Elektriker ohne Beruf. Geht das?

Hi,
in unserem Betrieb gibt es einen Mitarbeiter der gelernter Schlosser ist jedoch Elektriker arbeiten seid einigen Jahren ausführt.

Dieses ist dem Unternehmen bekannt. Problem hierbei ist, das an Elektro Schaltschränken eine besondere Schließung existiert. Diesen Schlüssel (Elektrikerschlüssel) kriegen auch nur Elektriker im Einsatz. Fachlich ist mein Kollegen Top. Bei dem Thema Elektrotechnik kann er einigen gelernten Elektriker was vormachen.
Seid Jahren käpft er um diesen Schlüssel.Kann er von der IHK seinen „Elektriker“ Status anerkennen lassen???

Danke für die kommenden Hilfen.

Hallo!
Das glaube ich nicht. Aber ihr könnt ihm ja mal einige grundlegende Aufgaben stellen, dann seht ihr es, ob er die Grundlagen drauf hat.
Gruß Buffi

Hallo,

also da ist zum einen nicht die IHK sonder die Handwerkskammer zuständig. Das andere ist, wenn ich als Kaufmann 10 Jahre als Automechaniker arbeite und dann etwas passiert habe ich selbst die Verantwortung zu tragen.
So ist das auch bei dem Elektriker, ich würde die Verantwortung nicht übernehmen und den Schlüssel für den Kasten wollen.
Bitte bei der Handwerkskammer anrufen, die können da genau Bescheid geben. Prüfung ohne Ausbildung, weiss ich nicht ob das geht.

Mfg
Peter

Hallo A.Oezcan,

ob man eine Arbeit machen kann oder machen darf, ist ein großer Unterschied. Beckenbauer hat nie den Trainerschein gemacht. Deshalb war er nur Teamchef, und damit wurde er Weltmeister.

Dort wo es Vorschriften gibt, macht man sich unter Umständen strafbar.

Wenn jemand 6 Jahre in einem Job arbeitet, kann er die Prüfung in Ausnahmefall machen § 40 Berufsbildungsgesetz. Dann hat er den Gesellenbrief für diesen Beruf.

Ob er dann den SChlüssel für die Schaltkästen bekommt, hängt nicht daran, sondern vermutlich daran, wer für das Unternehmen grade steht.

Als Geselle ist er Elektrofachkraft,

Es gibt dann allerdings noch Feinheiten dazu, wer dann in einem Unternehmen verantwortlich für die Reparaturen ist. Das gibt jedoch die Frage noch nicht her. Bitte mal bei Wikipedia etwas schlauer machen.

Hallo,

nein das Geht nicht! Laut VDE und anderen Vorschriften dürfen Elektrische Arbeiten nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Er Gilt als Elektrotechnischer Laie und darf normaler weise nicht einmal einen Schaltschrank öffnen.
Einfachste Weiterbildung wäre eine Schulung mit Prüfung als Elektrofachkraft für Festgelegte Tätigkeiten (EFK-Festgelete Tätigkeiten).
Allerdings bewegt ihr euch hier immer noch Rechtlich auf sehr dünnem Eis.
Die Frima muß für Elektrische Tätigkeiten sowie Elektrische Instandhaltung einen Elektriker haben. Steht irgendwo in DIN VDE 0100.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Güße
Bjoern

Habe ich leider keine Ahung. Einfach mal anrufen oder dorthin schreiben. Viel Glück

Hallo,
Nein das kann er nicht.
Um als Elektriker arbeiten zu können geht
eine dreieinhalb jährige Lehre vorraus.
Ihr Kollege mag noch so gut sein,aber viele
gewisse Vorrausetzungen fehlen ihm. Außerdem
macht sich das Unternehmen strafbar wenn es
jemand ohne gültige Prüfung als Elektriker
arbeiten läßt.
MfG

Hallo, ganz klar nein! Er kann dies nur mit einer ausgewiesenen Ausbildung, hat auch versicherrungstechnische Konsequenzen auf die sich keine Handwerkskammer einlassen würde. Egal ob er sich das Handwerk super angeeignet hat, bei einem Fehler/ Unfall oder noch schlimmeren Störfall, muß noch nicht einmal selbst verschuldet sein, würde er, bzw. die Firma in sogar strafrechtliche Verantwortlichkeit gezogen werden.

