ElektroGesetz, Recycling Einbaumaterial

Hallo Experten,

es geht um das ElektroG. „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“.

Da steht:
§ 2 Anwendungsbereich:
Punkt 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

§ 3 Begriffsbestimmungen
2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder

Fallen unter „Kontrollinstrumente“ oder „Geräte zur Übertragung“ auch alle in Elektroinstallationen eingebaute Lichtschalter, Leitungsschutzschalter, Sicherungen, Relais, Schütze, Fehlerstromschutzschalter, Verteilergehäuse, Steckdosen, Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter usw?

In allen Installationen in Haushalten, Büros, Betrieben sind diese Geräte eingebaut. Beim Ausbau fallen solche Sachen als Abfall an.

Wie sind diese Dinge zu behandeln? Für Restmüll sind manche Sachen zu wertvoll, da teils Metalle wie Silber und Kupfer enthalten sind. Andere sind zu gefährlich, weil giftige Stoffe enthalten sind (z.B. flüssiges Quecksilber in 40 Jahre alten Treppenlichtzeitschaltern).

Üblicherweise baut diese Teile ein Elektrobetrieb aus, wenn er etwas erneuert und nimmt sie mit dem Einverständnis des Kunden mit. Die Altteile hat damit er übernommen, um sie zu entsorgen.

Greift hier das ElektroG in der Weise, daß diese Altteile sowohl von Privatleuten als auch von Betrieben bei den örtlichen Recyclinghöfen abgegeben werden können?

Man hört von Angestellten von Recyclinghöfen, daß zwar Elektrogeräte angenommen werden, aber nicht Einbaugeräte wie z.B. die erwähnten Sicherungsautomaten und Schalter/Steckdosen.

Andererseits scheint das Gesetz nur für nach 2005 in Verkehr gebrachte Geräte zu gelten.

Kommen die erwähnten Teile tatsächlich in den Restmüll?

Ich habe das Gesetz mehrfach gelesen und versucht zu verstehen. Dieser Versuch war großteils erfolglos.

Danke für etwas Licht im Dunkel des undurchdringlichen Dschungels…

Nachfragen dazu beantworte ich gerne.

Hans

Hallo

Da steht:
§ 2 Anwendungsbereich:
Punkt 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

§ 3 Begriffsbestimmungen
2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher
Ströme und Felder

Fallen unter „Kontrollinstrumente“ oder „Geräte zur
Übertragung“ auch alle in Elektroinstallationen eingebaute
Lichtschalter, Leitungsschutzschalter, Sicherungen, Relais,
Schütze, Fehlerstromschutzschalter, Verteilergehäuse,
Steckdosen, Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter usw?

Eine gute Seite um durch das Dickicht der Elektroaltgeräteverordung zu blicken ist http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/fra…

Konkret zu Schaltern, Kabel, Verteilern. Mein momentaner Kenntnisstand: Die Installation fällt nicht unter die Elektroaltgeäteverodnung. Entsorgung z.B von Lichtschaltern als Restmüll, oder teilweise getrennt als Metall und Restmüll. Z.B. Sicherungskästen etc.

Wie sind diese Dinge zu behandeln? Für Restmüll sind manche
Sachen zu wertvoll, da teils Metalle wie Silber und Kupfer
enthalten sind. Andere sind zu gefährlich, weil giftige Stoffe
enthalten sind (z.B. flüssiges Quecksilber in 40 Jahre alten
Treppenlichtzeitschaltern).

Quecksilberhaltige Schalter als Sonderabfall entsorgen, geht bei vielen Kommunen kostenlos bei kleinen Mengen.

Üblicherweise baut diese Teile ein Elektrobetrieb aus, wenn er
etwas erneuert und nimmt sie mit dem Einverständnis des Kunden
mit. Die Altteile hat damit er übernommen, um sie zu
entsorgen.

Greift hier das ElektroG in der Weise, daß diese Altteile
sowohl von Privatleuten als auch von Betrieben bei den
örtlichen Recyclinghöfen abgegeben werden können?

Bei Geräten die unter das Elektrogesetz fallen macht es keinen Unterschied ob ein Privathaushalt oder ein Betrieb anliefert.
nliefert. Entscheidend ist ob die Geräte auch in einem Privathaushalt vorhanden sind. (Also muss auch der Kühlschrank eines Betiebes angenommen werden, nicht jedoch der Computertommograph eines Arztes)

Man hört von Angestellten von Recyclinghöfen, daß zwar
Elektrogeräte angenommen werden, aber nicht Einbaugeräte wie
z.B. die erwähnten Sicherungsautomaten und
Schalter/Steckdosen.

Siehe oben

Andererseits scheint das Gesetz nur für nach 2005 in Verkehr
gebrachte Geräte zu gelten.

Das stimmt so nicht. Es werden auch Uraltgeräte angenommen.

Ich habe das Gesetz mehrfach gelesen und versucht zu
verstehen. Dieser Versuch war großteils erfolglos.

Geht nicht nur dir so. Zudem ändern sich die Richtlinien ständig, durch Gerichtsentscheidungen etc. Z.B. Elektrospeicherheizungen, LED Lampen usw. nur um ein paar Beispiel zu nennen.

Gruß vonsales

Hallo

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Werde den Link mal durcharbeiten.

Hans