Elektroauto mit Hybrid laden

Hallo,

jemand hat zwei Fahrzeuge. Ein Elektroauto und ein Hybridfahrzeug. Nun fertigt er sich was, das es erlaubt, aus dem Akku des Hybridfahrzeugs Strom zu entnehmen und damit das Elektrofahrzeug zu laden.
Also Elektroauto wird an Hybridfahrzeug angeschlossen, Verbrennungsmotor im Hybridfahrzeug läuft und der produzierte Strom lädt das Elektroauto auf.

Gibt es in dieser Konstellation steuerrechtliche oder sonstige Bedenken, müssen Steuern nachgezahlt werden, ist das überhaupt zulässig?

danke

Ja, dass die ganze Sache furchtbar ineffizient ist.

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Wäre es nicht einfacher, nichts zu basteln und statt dessen das Geld einfach direkt zu verbrennen?

Hybridfahrzeuge laden den Akku üblicherweise nicht im Stand. Aber gut, nehmen wir an, dass auch das umgebaut wurde. Dann haben wir eigentlich ein Notstromaggregat in Form eines Autos, gut.

Wir füttern den Ottomotor nun mit Benzin, für das wir etwa 1,80€ pro Liter zahlten. Pro Liter bekommen wir etwa 10 kWh Energie. Ein Drittel davon kommt an der Kurbelwelle an, zwei Drittel werden als Hitze übers Kühlwasser in die Luft geblasen.

Damit zahlen wir also nun etwa 54 Cent für jede kWh Arbeit an der Kurbelwelle. Generator und Ladeelektronik brauchen auch etwas Energie für sich, wir rechnen positiv mit nur 10%.

Am Ende kostet uns dann eine kWh im Akku des Elektroautos mindestens 60 Cent. Zusätzlich müssen wir Anschaffung, Wartung und Verschleiß des armen Hybridautos bezahlen.

Eine geniale Idee, um extem teuren Strom zu produzieren, die Umwelt zu verpesten und viel Steuern zu zahlen!

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Es ist ein konstruierter Fall, mich interessiert die Rechtslage. Gern können wir auch einen mit Diesel betriebenen Generator als Stromquelle diskutieren. oder eine Dampflok, die das Auto auf einer Straßenbahnstrecke auf Privatgelände im Kreis zieht (Ja, bestimmte Elektroautos laden ihren Akku auf, wenn sie abgeschleppt werden und an sind.)

Das hört sich nach Ausnahme an, ist aber die Regel und nennt sich Rekuperation. Übrigens auch mit einem Wirkungsgrad von 60 - 70%.

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Moin,

Welche sollten das denn sein?

Wenn der fiktive Generator alle Parameter eines Stromnetzes erfüllt, sehe ich keine nenneswerten Probleme. Die kaufmännische Sinnhaftigkeit ignoriere ich jetzt mal.
Im Zweifelsfall verweigert ein BEV die Ladung, die alten ZOE galten als Ladezicken bei einphasigem Laden.

-Luno

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Mit der Mineralölsteuer hast du bereits die höchstmögliche Steuer bezahlt. Du darfst mit dem Kraftstoff aus steuerlicher Sicht machen was du willst.

Immissionsschutz wäre dann noch ein Thema. Ein als Generator laufender Hybrid könnte unmöglich im Standgas die notwendige Leistung bereitstellen, er müsste also mit höherer Drehzahl und Lautstärke laufen.

Aber sonst… Ja, du darfst mit einem Stromerzeuger Elektroautos laden. Und das wird auch gemacht.

So wurden für einen Nobelhersteller Pferdeanhänger gebaut, die einen Generator tarnten, um mit leerem Akku liegengebliebene Fahrzeuge an der Straße zu laden, ohne dabei das Image des Fahrers und der Marke zu beschädigen.

Ebenso setzte einmal ein Veranstalter als Fahrzeugflotte für den Fahrservice der „VIPs“ auf Elektroautos, ohne dass am Veranstaltungsort überhaupt die Ladeinfrastruktur vorhanden war. Da wurde kurzerhand ein riesiger Auflieger mit ebenso großem Lithium-Akku und mehreren Schnellladern hingestellt - welcher über Nacht mit einem Dieselaggregat wieder aufgeladen wurde.

