Guten Tag,
wir hatten im letzten Sommer gegen Abend Stromausfall bzw. ist die Sicherung rausgeflogen und ließ
sich nicht mehr rein machen. Wir mussten den Notdienst einer Elektrofirma anrufen, weil es zu diesem
Zeitpunkt Hochsommer war.
Meine Frage jetzt, kann ich diese Reparaturkosten in meiner Steuererklärung mit reinnehmen und wenn
ja, in welchem Vordruck? Läuft das unter besondere Belastungen?
Gemeint ist hier die Einkommenssteuererklärung.
Vielen Dank im voraus
Tine