Elektr. Garage Einbruch ohne Spuren

Ich habe eine Frage zu Einbruch ohne Spuren. Bei meiner Schwiegermutter ist in der garage eingebrochen worden, zwei Rennräder wurden entwendet. Ihre Versicherung sagt, keine Spuren und nicht ihre Räder - sie zahlen nicht. Meine Versicherung, jetzt 9 Monate her, nimmt sich auch nichts an, da die Räder bei ihr in der Garage standen. wer zahlt oder muss keiner zahlen, wer kann mir helfen? Hat jemand Gerichtsurteile oder Rechtsprechungen?

Danke

Hallo,

wurde den eine Anzeige erstattet, gibt es ein Protokoll? Die Versicherungen zahlen generell nicht auf blose Aussagen, die Beweislast liegt immer beim Versicherungsnehmer. Das kann eine glaubhafte Zeugenaussage sein, Fotos (vorher/nachher) oder eben ein Polizeiprotokoll in dieser Verlust festgehalten wurde. Was befand sich noch in der Garage? Glaubhaftmachen bedeutet, die Wahrscheinlichkeiten plausibel zu machen. Ganz im ERnst, ich würde auf die blose Aussage hin, waren Fahrräder drin und vielleicht noch wertvoller Schmuck auch nichts zahlen.

Hallo,

wurde den eine Anzeige erstattet, gibt es ein Protokoll? Die Versicherungen zahlen generell nicht auf blose Aussagen, die Beweislast liegt immer beim Versicherungsnehmer. Das kann eine glaubhafte Zeugenaussage sein, Fotos (vorher/nachher) oder eben ein Polizeiprotokoll in dieser Verlust festgehalten wurde. Was befand sich noch in der Garage? Glaubhaftmachen bedeutet, die Wahrscheinlichkeiten plausibel zu machen. Ganz im ERnst, ich würde auf die blose Aussage hin, waren Fahrräder drin und vielleicht noch wertvoller Schmuck auch nichts zahlen…

Hallo, Ja Anzeige wurde erstattet, Lichtbilder gefertigt. Sie haben die elektr. Garage irgendwie geöffnet, ist ja heutzutage kein Problem

wurde den eine Anzeige erstattet, gibt es ein Protokoll? Die
Versicherungen zahlen generell nicht auf blose Aussagen, die
Beweislast liegt immer beim Versicherungsnehmer. Das kann eine
glaubhafte Zeugenaussage sein, Fotos (vorher/nachher) oder
eben ein Polizeiprotokoll in dieser Verlust festgehalten
wurde. Was befand sich noch in der Garage? Glaubhaftmachen
bedeutet, die Wahrscheinlichkeiten plausibel zu machen. Ganz
im ERnst, ich würde auf die blose Aussage hin, waren Fahrräder
drin und vielleicht noch wertvoller Schmuck auch nichts
zahlen.

Was sagt den das Protokoll der Polizei? Normalerweise nimmt die Versicherung dann Kontakt zur Polizei auf und fragt nach. Dann läuft alles automatisch, wenn die sich immer noch sperren, dann sind die nur bockig. Da kann man pauschal nichts zu sagen, müsste ich den Vorgang kennen um individuell drauf einzugehen.Wie gesagt, der Beweis liegt beim Versicherungsnehmer. Wenn die Polizei natürlich auch an der Glaubwürdigkeit zweifelt, dann geht gar nichts…

Hallo Herr Bacholter,
über die Hausratversicherung ist auch der Hausrat in der Garage versicherbar auch der von Dir(wenn man es beantragt hat)-aber Kfz-Teile sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hier hätte nur eine Inhaltsversicherung was genützt. Wichtig ist immer auch die Polizei holen, denn jeder Einbruch ist nachweisbar-es sei denn, Du hast nur ein ganz billiges Schloss dran gehabt.
Aber egal, Du hast sowieso keine Chance, bei diesen Schadenfall etwas bezahlt zu bekommen. Tut mir leid, Dir nix anderes sagen zu können.
Gruss megmak

Also, ich bin selber bei der Polizei und weiß wo der Hase lang läuft. Wir nehmen die anzeige auf, geben die Anzeige weiter zum Ermittlungsdienst, die haben keine Ansätze oder Spuren wie bei mir, dann wird eingestellt. Diese ganze Sache ist eine Versicherungstechnische Sache und meine Frage ist nur, zahlt sie auch bei elektr. Garagen wenn sie durch irgendwelche technische Manipulationen geöffnet wurde.? Gibt es da, Gerichtsurteile oder hatte schon jemand so einen Fall. Ich habe ein OLG Ausdruck, dass die ganzen alten Sachen wie, da müssen Spuren sein überaltert sind. Die Einbrecher leben ja auch nicht mehr im Mittelalter.

Gruss

Hallo,
leider wird es wohl dabei bleiben?!
Kein Nachweis von unerlaubtem Zutritt bzw. Beiweise, das die Fahrräder da waren und entwendet wurden!

Ich entschuldige mich gleich im Vorraus für die direkte Frage: Wenn abgesperrt wurde, muss sich jemand Zutritt verschafft haben. Wenn aufgeklärt ist wie, könnte auch die Chance bestehen, Ersatz zu bekommen. Leider verweist der Versicherer aber da auf die Sorgfaltspflicht, einen Diebstahl vermeidbar zu machen.

Sorry, hatte auch schon selbiges Problem. Keine Chance!