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Zulassungsrecht? Eingriff ins Hochvoltsystem? Ja, sehr große Bedenken!

Kleine Einschränkung gibt es: Wird der Stromerzeuger mit Heizöl und nicht mit Diesel Betrieben dürfen damit zwar Stationäre Geräte betrieben werden, aber keine Fahrzeuge geladen werden.Um ein Fahrzeug mit Stromerzeuger zu laden muss dieser Mit Diesel Betrieben werden. Oder eben mit Benzin, aber das wäre dann sowieso eine andere Baustelle.

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Bei der Veranstaltung wurde mit dem als stationär geltenden Gerät (mehrere Tonnen schwer, 200 oder 300 kW Nennleistung) der Sattelauflieger geladen. Dann erst ging es bei Bedarf an die Autos. Dem Generatorverleiher war das egal - die Dinger werden grundsätzlich mit „Red Diesel“ (= Heizöl) betrieben. Diesen Irsinn hat man aber wieder aufgegeben, der jetzige Partner für die VIP-Karren stellte „Mild-Hybrid“ zur Verfügung, um den Anschein der Nachhaltigkeit zu wahren.

danke für eure Antworten

Wie sähe es mit einem Generator aus, der mit alten Motoröl betrieben wird? Alte Dieselmotoren und Multi-Fuel-Motoren laufen mit sowas.

Und was wäre mit einer mit Holz betriebenen Dampfturbine?

Mir geht es einfach um die Frage, kann man Strom, erzeugt auf welchen Wege auch immer, nutzen um ein Elekroauto zu laden? Oder gibt es da so ähnliche (steuerrechtliche) Beschränkungen wie bei Heizöl in Diesel-PKW?

Ein Holzvergaser? Warum nicht gleich ein Kontinuumtransfunkionator?

Ich würde noch ein bißchen warten, bis der Flux-Kompensator marktreif ist.

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Ilegale Sondermüllverbrennung mit Freisetzung von allem möglichen Dreck, insbesondere hochgiftigen Dioxinen? Sowas kann man sich im industriellen Maßstab mit entsprechender Technik (Filter, Verbrennungsweise, laufende Kontrollen) wohl genehmigen lassen.

Fahrstrom unterliegt keine besonderen Besteuerung. Wer - um mal auf den Boden der Rentabilität, Legalität und Realität zurückzukommen - etwa selbst erzeugten Strom einer PV-Anlage ins Fahrzeug lädt, unterliegt keiner Besteuerung.

Umsatzsteuer auf fiktive Rücklieferung. :eyes:

Moin,

Mir scheint es so zu sein, dass du dich da in etwas hineingesteigert hast.

Strom ist Strom und wenn der dem BEV nicht schmeckt, gibt es einen Error. Wie ich schon schrieb, wenn der Ladestrom dem eines Hausanschlusses entspricht, ist alles in Butter.
In unseren beiden Zulassungen steht kein Hinweis auf einen bestimmten Strom,

In Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der Kraftstoffcode, siehe https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kraftstoffcode Den Rest erledigt der Hersteller selber in Form eines Bedienungsanleitung. Solltest dubei einem Verbrenner Benzin und Diesel verwechseln, erlischt nicht die Zulassung, wohl aber die Betriebsfreudigkeit des Motors.

Demnach wäre jeder Ladevorgang ein Eingriff in das Hochvoltsystem. Sorry, aber das ist doch glatter Unfug. Das merkst du hoffentlich selber. Du nutzt eine Steckverbindung, die genau dafür für jeden BEV Fahrer zur Verfügung steht und sogar von außen erreichbar ist.

-Luno

Ja, die zahle ich als Unternehmer, da meine PV-Anlage zum Betrieb gehört und Strom an meinen Haushalt liefert.
Und ja, das zahlten auch diejenigen, die die PV-Anlage vor dem Nullsteuersatz erworben haben und die Anlage zwecks Vorsteuerabzug als Gewerbe betrieben.