Selbst wenn du deinen Laptop in den USA gekauft hast und dann 1 Jahr da warst (Auslandsaufenthalt) , kann es sein das du ihn versteuern musst weil du deine Freimenge überschritten hast. Die ist wohl bei längeren aufenthalten höher aber du kaufst ja nicht nur den Laptop und selbst dann gelten AFAIR deutsche Preise, wenn du keine Rechnung vorlegen kannst.
Heißt für dich: Entweder bei der Ausfuhr dir die Steuern wiedergeben lassen und dann im Roten Kanal anmelden, Mehrwertsteuer und abgaben zahlen. Oder durch den Grünen und hoffen.
In jedem Fall solltest du dich über deine Freimengen schlau machen.
Btw. auch wenn du einen Laptop ausführst solltest du dir das bescheinigen lassen sonst zahlst du evtl. Einfuhrzoll weil du ihn einführst egal ob hier gekauft oder nicht, ohne Bescheinigung gilt er als nicht in Deutschland gekauft.