eine mittelständische Firma, die EU-weit Produkte an Endverbraucher verkaufen will hat es nicht immer ganz leicht.
Es geht um die Problematik der EU-weit geltenden Vorschrift zur Entsorgung von Elektroaltgeräten und Batterien.
In Deutschland ist das ganze im Elektroaltgerätegesetz und im Batteriegesetz geregelt. Die Umsetzung in den anderen EU-Ländern ist sehr unterschiedlich.
Wird man als Unternehmen in einem der EU Länder mit dem Verkauf von Elektrogeräten tätig so ist eine Registrierung in dem Land notwendig. Wie diese Registrierung aber funktioniert ist nur schwer heraus zu finden.
Das es keine einheitliche Organisation gibt, die sich mit den länderspezifischen Gegebenheiten auskennt, bin ich nun auf der Suche nach Beratern oder Firmen, die evtl. den südlichen Teil Europas für diese Fragestellung abdecken können.
Es geht um die Problematik der EU-weit geltenden Vorschrift
zur Entsorgung von Elektroaltgeräten und Batterien.
[…]
Das es keine einheitliche Organisation gibt, die sich mit den
länderspezifischen Gegebenheiten auskennt, bin ich nun auf der
Suche nach Beratern oder Firmen, die evtl. den südlichen Teil
Europas für diese Fragestellung abdecken können.
Der sicherste und einfachste Weg ist, eine internationale Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, und zwar vorzugsweise eine, die in allen Ländern, an denen man Interesse hat, eine Niederlassung hat. Das ist aber wohl auch die teuerste Lösung; das relativiert sich aber möglicherweise, wenn man die Kosten für die Anwälte in Relation zu den finanziellen Nachteilen setzt, die drohen, wenn man die rechtlichen Vorgaben nicht einhält.
Ist einem das zu teuer, kann man auch in jedem Land kleine lokale Wald- und Wiesenanwälte beauftragen. Da ist dann die Kenntnis der jeweiligen Landessprache sicher hilfreich. Will man auch das nicht, muß man sich selbst durchfragen - am besten mit Hilfe eines Muttersprachlers - und schauen, was man von den örtlichen Behörden und sonstigen Organisationen erfahren kann.