Hallo zusammen,
es gibt ja einige Diskussionen in verschiedenen Foren zu der Sinnhaftigkeit oder auch Unsinnhaftigkeit von Elektroheizungen.
Wir haben jedoch nun folgenden Fall: Eine Eigentumswohnung in einem mit Nachtstromspeicherheizungen ausgestatteten 6 Parteien Haus. Baujahr des Hauses 1972, Heizungen wurden in den 90er Jahren ausgewechselt (also nicht Asbest verseucht). Keine andere Heizungsart derzeit installiert oder möglich (da z.B. keine Heizungsrohre verlegt). Mit dem neuen EnEG sollen die Nachtstromspeicher ja nun bis 2019 verboten / abgeschafft werden. Es müssten jedoch schon jetzt die derzeit in der Wohnung vorhandenen Radiatoren / Nachtstromspeicher zum Teil erneuert werden. Seitens der Eigentümergemeinschaft gibt es noch keine Entscheidung was zukünftig als Heizungsart eingebaut werden sollte (oder ob überhaupt etwas geändert werden soll) und man versucht, Sondergenehmigungen zu erzielen
Könnte mir ggfls. jemand bei der Beantwortung der folgenden Fragen helfen?
- Sind Sondergenehmigungen überhaupt geplant/möglich
- Sind die neuen „Elektrospeicherheizungen“ eine gesetzlich erlaubte Alternative oder was wäre sonst eine sinnvolle Alternative (auf Strombasis) zu den „alten Radiatoren“
- Wären die Elektrospeicherheizungen eine sinnvolle Alternative zum Nachtstromradiator, zur Not auch nur für die Übergangszeit?
- Sonst noch eine Idee?