meine Braun Zahnbürste hinterläßt auf der Abstellfläche immer Zahnpastarückstände, obwohl ich sie regelmäßig nach Gebrauch sorgfältig abtrockne. Ich kann nur noch vermuten, dass die Zahnpasterückstände innerhalb des Gerätes runterlaufen. Ist meine Annahme zutreffend? Wenn ja, ist das ein Herstellermangel?
Hallo,
die Zanhbürste muss natürlich dicht sein.
Falls sie noch keine 2 Jahre alt ist umtauschen.
Falls älter, unbedingt wegschmeissen.
Hier ist das Problem das sich in der Zahnbürste Bakterien sammeln, bzw Schmiermittel etc. in deinen Mund gelnagen.
Grüsse Zoomi
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Sie funktioniert auch dann noch, wenn sie nicht mehr dicht ist. Kommt drauf an, wieviel tatsächlich reinläuft. Meine lasse ich nach dem Putzen auf dem Kopf stehend noch eine Minute laufen (unter öfterem Ein- und Ausschalten; es hat sich gezeigt, daß durch den entstehenden Ruck das eingedrungene Wasser leichter eintweichen kann) bis nichts mehr raustropft. Da die Zahnpasta Schleifkörper enthält, sollte das die (Rest-) Lebensdauer erheblich verlängern.
Falls sie noch keine 2 Jahre alt ist umtauschen.
Kannst Du beweisen, daß der Fehler beim Kauf bereits vorhanden war? Sollte Dir schwerfallen. Also sagen wir einfach: falls noch keine 6Monate alt, umtauschen. Da aber offensichtlich bereits die Dichtung am Bürstentrieb verschlissen ist, gehe ich von einem mehr als 6Monate alten Gerät aus.
Falls älter, unbedingt wegschmeissen.
Hier ist das Problem das sich in der Zahnbürste Bakterien
sammeln, bzw Schmiermittel etc. in deinen Mund gelnagen.
Quatsch. Sie funktioniert doch. Die Bakterien kommen nicht raus, wenn gleichzeitig Wasser reinläuft. Schmiermittel auch nicht. Wobei da ohnehin kein flüssiges Schmiermittel drin ist. Und ich auch nicht glaube, daß die Bakterien da gut wachsen in all den Zahnpastaresten. Sonst müsstest Du Deine Bürste auch jedesmal vor Gebrauch desinfizieren.
@Otto:
Zur ursprünglichen Frage: schau mal auf den Boden der Zahnbürste. Evt. ist da an der Sollbruchstelle für die Akkuentnahme beim Entsorgen ein Riss entstanden, durch den die Flüssigkeit rauskommt, die oben durch die Dichtung am Bürstenantrieb reinläuft. Wobei es ja nichts schlimmes ist, sondern nur ein wenig unangenehm wegen des entstehenden Schmutzes. Ich würde den Riss nicht abdichten (besser, die Feuchtigkeit kann raus), aber wenn Du unbedingt willst, kannst Du das mit einem Kleber Deiner Wahl abdichten. Gegen die defekte Dichtung am Bürstenantrieb kannst Du dagegen nichts unternehmen - das ist normaler Verschleiß und leider auch kein Austauschteil. Mein Lösung: siehe oben.
nimmst Du den Bürstenaufsatz nach Gebrauch runter?
Meiner Erfahrung nach läuft das Wasser (und wenige Zahnpastareste) aus den Borsten der Bürste außen am „Antrieb“ entlang auf die Ablage und sondert sich da ab. Eine weitere „Sammelstelle“ für Wasser ist da ,wo die Bürste aufgesteckt wird. Das wird auch nie trocken, ohne daß man die Bürste abnimmt.
Hallo Axel, habe mir jetzt überlegt ob ichs jetzt schriebe oder nicht, weils sicher nur wieder Streit gibt.
Die Zahnbürste muss natürlich dicht sein, gerade wegen Bakterien, Schmiestoffe udn weil dort ein Akku eingebaut ist. Ausser das die Elektrischen udn Mechanischen Teile angegriffen werden kommt natürlich der Dreck auch raus. Das Gerät hat 2 Jahre gewährleistung und solange muss es einwandfrei funktionieren. Es ist ein täglicher Gebrauchsgegenstand, also wird es bei Defekt umgetauscht oder falls keien Garantie erneuert. Das ist wei Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Rasierer. Da fange ich doch garnicht zum Überlgen an, das muss da sein und ohne Mängel funktionieren.
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Hallo Zoomi,
Streit möchte ich nicht anfangen. Bezüglich der Bakterien würden wir wohl ohnehin nicht auf einen Nenner kommen. Aber in einem Punkt muß ich Dir leider doch widersprechen:
werden kommt natürlich der Dreck auch raus. Das Gerät hat 2
Jahre gewährleistung und solange muss es einwandfrei
funktionieren.
Das ist einfach Unfug! Zwei Jahre Gewährleistung beziehen sich auf Fehler, DIE BEREITS BEIM KAUF VORHANDEN SIND! NIRGENDS ist festgelegt, daß IRGENDETWAS zwei Jahre lang ohne Fehler funktionieren muß. Und daß der Fehler beim Kauf bereits vorhanden war, muß man sechs Monate nach Kaufdatum auch noch beweisen können. Alles andere ist Kulanz, ggf. auch Garantie (eine FREIWILLIGE Leistung des Händlers oder Herstellers, deren Leistungsumfang dementsprechend nicht gesetzlich festgelegt ist).
Gruß
Axel