Hallo,

ich kann leider nur sagen wie es in Österreich ist - ohne Spuren wird es nicht als Einbruch gewertet. Dann schon eher als Einschleichdiebstahl - hier gibt es bestimmte Grenzen und bestimmte Räumlichkeiten, wo dieser versichert ist.
Deine Fahrräder sind ganz sicher nicht in der Hausratvers. deiner Mutter mitversichert. Wenn, dann müsste dies in deiner eigenen Polizze - eingestellt in Räumlichkeiten die mind. 6 Monate im Jahr bewohnt sind, versichert sein. Aber auch hier weiß ich nicht ob Einschleichdiebstahl und die Garage mitversichert sind.

Ich hoffe ich konne ein wenig helfen
lg Claudia

Hallo,
wahrscheinlich hast Du meinen Hinweis nicht richtig verstanden:
Du bekommst so oder so, egal ob Spuren dort gefunden wurden oder nicht, keine Regulierung für gestohlenen Kfz.-Teile-das war doch Deine Frage zu Deinen speziellen Fall oder? Alle anderen Fragen, wie das so ist wenn man keine Spuren findet etc., kannst Du doch mit Deinen Versicherungsberater besprechen.
Gruss

Hallo,s wurden ja auch keine Kfz Teile gestohlen, wenn man richtig liest, dann sieht man das es sich um 2 Rennräder handelt.

Gruss

E

wahrscheinlich hast Du meinen Hinweis nicht richtig
verstanden:
Du bekommst so oder so, egal ob Spuren dort gefunden wurden
oder nicht, keine Regulierung für gestohlenen Kfz.-Teile-das
war doch Deine Frage zu Deinen speziellen Fall oder? Alle
anderen Fragen, wie das so ist wenn man keine Spuren findet
etc., kannst Du doch mit Deinen Versicherungsberater
besprechen.
Gruss

Ja, weiß auch nicht warum ich Kfz-Teile unterstellt hatte…?? Die Fahrräder wären mit über die Hausratversicherung Deiner Schwiegermutter versichert, wenn diese den Baustein „Fahrraddiebstahl“ mit versichert hat. Wenn nicht, dann hast Du keine Chance, da Fahrrad nicht zum (eigentlichen) Hausrat gehört und normal nicht versichert ist.
Gruss megmak

Hallo Herr Bocholter,

einen Einbruch ohne Einbruchspuren kann es nicht geben. Wenn es sich um einen Einbruch gehandelt haben soll, dann sind auch immer Spuren vorhanden. Selbst ein Nachschlüssel hinterlässt nachweislich Spuren im SI-Schloss. Wenn überhaupt keine Spuren ermittelt werden können, kann die Garage zum Tatzeitpunkt nicht o. nicht richtig verschlossen gewesen sein.

Die Hausratbedingungen setzen für die Leistungspflicht aber einen sichtbaren Einbruch voraus. (Einbruch-Diebstahl)

Fazit: Die Hausratversicherung leistet nicht und muss auch nicht leisten, selbst vor Gericht nicht, da sie im Rahmen der mit Ihnen o. Ihrer Schwiegermutter vereibarten Bedingungen handeln.

Ausnahme stellt hier die gesonderte Fahrraddiebstahl-Klausel dar, sofern diese in der Hausratversicherung enthalten ist. Allerdings dies auch nur, sofern sich das Fahrrad im unmittelbaren Gebrauch befunden hat und der Diebstahl zw. 06:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfand. Sprich, die Fahrräder waren nicht endgültig abgestellt. Ein Beispiel hierzu: Sie fahren mit dem Fahrrad ins Dorf um etwas einzukaufen, verschliessen das Fahrrad und planen ca. nach einer Stunde wieder damit zurück zu fahren. Das Fahrrad stand also unmittelbar im Gebrauch. Auch wenn Sie dann wieder zuhause ankommen, verschliessen es vor der Tür o. in der Garage, gehen mit Ihren Brötchen ins Haus und merken Sie haben die Bildzeitung vergessen und müssen nun schnell nochmal los… auch hier stand das Fahrrad im unmittelbaren Gebrauch und ist nun nur über die Fahrrad-Diebstahl-Klausel zum Neuwert mitversichert.

Ich hoffe ich habe Ihnen weitergeholfen…

Mit freundlichen Grüßen

Oracel

Hallo Bocholter,

die Hausratversicherung versichert immer Hausrat an dem angegebenen Versicherungsort. Dass dürfte hier für das Problem sorgen, dazu kommen noch dass die Versicherungsbedingungen sehr unterschiedlich sind, so dass eine pauschale Beantwortung sehr schwierig ist. Eigentlich sollte der Versicherungsvertreter da helfen können, denn zB kann er sagen die Kunden sind seit Jahrzehnten bei mir versichert so dass eine Kulanzregelung gefunden werden kann. Ansonsten bleiben nur zwei Möglichkeiten als Pech gehabt verbuchen oder Fachanwalt. Gruß Mario

Der Einbruchdiebstahl muss vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Wenn z.B. das Schloss oder der Tormotor manipuliert wurde ist dies ein Nachweis.

Wurde jedoch nur das Funksignal nur aufgefangen und kopiert wird es wohl schwierig.
Waren die Räder angeschlossen, wenn ja gibt es evtl. etwas über die Fahrradklausel.

mfg febud

Versichert ist in der Hausratversicherung nur „Einbruchdiebstahl“, in diesem
Fall handelt es sich aber um einen „einfachen Diebstahl“.
Habt ihr die Polizei gerufen, gibt es hiervon ein Protokoll?
Ohne Einbruchspuren könnte ja im Prinzip jeder regelmäßig kommen und
behaupten, dass die Fahrräder weg sind und die Versicherung muss jedes mal
zahlen. Das soll vermieden werden.

Hallo, wenn es Deine Fahrräder waren, muss Deine Fahrad-Diebstahl-Versicherung bezahlen.