Einkommen, denn Vermögen wäre bereits bei Antragstellung in Sachform oder geldlich bekannt vorhanden und damit anzugeben gewesen.

spielt 2009 eine rolle?

Leider Ja, denn es geht faktisch um einen Geldeingang innerhalb des Bezuges von ALG II. Da ist es relativ egal, aus welchem Jahr nun der Anspruch auf den Geldeingang beruhte.

mfg

ennlo

Hallo,

ich werde aus den einträgen hier nicht schlau, deswegen frage
ich mal den fall betreffend genau nach.

nehmen wir an, im oktober 2011 kommt post vom finanzamt, dass
für 2009 noch ein guthaben von 1315€ vorhanden ist.
im jahr 2009 war betroffene person von jan bis apr berufstätig
und danach apr bis dez alg 1.
seit apr 2010 dann alg2.

Wenn das Guthaben denn während des Bezuges von ALG II zur
Auszahlung kommt, dann wird es nach dem sogenannten :„Zuflussprinzip“ schon mal für den Eingangsmonat auf dem Konto
voll angerechnet.

nein, so einfach geht das nicht.

kann das jobcenter die 1315€ nun verwenden

Ja, voll anrechnen und auch in vorgegebener Weise auf die
Auszahlung mehrerer Monate berücksichtigen. (Je nach Höhe der
bisherigen ALG II - Leistungen)

Was auch immer Du damit sagen willst. Ich denke nicht, daß Du Monate auszahlen willst.

oder nicht?! ist es
einkommen, oder vermögen?

nennen wir es mal einmalige Einkünfte, die nicht aus momentan
ausgeübter Beschäftigung resultieren und somit auch nicht die
entsprechenden Freibeträge von Einkünften aufgrund einer
ausgeübten Tätigkeit beinhalten.

Richtig.

Leider wird es somit voll angerechnet werden.

Jein.
Es ist davon auszugehen, daß EUR 1315,- über dem Leistungsanspruch für einen Monat liegen. Somit ist das einmalige Einkommen ab dem Monat, der auf den Zufluss folgt auf sechs Monate in gleichen Anteilen zu verteilen (§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II), wobei die 6 Monate nicht an einen Bewilligungszeitraum gebunden sind.
Anteilen aufzuteilen und in monatlichen Teilbeträgen zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II).
Dabei ist jeden Monat abzusetzen: Versicherungspauschale von EUR 30,
Kfz- Versicherung (beides § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II) und der Altersvorsorgebeitrag in Höhe des Mindestbeitrages (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II)(Umkehrschluss aus § 11b Abs. 1 S. 2 SGB II).

Es verblieben also Minimum EUR 180,-.

Gruß

osmodius

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Hallo,

Hallo,

Ja, voll anrechnen und auch in vorgegebener Weise auf die
Auszahlung mehrerer Monate berücksichtigen. (Je nach Höhe der
bisherigen ALG II - Leistungen)

Was auch immer Du damit sagen willst. Ich denke nicht, daß Du
Monate auszahlen willst.

Vom Prinzip her Das, was Du unten etwas detaillierter beantwortet hast.
Ich hatte jetzt nicht berücksichtigt, dass Deine Erläuterung für Lohnsteuererstattung Anwendung findet.
Mir wurde es seinerzeit voll angerechnet auf 3 Monate ALG II.

( Ist aber schon einige Jahre her )

Leider wird es somit voll angerechnet werden.

Jein.
Es ist davon auszugehen, daß EUR 1315,- über dem
Leistungsanspruch für einen Monat liegen. Somit ist das
einmalige Einkommen ab dem Monat, der auf den Zufluss folgt
auf sechs Monate in gleichen Anteilen zu verteilen (§ 11 Abs.
3 S. 3 SGB II), wobei die 6 Monate nicht an einen
Bewilligungszeitraum gebunden sind.
Anteilen aufzuteilen und in monatlichen Teilbeträgen zu
berücksichtigen (§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II).
Dabei ist jeden Monat abzusetzen: Versicherungspauschale von
EUR 30,
Kfz- Versicherung (beides § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II) und
der Altersvorsorgebeitrag in Höhe des Mindestbeitrages (§ 11b
Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II)(Umkehrschluss aus § 11b Abs. 1 S. 2
SGB II).

Es verblieben also Minimum EUR 180,-.

Gruß

osmodius

mfg

ennlo