Hallo Wolfgang,
Am einfachsten ist es, munter drauflos zu produzieren und am
besten keinen Gedanken daran zu verschwenden, wo man am Ende
der Lebensdauer mit dem ausgedienten Zeug abbleiben könnte.
Aus rein monetärer Sicht ist das bestimmt die optimale
Gangart.
Es geht nicht darum, wie das Zeug am Ende entsorgt wird. Die Kosten dazu sind minimal. Es geht um den Verwaltungsaufwand und um die notwendierweise zu bestreitenden jährlich anfallenden Registrierungsgebühren.
http://www.elektor.de/Default.aspx?tabid=124
Auch wenn jemand hochspezielle Kleingeräte im Grammbereich produziert und Entsorgungskosten von 10…100 EUR/Jahr anfallen, hat er die 500 EUR Gebühren jährlich zu entrichten. Diese Verhältnismäßigkeit ist das Problem.
Was sind denn das für Hersteller? Dafür hätte ich gerne ein
einziges Beispiel.
http://www.mige.de
http://www.kolter.de/ (hat den Handel an Privatpersonen eingestellt)
„Aus Gründen der Rechtssicherheit teilen wir wie folgt mit: Nicht klar zuordnungsfähige Produkte die als Geräte der Kategorie 3 oder 9 lt. §2.1 ElektroG angesehen werden können (bsp. PCs, Gehäuse mit Netzteil, Netznachbildung, Messempfänger, Multimeter…) und somit in die 10-Punkte-Liste der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG fallen würden, werden aus unserem künftigen Angebot ab dem 13.08.2005 ersatzlos gestrichen. …“
http://home.fonline.de/fo0107/
Der Sachverhalt ist einfach: Die Entsorgung produzierter Güter
können wir nicht einfach der Natur überlassen. Außerdem darf
man bei der Absicht, Gewinn zu erzielen, die Folgen seines
Tuns nicht der Allgemeinheit aufs Auge drücken. Deshalb hat
jeder Produzent oder Importeur die Folgen seines Tuns von der
Konstruktion bis zur Kalkulation zu berücksichtigen.
Ich glaube nicht, dass du verstanden hast, worum es geht. Keiner beschwert sich über die Entsorgungskosten. Es geht einzig und allein darum, dass die Entsorgungskosten in keinem Verhältnis zu den anfallenden Verwaltungsgebühren stehen. Des weiteren unterbindet dieses Gesetz praktisch den EU-Handel, da man zwingenderweise für den Verkauf in ein EU-Mitgliedstaat einen Firmensitz im betreffenden Land haben muss. Du wirst sicherlich einsehen, dass dies nicht für jeden Kleinunternehmer machbar ist.
Desweiteren muss die Registrierungsnummer auf dem Gerät vermerkt werden. In manchen Ländern muss man sich mehrfach je nach Region registrieren, z.B. Belgien 3x. Das bedeutet, dass ein Gerät bis zu 25 Registrierungsnummern besitzt. Versuche die mal auf einem USB-Stick unterzubrinegn.
Wer erzählt, wegen der Gedanken um die spätere Entsorgung
seinen Betrieb aufgeben zu müssen oder deshalb wirtschaftlich
am Stock zu gehen, spinnt. Die Jammerei fällt in die gleiche
Kategorie wie das Gezeter um unbezahlbare Spritpreise oder
Maut. Dabei prognostizierten etliche Leute den sicheren
Niedergang ganzer Gewerbezweige.
Wie gesagt, es geht nicht um die Entsorgung sondern um die gigantischen Verwaltungsgebühren. In der Schweiz bezahlt man eine Art Entsorgungssteuer mit jedem Gerät. Es geht auch so einfach.
Schau dir die Artikel in der Elektor an. Wenn jemand Hörgeräte produziert und diese entsorgt werden, kann er durchaus nach einem Lotterieverfahren einen Container mit Elektroschrott bekommen, der irgendwo in Deutschland steht, der innerhalb 24h entsorgt werden muss und der zu 99.99% mit fremden Müll gefüllt ist.
Ein weiteres Problem ist das Treuhandkonto, dass eingerichtet werden muss, um im Falle einer Insolvenz die Entsorgungskosten tragen zu können. Wie oben erwähnt, können die Entsorgungskosten bei Klein-/Kleinstunternehmen durchaus 10…100 EUR/Jahr betragen, da diese gewichtsabhängig sind. Zeige mir eine Bank, bei der ich ein Treuhandkonto einrichten kann, auf das ich pro Jahr 10 EUR einzahle. Du wirst leicht einsehen, dass die Gebühren für ein solches Konto die Zweckmäßigkeit locker übersteigen.
Bei diesem Gesetz wird hoffentlich nachgebessert.