Elektro-Hauptverteiler

In einem Zweifamilienhaus befindet sich ein abgeschlossener Hauptverteiler. Der Vermieter wohnt ca. 500 m entfernt, ist aber nicht zuhause. Hausmeister gibt es nicht.
Jetzt schaltet ein Sicherungsautomat, meine Wohnung ist ohne Strom.
Der Verteilerkasten ist zugänglich, aber abgeschlossen.
Wie komme ich rechtlich zu einem Schlüssel, damit ich den Sicherungsautomat wieder einschalten kann?

hi

ich habe hierüber Grundkenntnisse, an denen ich dich gern teilhaben lasse

Ich gehe anhand der Beschreibung davon aus, daß die Hauptsicherung am Zähler ausgelöst hat,
denn der Sicherungsverteiler mit den Einzelsicherungen wird ja wohl in dem eigenen Mietbereich sein.

In Mehrfamilienhäusern soll der Zählerplatz in einem neutral zugänglichen Raum sein, etwa ein Kellerraum im öffentlichen Treppenhaus

Nicht aber in einem Kellerraum eines anderen Mieters

Der Zählerraum ist üblicherweise versperrt, Zugang hat neben dem Eigentümer lediglich
zB ein Hausmeister oder in jedem Fall der örtliche Netzbetreiber
Das alles ist aber nur teilweise geregelt, denn einen Schlüssel für die Haustüre hat der Netzbetreiber auch nicht

ich hoffe noch auf bessere Antworten, aber ich schätze, das Zugangsrecht zum eigenen
Zähler ist nicht so ganz klar geregelt

Gruß

Hallo

Wie komme ich rechtlich zu einem Schlüssel, damit ich den Sicherungsautomat wieder einschalten kann?

Rechtlich m.E. gar nicht (und dafür gibt es durchaus vorstellbare Gründe) - bekannt ist mir allerdings nur dieses Urteil zu „Zähler“
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet…

Der Vermieter ist natürlich verpflichtet schnellstmöglichst wieder die Nutzbarkeit der Wohnung herzustellen (Sicherung wieder reinmachen) - aber „ich will ich will ich will“ nutzt nunmal nichts, wenn er nicht zu erreichen ist (und er muss auch nicht 24/7 erreichbar sein). Man muss also abwägen, wie dringend ein eventueller Notfall tatsächlich ist und wieviel Schaden man möglicherweise anrichten darf, um das Vermietereigentum vor einem möglicherweise drohenden Schaden zu bewahren (Obhutspflicht, Schadensminderungspflicht). Ansonsten gilt es abzuwarten … und versuchen für etwaige zukünftige Fälle vielleicht eine bessere, einvernehmliche Lösung zu finden.

Grüsse Rudi