Von der IHK gibts dafür keine Bestätigung.
Wenn, dann evtl. von der Handwerkskammer. Aber!! Soweit ich informiert bin, nur wenn eine Prüfung abgelegt wird. Bitte einfach bei der zuständigen Handwerkskammmer nachfragen, oder sich direkt an die örtliche Innung wenden.
Ich wollte im Ruhestand auch meine ursprüngliche Elektrikerausbildung wieder aufleben lassen. Obwohl ich ein Wissenschaftliches Studium besitze geht dies nur wenn eine Zulassung der Innung vorliegt und die empfiehlt an Lehrgängen etc. teilzunehmen.

gruß gerhard

Hallo Oezcan,
ich habe mal mit meinem Chef gesproche und der sagte
" er muß mindestens 50 Jahre alt sein, nachweisen könne das er diesen Job schon seit mindestens 7 Jahren regelmäßig ausübt und die Anfrage sollte an die Handelskammer gestellt werden.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
Einfach bei der Handelskammer nachfragen.

Gruß Jürgen

Hallo zurück,
ich denke das die IHK nich ohne weiteres einen Status als Elektriker anerkennt.
Dein Kollege sollte sich auf jeden Fall mit der IHK in Verbindung setzen.Elektriker ist ein anerkannter Lehrberuf. Sobald der Betrieb in dem er arbeitet Ihn unterstützt kann er ohne ausbildung eventuell einen Helferstatus bekommen. Aber er muss auf jeden Fall die Geschichte mit der IHK und evtl. seinem Unternehmen klären.
Warum will er keine Ausbildung machen ?
Gruss aus BW

Hallo
Ohne Ausbildungsnachweis keine Anerkennung!!
Gruß Helmut

Hallo,

Nein,
Aber er kann sich zum EUP ( http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterw… ) ausbilden lassen und bekommt dann vielleicht den Schlüssel.
Aber ohne diese Ausbildung, macht er und euer Unternehmen sich strafbar, wenn was passiert.
Man darf nicht ohne entsprechende Ausbildung an Elektrosachen arbeiten auch wenn man über alles bescheid weiß.

MfG

Mofaser

Nein natürlich nicht,ihm fehlen trotz aller Fähigkeiten die Fachkenntnisse,denn dazu gehört mehr als nur der Schaltschrankschlüssel,wobei sicherlich manche Fachleute inkompetenter sein mögen.

Hallo, das weiss ich so nicht,ob die IHK das anerkennt bezweifle ich, schliesslich gibt es nicht umsonst den Lehrberuf des Elektrikers.
Ich denke das der „Besitz“ des Schlüssels einen anderen Hintergrund hat, letztlich wird es wohl um eine Gehaltsfrage gehen.
Die, denke ich, kann er aber erst nach Ablegung der Facharbeiterprüfung neu verhandeln.
Am bestern, beim Arbeitsamt nach Fortbildungsmassnahmen fragen die den Facharbeiterbrief zurb Folge haben.
Gruß
Uwe

Hallihalo an Alle, schönen dank für die zahlreichen Infos. Habe jetzt erstmal die IHK bzw. die Kammer angeschrieben. Desweiteren auch andere Behörden um mir andere Meinung zu holen. Bis jetzt gab es noch keine Stellungnahme.

Die fachliche Eignung des Kollegen ist erfüllt. Der Arbeitgeber muss nur noch Ihm das irgendwie anerkennen, damit er an diesen besagten Schlüssel kommt.

Bin mal gespannt, ob sich was im neuen Jahr tut.

Von daher wünsche euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein guten Rutsch ins neue Jahr.

Mfg
Aziz

Hallo Jürgen,
vielen dank für deine Hilfe,
habe der IHK erstmal geschrieben. Bin mal gespannt wann die sich melden.

Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue JAhr.

Mfg
Aziz

Hallo Oezcan,
ich wünsche ebenfalls wunderschöne Weihnachten und ein tolles Jahr 2012.

Die Antwort von der IHK, würde mich mal interessieren.
Wäre nett, wenn du dann noch mal meldest.

Mit freundlichen Gruß
Jürgen