Ich habe folgende Fragen zur Einkommenssteuererklärung und wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir hierauf antworten könntet:
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A war von Jan-Nov in Elternzeit und hat im Juli Aktienoptionen eingelöst (vom Arbeitgeber ausgegebene und nun einlösbare). Diese liefen normal über die Gehaltsabrechnung und wurden bei der elektronischen Steuerbescheinigung unter 19. „steuerpfl. Entsch. und Arbeitslohn für mehrere Kal.jahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. erhalten“ aufgeführt. Diese Aktien wurden im Ausland gehandelt. Eigentlich habe ich es so verstanden das 50% des Gewinns mit 30% Spekulationssteuer versteuert werden müssten. Liege ich da falsch?
Wo trägt man dies in der EKSt.-Erklärung (genaue Bezeichnung bitte) ein??? Es handelt sich nicht um Investments oder Dividenden… -
B hat erst ab 01.12. in der Elternzeit wieder angefangen Teilzeit zu arbeiten. Seit August ist das Kind in einem Vorkindergarten (Kinder unter 3). Wo kann man die Betreuungskosten absetzen (genaue Bezeichnung bitte; der Ehemann arbeitet Vollzeit?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!