Elektrisches Garagentor - rechtlich abgeschlossen?

Servus zusammen,

habe kürzlich nebst Wohneigentum eine Garage erworben mit einem elektrisch angetriebenen Hörmann Sektionaltor. Via Fernbedienung zB schließe ich das Tor und frage mich bisweilen, ob es auf diese Weise wirklich (rein rechtlich) in einem abgeschlossenem Zustand ist. Das Schließgestänge ist nämlich gänzlich entfernt worden - logischerweise - da der Motor ja nur das Tor hochziehen, aber keine Verriegelung (links/rechts) lösen kann. Der Motor an sich scheint derart zu sperren, dass ein gewaltsames Öffnen nicht möglich ist.
Aber über offen und geschlossen entscheidet ja lediglich ein (reproduzierbarer?) Sendebefehl einer best. Frequenz.

Danke Euch.

Hi

Rechtlich kann ich da nichts zu sagen , jedoch gab es bis ende der 90 Jahre ein techniches Problem der Sendecodierung .
Da Sie nicht schreiben welches Baujahr Ihr Antrieb hat , mache ich Sie darauf aufmerksam.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden von einigen Garanantrieben , sowie von einigen Namhaften KFz Hersteller für die Verriegelung , also Garagentore sowie Zentralverriegelungen von Kfz 8 Bit Codierungen verwendet , die lernbare Fernbedienungen vom Grabbeltisch konnten.
wer also in dem damaligern Zeitraum böswillig war , stellte sich mit so einer Fernbedienung auf die Strasse , liess den Suchlauf-Finder laufen und schwupp die Wupp gingen einige Tore auf und einige Auto’s auf .
Opel änderte das im Jahre 1998 , wann andere Hersteller mitzogen und Garagentor Antrieb Hersteller die Codierung änderten , entzieht sich meiner Kenntniss

gruss

Toni

Hallo,

abgeschlossen ist es zwar nicht direkt. Für die Hausratversicherung (falls Hausrat in der Garage überhaupt mitversichert ist) reicht aber diese Art der Verriegelung (oder wie heißt das genau?) eigentlich aus. Evtl. dort mal schriftlich anfragen.
Auch bei der KFZ-Versicherung würde ich schriftlich anfragen, falls relevant.

Bei meinem Hörmann-Tor BJ 2007 oder so gibt es jedenfalls keine Probleme mit den Versicherern.
Ich denke, gerade bei Hörmann ist man da auf der sichereren Seite, als bei einem Billigantrieb.

Beste Grüße
Guido

Baujahr 1997 ist’s
Danke erst’mal für die Antworten bis hierher und sorry für meine späte Reaktion. BJ 97 ist’s und die Fernbedienung die ich nutze schaut auch recht klobig und altmodisch aus (mit 9V Block).

In der Garage (40 qm) lagert schon eine Menge Wert (Werkzeug etc) und von ihr geht ein direkter Zugang (FH Tür) ins Haus (und Garten). Insgsamt sind noch 3 Türen zur Garage und ich habe die Schließzylinder gegen gleichschließende getauscht und da kam mir so der Gedanke.

Mir geht es eig. gar nicht um die Möglichkeit der Fremdöffnung sondern lediglich ob mir noch etwas obliegt um rechtlich/versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein.

Gruß. Felix