wir hatten im letzten Sommer gegen Abend Stromausfall bzw. ist die Sicherung rausgeflogen und ließ
sich nicht mehr rein machen. Wir mussten den Notdienst einer Elektrofirma anrufen, weil es zu diesem
Zeitpunkt Hochsommer war.
Meine Frage jetzt, kann ich diese Reparaturkosten in meiner Steuererklärung mit reinnehmen und wenn
ja, in welchem Vordruck? Läuft das unter besondere Belastungen?
Gemeint ist hier die Einkommenssteuererklärung.
du kannst Du jede Handwerkerleistung rund um Wohnung und Haushalt steuerlich geltend machen. (Stichwort Haushaltsnahe Dienstleistung)
Nicht alles, es gibt auch Jahreshöchstbeträge und in jedem Fall nur den Lohnanteil.
Bei Störungssuche des Elektrikers wird das m.E. hauptsächlich der Fall gewesen sein. Rechnung muss aber unbar bezahlt worden sein (Überweisung !) und die Rechnung muss nach Lohn und Material aufgesplittet gewesen sein.
Genauer gesagt, sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zwei Paar Schuhe und nicht zuletzt gibt es dafür auch zwei verschiedene Pötte, steuerlich gesehen. Man sollte also genau darauf achten, welche Dienstleistung man als was ansetzt, um nicht am Ende steuerliche Vergünstigungen unnötig auszulassen.