Elektrogeräte in Mietwohnung

Eine Wohnung wird vermietet, sie hat eine Einbauküche mit elektrogeräten.
Wer ist für den technischen Zustand der Geräte verantwortlich?
Wer sorgt für erstatz wenn ein Gerät defekt ist.

Eine Wohnung wird vermietet, sie hat eine Einbauküche mit
elektrogeräten.
Wer ist für den technischen Zustand der Geräte verantwortlich?
Wer sorgt für erstatz wenn ein Gerät defekt ist.

Kommt darauf an…

Wurde die Küche mitvermietet ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich, sofern der Mieter nicht schuldhaft die Geräte beschädigt hat.
Es könnte hier aber auch eine Leihe vorliegen und selbst da kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde, siehe zB:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kueche-im-Mietvertra…

Gruß
M.

Der Vermieter, mit Ausnahme von Kleinreparaturen im Falle einer solchen wirksamen Vereinbarung…

Das hängt davon ab, ob die EBK gem. Mietvertrag tatsächlich mitvermietet oder lediglich vom Vormieter übernommen wurde.

Mietgegenstand, ist der VM für Funktionstüchtigkeit und demnach für Reparaturen und Ersatz heranzuziehen; übernommen, nicht.

G imager761

Hallo,
im Mietvertrag kann drinstehen, dass die Kueche Eigentum des Vermieters ist und Reparaturen vom Mieter vorzunehmen sind, speziell sogar die Elektrogeraete genannt.

Gilt das dann so (Vertragsfreiheit) oder gibts ein Gerichtsurteil, dass diese Kombination fuer unzulaessig erklaert?
Gruss Helmut