Hallo Experten,
es geht um das ElektroG. „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“.
Da steht:
§ 2 Anwendungsbereich:
Punkt 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
§ 3 Begriffsbestimmungen
2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder
Fallen unter „Kontrollinstrumente“ oder „Geräte zur Übertragung“ auch alle in Elektroinstallationen eingebaute Lichtschalter, Leitungsschutzschalter, Sicherungen, Relais, Schütze, Fehlerstromschutzschalter, Verteilergehäuse, Steckdosen, Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter usw?
In allen Installationen in Haushalten, Büros, Betrieben sind diese Geräte eingebaut. Beim Ausbau fallen solche Sachen als Abfall an.
Wie sind diese Dinge zu behandeln? Für Restmüll sind manche Sachen zu wertvoll, da teils Metalle wie Silber und Kupfer enthalten sind. Andere sind zu gefährlich, weil giftige Stoffe enthalten sind (z.B. flüssiges Quecksilber in 40 Jahre alten Treppenlichtzeitschaltern).
Üblicherweise baut diese Teile ein Elektrobetrieb aus, wenn er etwas erneuert und nimmt sie mit dem Einverständnis des Kunden mit. Die Altteile hat damit er übernommen, um sie zu entsorgen.
Greift hier das ElektroG in der Weise, daß diese Altteile sowohl von Privatleuten als auch von Betrieben bei den örtlichen Recyclinghöfen abgegeben werden können?
Man hört von Angestellten von Recyclinghöfen, daß zwar Elektrogeräte angenommen werden, aber nicht Einbaugeräte wie z.B. die erwähnten Sicherungsautomaten und Schalter/Steckdosen.
Andererseits scheint das Gesetz nur für nach 2005 in Verkehr gebrachte Geräte zu gelten.
Kommen die erwähnten Teile tatsächlich in den Restmüll?
Ich habe das Gesetz mehrfach gelesen und versucht zu verstehen. Dieser Versuch war großteils erfolglos.
Danke für etwas Licht im Dunkel des undurchdringlichen Dschungels…
Nachfragen dazu beantworte ich gerne.
Hans