Hallo Herr Bocholter,
einen Einbruch ohne Einbruchspuren kann es nicht geben. Wenn es sich um einen Einbruch gehandelt haben soll, dann sind auch immer Spuren vorhanden. Selbst ein Nachschlüssel hinterlässt nachweislich Spuren im SI-Schloss. Wenn überhaupt keine Spuren ermittelt werden können, kann die Garage zum Tatzeitpunkt nicht o. nicht richtig verschlossen gewesen sein.
Die Hausratbedingungen setzen für die Leistungspflicht aber einen sichtbaren Einbruch voraus. (Einbruch-Diebstahl)
Fazit: Die Hausratversicherung leistet nicht und muss auch nicht leisten, selbst vor Gericht nicht, da sie im Rahmen der mit Ihnen o. Ihrer Schwiegermutter vereibarten Bedingungen handeln.
Ausnahme stellt hier die gesonderte Fahrraddiebstahl-Klausel dar, sofern diese in der Hausratversicherung enthalten ist. Allerdings dies auch nur, sofern sich das Fahrrad im unmittelbaren Gebrauch befunden hat und der Diebstahl zw. 06:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfand. Sprich, die Fahrräder waren nicht endgültig abgestellt. Ein Beispiel hierzu: Sie fahren mit dem Fahrrad ins Dorf um etwas einzukaufen, verschliessen das Fahrrad und planen ca. nach einer Stunde wieder damit zurück zu fahren. Das Fahrrad stand also unmittelbar im Gebrauch. Auch wenn Sie dann wieder zuhause ankommen, verschliessen es vor der Tür o. in der Garage, gehen mit Ihren Brötchen ins Haus und merken Sie haben die Bildzeitung vergessen und müssen nun schnell nochmal los… auch hier stand das Fahrrad im unmittelbaren Gebrauch und ist nun nur über die Fahrrad-Diebstahl-Klausel zum Neuwert mitversichert.
Ich hoffe ich habe Ihnen weitergeholfen…
Mit freundlichen Grüßen
Oracel