ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Jetzt verlangt meine Vermieterin von mir, dass ich einen neuen Elektroofen einbauen lasse, weil das jetzige Ceranfeld und Ofen nicht vom gleichen Hersteller sind. Zur Erklärung: Das alte Cerankochfeld ging kaputt und ich habe es durch ein neues ersetzt. Die Versicherung hat den Schaden gezahlt. Die Vermieterin meinte nun auch, ich hätte ihr den Schaden melden müssen.
Kann Sie nun wirklich einen komplett neuen Elektroherd einbauen lassen und ich muss die Kosten tragen?
grundsätzlich sind Sie mit Abschluß eines Mietvertrages Besitzer der Wohnung. Alles was nun in der Wohnung vorkommt liegt in Ihrer Verantwortung. Solange Sie einen Schaden verursachen, in diesem Fall das Ceranfeld,den Sie selbs beheben, und dadurch kein Folgeschaden in oder an der Wohnung auftritt, müssen Sie nichts melden. In einem harmonischen Mietverhältnis wäre jedoch eine Information des Vermieters angebracht gewesen. Sie hätten sich auch dieses Problem einfacher machen können, denn die Versicherung kennt sich in der „Abnutzung“ von Geräten und Materialien recht gut aus.
Bei Auszug hat der Vermieter natürlich das Recht zu prüfen ob das ersetzte Teil auch der Qualität des ursprünglichen entspricht. Beispiel: Übergeben wurde ein Markenherd, nun ist eine günstige „Baumarktqualität“ eingebaut.
Prüfen Sie die Qualität des von Ihnen eingebauten Feldes.
Entspricht es dem Standart des defekten, sollte sich der Vermieter einverstanden erklären.
Prüfen Sie die Kostenübernahme der Versicherung auf Abzüge zum original Teil. Gab es keine, dann hätten Sie ein Originalteil einbauen lassen müssen. Gab es Abzüge, hätten Sie dies dem Vermieter melden müssen, oder Sie hätten den Differenzbetrag zu einem neuen Gerät tragen müssen.
hier steht natürlich die Frage im Raum, welche Qualität dieses Ceranfeld hat bzw. gleichwertig dem bisherigen Ceranfeld ist. Ein Markengerät sollte nicht durch ein Billigprodukt ersetzt werden.
Aber ich kann dir leider nicht erklären, wie die genaue Rechtslage ist. Ggf. müsstest du dich an den Mieterverein wenden oder bei Google eingeben: Ersatz von Elektrogeräten in Mietwohnungen.
der Herd gehört ja zur Mietsache, Sie hätten den Schaden in jedem Fall Ihrem Vermieter melden müssen.
Aus der Ferne kann ich natürlich nicht beurteilen, ob Herd und Ceranfeld optisch nicht zueinander passen. Technisch wird es ja funktionieren. Machen Sie das Ihrem Vermieter klar und warten Sie ab, wie er darauf reagiert.
Das neue Cerankochfeld ist von IKEA und funktioniert einwandfrei und wurde auch von einem Elektriker eingebaut. Als Ersatzteil war das eingebaute Cerankochfeld nicht mehr erhältlich und da der Ofen ja noch funktioniert, habe ich auch keine Notwendigkeit gesehen einen komplett neuen Ofen zu kaufen.
Hallo Daniel,
jeder Schaden der in einer Wohnung steht muss beim Vermieter gemeldet werden.
Hättest Du ihn seinerzeit mit einbezogen hättest Du die Probleme jetzt nicht.
Wie würde es dir gefallen wenn Du dDir eine bestimmt Markaaussuchst, das Teil verleihst und dann es in Mischmaschmarken wiederbekommst… ich glaube nicht wirklich gut Einfach für die Zukunft merken, eben den Vermieter informieren kostet nichts und tut auch nicht weh.
Eine schwierige Frage, denn ich kann nicht sagen ob das Kochfeld die gleiche Qualität hat oder sogar besser ist als das vorherige(Dann wird kein Gericht eine erneuerung verlange).Aber „Recht haben und Recht kriegen“ Ist es minderwertig dann wird es kein Thema sein das du es ersetzen darfst, nun stellt sich die Frage, wer hat es empfohlen, wer hat es eingebaut, oder wurde es einfach erneuert von irgendeiner Fachfirma, oder hast du es evtl. sogar selber gemacht. Hieraus ergibt sich dann wem die Kosten aufs Auge gedrückt werden können.
Gern Antworte ich auf weitere Fragen
Viele Grüsse
Margret
es mag zutreffend sein, daß Sie den Schaden damals Ihrer Vermieterin hätten melden müssen.
