Elektriker-Fehler

Mein Problem:
das von uns zu Beginn des Jahres 2004 gekaufte Mehrfamilienhaus war bis dato
seit Entstehung 1904 im Familienbesitz eines Elektromeisters (und seiner Vorfahren,
die ebenfalls Elektromeister waren).
Obwohl die Tochter als letzte Eigentümerin schon einige elektrische Angelegenheiten
wie z.B. das Trennen der Stromkreisläufe, separate Zähler je Wohnung etc. nach dem Tod
ihres Vaters hat vornehmen lassen, war eine leerstehende Maisonette-Wohnung vom Rest des
Hauses noch nicht getrennt. So liefen der Allgemeinstrom, der Strom für die Garage, Licht +
Steckdosen von Waschküche und Müllraum und der Zähler für den einzigen TV-Verstärker über
den Zähler dieser Wohnung.
Wegen einer anstehenden Neuvermietung dieser Maisonette-Wohnung haben wir einen Elektriker
mit der Trennung und Neuordnung beauftragt. Einzig der TV-Verstärker sollte mit Einverständnis der
Mieterin weiter über ihren zähler laufen.
Neben anderen die folgende Rechnung betreffenden Misstöne folgte nun der Gipfel:
die Mieterin dieser Maisonette-Wohnung teilte uns mit, dass ihre untere Etage ohne Strom sei
und auch der Fernseher nicht funktioniere. Auch die Fernseher in allen anderen Wohnungen liefen nicht.
Eine entsprechende Sicherung, die das Problem hätte darstellen können, fand sich nicht.
Als wir am nächsten Tag einen (anderen als den oben erwähnten) Elektriker riefen, stellte dieser nach
Auswechselung einer defekten Sicherung fest, dass das Problem nicht behoben war. In der Wohnung der
ehemaligen Eigentümer funktionierte der Strom nur teilweise - es war nur kaltes bis lauwarmes Duschen
möglich und nur 1 von 3 Herdplatten wurde warm. Er legte die Leitungen richtig um, notierte auch, was er
tat auf der Rechnung und stellte brutto knapp 160,00 Euro in Rechnung.
Diese Rechnung bezahlte ich und stellte sie mit einem entsprechenden Anschreiben inkl. Erläuterung
des Vorganges dem ersten Elektrikerbetrieb in Rechnung.
Ergebnis: heute erhielt ich die Antwort - mein Schreiben, die Rechnung und als Anschreiben die Bemerkung
„Schreiben kommentarlos zurück“. Eine Frechheit, wie ich finde.
Was raten Sie mir?

Hallo,

zum Ersten wäre es wohl besser die Frage unter „Recht“ einzuordnen. Oder steht sie dort auch?

Zum Anderen würde ich mit meinem Laienkenntnis antworten, daß dem ersten Elektriker die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden müßte. Einfach einen anderen Betrieb beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen funkioniert nicht, denke ich.

Gerhard