Servus zusammen,
habe kürzlich nebst Wohneigentum eine Garage erworben mit einem elektrisch angetriebenen Hörmann Sektionaltor. Via Fernbedienung zB schließe ich das Tor und frage mich bisweilen, ob es auf diese Weise wirklich (rein rechtlich) in einem abgeschlossenem Zustand ist. Das Schließgestänge ist nämlich gänzlich entfernt worden - logischerweise - da der Motor ja nur das Tor hochziehen, aber keine Verriegelung (links/rechts) lösen kann. Der Motor an sich scheint derart zu sperren, dass ein gewaltsames Öffnen nicht möglich ist.
Aber über offen und geschlossen entscheidet ja lediglich ein (reproduzierbarer?) Sendebefehl einer best. Frequenz.
Danke Euch.