Meines Erachtens ist jedoch durch den Einbau eines neuen Ceranfeldes kein weiterer Schaden entstanden. Da der Herd mit den neuen Ceranfeld einwandfrei funktioniert, wovon ich ausgehe, ist nach meiner Ansicht kein Schaden mehr vorhanden. Sie schulden die Rückgabe eines funktionierenden Herdes, dies ist gegeben.
Nach meiner Auffassung schulden Sie daher keine Kosten.
Hilfsweise ist zu beachten, daß im Falle der Anschaffung eines neuen Herdes ein Abzug „neu für alt“ zu berücksichtigen ist. Da der bisherige Herd bereits älter war, war sein Zeitwert auch geringer als der eines neuenr Herdes. Zu ersetzen ist jedoch nur der Zeitwert, daher der Abzug neu für alt. Wie hoch dieser ist hängt von der normalen Haltbarkeit eines Herdes sowie des Alters des alten Herdes ab.
danke für deine Antwort.
Mittlerweile weiß ich auch, dass es besser gewesen wäre die Vermieterin zu informieren. Aber leider haben wir das nicht getan.
Das alte Kochfeld war schon etwas in die Jahre gekommen. Es war ein Markenprodukt und wurde durch ein IKEA-Kochfeld ersetzt. Meiner Meinung nach ist es mindestens gleichwertig. Und es funktioniert einwandfrei, auch der Backofen funktioniert tadellos. Eingebaut wurde das Gerät von einem Elektromeister. Also sollte auch das okay sein.
Meine Vorschlag, den passenden Backofen bei IKEA zu kaufen damit dieser eingebaut werden kann und wieder „Markeneinheit“ besteht, wurde abgelehnt, weil IKEA nicht zu toll sei.
Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt einen komplett neuen Herd zahlen muss.
KLAR SAGT DER BAUCH WAS ANDERES, DENN ES IST JA NICHT IN BÖSER ABSICHT GESCHEHEN… NUR DENK AN MEIN BEISPIEL; IN DEM FALLE LIEGST DU IN DER BEWEISPFLICHT HANDFEST ZU BELEGEN DAS DIESES KOCHFELD EBENSOVIEL WERT IST WIE DAS ALTE.
WENN DIE VERSICHERUNG ES BEZAHLT HAT WARUM HABT IHR DANN NICHT DAS MARKENPRODUKT EINBAUEN LASSEN?
WENN BRAUCHST DU NICHT DIE GANZE EINHEIT NEU KAUFEN SONDERN NUR DAS KOCHFELD; GIBT ES DAS ALLERDINGS NICHT MEHR DANN WÜRDE ICH MAL GANZ VORSICHTIG BEIM VERMIETER ANFFRAGEN WIE ALT DER HERD IST UND WENN ER ÜBER 10 JAHRE IST IST ER NORMALERWEISE VORM GESETZGEBER ABGESCHRIEBEN.
OBWOHL WIE SCHON MEHRFACH ERWÄHNT ICH WÄRE AUCH SAUER WENN MAN MEIN EIGENTUM EINFACH OHNE MEIN WISSEN UND ZUSTIMMUNG AUSTAUSHT EGAL WIE ALT
VERSUCH AUF DER SCHIENE MIT DEM VERMIETER´ZU VERHANDELN; IKEA HAT LEIDER IMMERNOCH EINEN PREISWERTEN BEIGESCHMACK OBWOHL ES EINIE LEUTE LIEBEN VIELLEICHT KOMMT MAN AUCH MIT EINER MINIMALEN AUSGLEICHSZAHLUNG HIN
VIELE ERFOLG
GRUSS MARGRET
hm, schwierig. eigentlich wäre der VM für eine reparatur zuständig gewesen, wenn das Ceranfeld schon bei einzug in der wohnung war.
und da hast du ja schon dein erstes argument GEGEN den VM: er hat durch dich bzw. deine versicherung bares geld gespart - sicher auch nicht wenig… so ein ceranfeld kostet ja ein bisschen was.
der ordnung halber hätte ich ihn aber auch dann infomiert - einfach damit er bescheid über seine mitvermieteten küchengeräte weiß, selbst wenn deine versicherung zahlt.
aber gut, zurück zur sache: du wirst also den schaden selbst verursacht und deswegen übernommen haben, ja? wie gut ist denn das ceranfeld (CF), das du jetzt gekauft hast?! gibt es berechtigte zweifel des VMs an der qualität?? ich schätze ja mal, eher nein. und gleichwertig reicht bereits .
denn: du hast ein ehemals funktionierendes CF durch ein funktionierendes NEUEs und gleichwertiges CFersetzt - ist der VM damit nicht gut und sogar besser dran?
ich würde es demnach echt drauf ankommen lassen. aber sorry, eine ganz verbindliche aussage kann ich nicht treffen.
ich denke nicht! aaaaber: grundsätzlich befand sich der herd im besitz des vermieters, dieser hätte ihn in stand setzen müssen, Sie hatten die pflicht, es Ihrem vermieter mitzuteilen.
wenn Sie haben reparieren lassen, alles funktioniert, dann denke ich, können(!) Sie glück haben - es auf einen möglich schadenersatzprozess ankommen lassen.
