Elektrikerkosten bei Notfall von der Steuer abesetzbar?

Guten Tag,

wir hatten im letzten Sommer gegen Abend Stromausfall bzw. ist die Sicherung rausgeflogen und ließ
sich nicht mehr rein machen. Wir mussten den Notdienst einer Elektrofirma anrufen, weil es zu diesem
Zeitpunkt Hochsommer war.
Meine Frage jetzt, kann ich diese Reparaturkosten in meiner Steuererklärung mit reinnehmen und wenn
ja, in welchem Vordruck? Läuft das unter besondere Belastungen?
Gemeint ist hier die Einkommenssteuererklärung.

Vielen Dank im voraus

Tine

Hallo,

und wo soll jetzt der Notfall sein ??

Salve
Einkommensteuererklärung Mantelbogen Seite 3, Zeile 73

§ 35 a EStG
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=118927&_psmand=110

20% der Lohnkosten werden bei der Steuer vergütet
maximal 1.200

Hallo!

du kannst Du jede Handwerkerleistung rund um Wohnung und Haushalt steuerlich geltend machen. (Stichwort Haushaltsnahe Dienstleistung)
Nicht alles, es gibt auch Jahreshöchstbeträge und in jedem Fall nur den Lohnanteil.

Bei Störungssuche des Elektrikers wird das m.E. hauptsächlich der Fall gewesen sein. Rechnung muss aber unbar bezahlt worden sein (Überweisung !) und die Rechnung muss nach Lohn und Material aufgesplittet gewesen sein.

MfG
duck313

da hofft wohl jemand auf den Preis für den sinnlosesten Beitrag des Monats …

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Hallo duck,

vielen Dank, wie immer eine kompetente Antwort von Dir

Gruss Tine

Hallo,

auch Dir vielen Dank für den Link und die sinnvolle Antwort!

Gruss Tine

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Genauer gesagt, sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zwei Paar Schuhe und nicht zuletzt gibt es dafür auch zwei verschiedene Pötte, steuerlich gesehen. Man sollte also genau darauf achten, welche Dienstleistung man als was ansetzt, um nicht am Ende steuerliche Vergünstigungen unnötig auszulassen.

Gruß
C.

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