Hallo wer-weiss-was Experten,
wir hatten großen Streit in einer Eigentümergemeinschaft. Es ging um Forderungen aus Finanzierung und Nebenkosten an uns. War der Bruder meiner Frau. Er hatte auch Klage eingereicht. Wir hatten keinerlei Kontrolle über Ein- u. Ausgänge. Meine Frau hatte Ihm seit 2002 vertraut.
Er war auch mein Arbeitgeber bis Dez. 08. Ging dann vors Arbeitsgericht. Als Antwort auf RA-Brief wegen dubioser Abmahnung kam dann von Ihm Brief, später Klage wegen Forderung. Wie gesagt, wir hatten keine Kontrolle. War alles in seinem Büro.
Das ganze endete nach mehr als einem Jahr in der Schenkung der Wohnungen an Ihn.
Selbst beim Notar log er wieder, als er angab er habe Unterlagen für Steuererklärung an seinen Rechtsanwalt geschickt.
Habe den Verdacht, dass er irgenwie den Steuerbescheid 07 an sich hat gelangen lassen können. Diese Erklärung hatten wir bei senem früheren Steuerberater gemacht, der zufällig noch Unterlagen für dieses Jahr hatte (für beide Parteien).
Wie kann ich nun an diese Unterlagen gelangen für 2008. Ich befürchte, dass hier wieder eine linke Sache läuft. Wir hätten nämlich für dises Jahr einiges absetzbares, wegen umfangreicher Renovierung einer Wohnung.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Hallo
Die Sache ist sehr verwirrend.
Es gilt hier das Sprichwort:Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
Er hat doch Unterlagen an seinen Anwalt gegeben.
Deshalb wäre es vielleicht besser einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn die haben ja schon mal Akteneinsicht
Es ist natürlich mit Kosten verbunden.
Aber wer sich mit Eigentumswohnungen abgibt muß mit Anwaltskosten rechnen.
Eventuell sind auch schon einige Sachen verjärt.
Gruß
Manfred
Hallo Willi,
leider habe ich von Steuerfragen keine Ahnung. Wie bist Du ausgerechnet auf mich gekommen?
Gruß, Marcus
Hallo Willi,
Generell gilt bei Eigentümergemeinschaft: :Jeder
Eigentümer hat eine Stimme. In der
Eigentümerversammlung kann aber auch die Stimmregelung
gemäß ihrem Anteil an der Gesamtwohnanlage an die
Eigentümer verteilt werden.
Die Eigentümertümergemeinschaft erstellt eine eigene
Einkommenssteuererklärung(mit Steuer-Nr.) In der Anlage
V/V werden sämtliche Kosten(Werbekosten)abziehen
eingetragen. Die Differenz ist dann der „Überschuss“
oder der „Verlust“ für die Eigentümergesellschaft.
Eine Pflicht das von einem Steuerberater eine
Festellungserklärung für die Eigentümergemeinschaft zu
tun, besteht nicht.
Formular ESt 1b für die Beteiligten mit privater
Steuer-Nr. aller Beteiligten.
Den in der Anlage V/V ermittelte Gewinn oder auch
Verlust wird dann in der Anlage FE1 eingetragen und
prozentual auf alle Beteiligten aufgeteilt.
Wer im selbstgenutzten Wohneigentum wohnt und dort z.B.
einen Denkmalparagrafen hat nutzt die Anlage FE3.
Viele Grüße
hanne52
Danke, deine Antwort hat mir schon mal z. Teil geholfen. Wenn ich dich richtig verstehe, ist es doch möglich, die Steuererklärung nicht gemeinsam zu machen? Oder kann man diese nur teilweise alleine machen ohne den anderen (Schwager)? Mein Steuerberater sagte mir, der Schwager könne diese nicht alleine machen, er jedoch behauptete dies.
MfG
Willi
Stand in der Liste. Danke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Willi,
nein er kann die Einkommensteuererklärung für die
Eigentümergemeinschaft NICHT alleine machen. Immer
zusammen zum Steuerberater gehen. Es wird eine
Feststellungserklärung für die Eigentümergemeinschaft
erstellt, aber eine Pflicht, dass dies ein Steuerberater
tut, ist es nicht, aber ich würde immer einen
Steuerberater in so einem Fall zu Rate ziehen.
Viele Grüße hanne52
da kann ich leider auch nicht weiterhelfen
Dietrich Boles.