(in anderen fällen musste jedoch das bereits auf eigene kosten verlegte laminat auch auf eigene kosten bei auszug wieder entfernt werden…)
an Ihrer stelle würde ich den mieterverein / einen mietrechtsanwalt mit der prüfung beauftragen. eine weitergehende auskunft über www scheint mir wenig professionell, da zuviele infos hier einfach fehlen…
mfg,
udo
richtig ist, daß du deiner Vermieterin den Schaden hättest melden müssen.
Inwieweit sie Anspruch auf einen komplett neuen Herd hat,
wenn der alte Herd und das ersetzte Ceran Kochfeld nicht
typengleich sind, kann ich nicht beurteilen. Du solltest dich deshalb umgehend mit einem Fachanwalt für Mietrecht bzw. mit einem Mieterverein in Verbindung setzen, um die Angelegenheit abzuklären.
Hallo,
da die Versicherung den Schaden bezahlt hat ist die Sache erledigt.Da muss nicht das neue Ceranfeld genau von dem selben Hersteller sein und der Herd.Im Notfall nochmal im Mieterbund anfragen,aber hier müsste nichts mehr gezahlt werden.
MfG
Ich glaube nicht, dass man verlangen kann, dass beides von einer Marke ist. Die Info an den Vermieter hätte man sicher geben sollen, aber es ist ja kein Schaden entstanden.
Hallo Daniel,
es wäre natürlich besser gewesen, die Vermieterin zu informieren.
Aber… dann hätte sie nur Anspruch auf den Zeitwert gehabt. Sie hätte dann kein neues Ceranfeld gehabt.
Sieh das ganz gelassen, sie müsste dich verklagen und das wird sie nicht tun.
Erkläre ihr, wie ihr Anspruch ausgesehen hätte.
Danach lasse dich auf keinerlei Diskussionen mehr ein.
Kaum ein Gericht wird hier verhandeln wollen.
grundsätzlich ist es so, dass bei Schäden an Einrichungsgegenständen, die der Vermieter zur Verfügung gestellt hat, dieses sofort zu melden ist.
Allerdings weiß ich nicht, was Deine Vermieterin hat. Der Ofen wird ja wohl auch mit dem anderen Ceranfeld einwandfrei funktionieren oder? Versuche noch einmal in einem Gespräch zu verdeutlichen, dass Du nicht gewußt hast, dass der Schaden beim Vermieter gemeldet werden muss. Du hast Dich aber daraum gekümmert, dass der Schaden auf Deine eigenen Kosten repariert wurde (dass die Versicherung gezahlt hat braucht sie ja nicht zu wissen). Darum siehst Du keinen Grund, einen funktionierenden E-Herd zu entsorgen nur weil ein Teil ausgetauscht worden ist.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
Hi Daniel,
ausgehend davon dass du die Küche mitgemietet hast, hättest du den Schaden der Vermieterin anzeigen müssen. Sie hätte dann gegebenenfalls den „Schaden“ reguliert.
Ob die Vermieterin jetzt einen Rechtsanspruch auf einen neuen Herd hat, kann ich nicht sagen. Von deiner Seite aus ist der Schaden reguliert. Die Küche ist wieder funktionstüchtig. Es sind auch keine Nachteile für den Nachmieter vorhanden. Nur weil das „Logo“ vom Ceranfeld mit dem Logo des Herdes nicht übereinstimmt, kann ich mir nicht vorstellen hier einen Rechtsanspruch für einen neuen Herd abzuleiten.
Falls die Vermieterin weiterhin auf einen neue Anschaffung besteht, muss auch geklärt werden wie alt der Herd schon ist. Je nach dem müssen „Abnutzungszeiten“ berücksichtigt werden. Das heisst, sie hat durch die Vermietungen schon einiges „eingenommen“. Dies müsste auch bei dir berücksichtigt werden. Ich bin mir da aber nicht sicher. Fall du eine Rechtschutzversicherung hast, so würde ich es darauf ankommen lassen.
mfg