Elektroingeniuer gesucht!

Hallo liebe Leser,

ich bräuchte mal die Hilfe eines Elektroingenieurs. Ich bin in eine Wohnung gezogen, das Haus ist Baujahr 1934 und ebenso die Elektrik. Die Leitungen sind stoffumwickelt und alles nur mit 10A abgesichert. Ist das heute überhaupt noch zulässig nach den geltenden Vorschriften? Mein Anliegen, mein Vermieter möchte doch dafür sorgen, daß ich eine neue Elektrik bekomme und eine höhere Absicherung, hat er abgelehnt. Wie sieht das jetzt mit der Sicherheit aus? Kann mir jemand helfen.

Danke im Voraus

Nicola

Hallo Unglückliche !

Leider kann es tatsächlich noch zulässig sein,weil es keinen Modernisierungszwang gibt,wenn alles noch im Einbauzustand von 1934 wäre. Was ich aber kaum glauben will.
Es wurde sicher mal hier etwas angestückelt,mal dort eine Steckdose gesetzt usw.

Aber hier besteht Handlungsbedarf !

Ein heutiger normaler Haushalt mit den ganz gewöhnlichen Haushalts- und Unterhaltungselektronikgeräten kann da sicher nicht betrieben werden.
Bitte den Vermieter mindestens um eine Sicherheitsprüfung der Elektrik („e-check“ genannt). Notfalls muß man es ggf. auch selbst veranlassen und bezahlen.
Dann hat man etwas in der Hand und kann Reparatur oder eher Modernisierung verlangen.
M.E. hätte die Wohnung so einen Mangel,sie ist nicht normal nutzbar.

MfG
duck313

Hallo,

ich bräuchte mal die Hilfe eines :Elektroingenieurs.

wieso Ingenieur? kann dir auch jeder Elektromeister beantworten, egal…

Ich bin in
eine Wohnung gezogen, das Haus ist Baujahr 1934 und ebenso die
Elektrik. Die Leitungen sind stoffumwickelt und alles nur mit
10A abgesichert. Ist das heute überhaupt noch zulässig nach
den geltenden Vorschriften?

Joo, wenn die Installation im Orginalzustand (!!!) von 1934 ist, was ich mir nicht vorstellen kann. Da ist bestimmt mal die eine oder andere Sache nachgerüstet bzw. umgebaut worden, die dann zu der jeweilig gültigen Vorschrift hätte erfolgen müssen.

Mein Anliegen, mein Vermieter
möchte doch dafür sorgen, daß ich eine neue :Elektrik bekomme
und eine höhere Absicherung, hat er abgelehnt.

Na der hat Angst vor den enormen Kosten die da auf ihn zukommen.

Wie sieht das
jetzt mit der Sicherheit aus? Kann mir jemand :helfen.

Verlange von ihn einen „e-check“ Will er das nicht, dann beauftrage ein Elektroinstallationsunternehmen (auf deine Kosten)
und lass die Elektrik untersuchen. Ist alles OK (was ich mir nicht vorstellen kann…) dann hast du zumindest die Gewissheit der Sicherheit. Wenn nicht…verlange umgehend die Abstellung der Mängel und stell ihm den Besuch des Elektrikers in Rechnung.

Allerdings ist auch m.M. nach die Nutzung eingeschränkt, was dann ein Fall fürs Mietrechtbrett wäre.

So aus der Ferne ist es immer schwierig ein Urteil abzugeben.

Gruß Angus

Ps. klingt jetzt etwas Oberlehrerhaft…aber man sollte schon vor der Mietvertragsunterzeichnung auf solche Sachen achten…

Hallo liebe Leser,

ich bräuchte mal die Hilfe eines Elektroingenieurs.

Ein Inschenör ist dafür nicht notwendig. Da reicht ein Elektromeister mitunter ein „normaler“ Elektriker aus. Um die Fragen zu beantworten.

Mein Anliegen, mein Vermieter möchte doch dafür sorgen, daß ich eine :neue Elektrik bekomme und eine höhere Absicherung, hat er abgelehnt.

Zu dem Thema hat „xstrom“ schon mal ein Urteil verlinkt. Aber suche dir einfach den schönsten Text raus :smile: http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&newwindow=1&…

Wie sieht das jetzt mit der Sicherheit aus? Kann mir jemand helfen.

Das kann man nur vor Ort entscheiden. Aber das die gesamte Elektrik aus der Bauzeit des Hauses ist, kann ich nicht glauben. Der Vermieter ist aber verpflichtet die Anlage regelmäßig überprüfen zu lassen. Dies sollte er auf jeden Fall nachweisen können.

Gruß
Holger

Moin, Holger,

Der Vermieter ist aber verpflichtet die Anlage
regelmäßig überprüfen zu lassen.

kennst Du vielleicht eine Vorschrift oder ein Gesetz, worauf sich der Mieter berufen könnte?

Gruß Ralf

Hallo liebe Leser,

ich bräuchte mal die Hilfe eines Elektroingenieurs.

Ein Inschenör ist dafür nicht notwendig. Da reicht ein
Elektromeister mitunter ein „normaler“ Elektriker aus. Um die
Fragen zu beantworten.

Mein Anliegen, mein Vermieter möchte doch dafür sorgen, daß ich eine :neue Elektrik bekomme und eine höhere Absicherung, hat er abgelehnt.

Zu dem Thema hat „xstrom“ schon mal ein Urteil verlinkt. Aber
suche dir einfach den schönsten Text raus :smile:
http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&newwindow=1&…

Zur Info:
Das gilt für Formular-Mietverträge.
Wenn ein Mietvertrag individuell aufgesetzt wird, greift das nicht.

Wie sieht das jetzt mit der Sicherheit aus? Kann mir jemand helfen.

Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass von der vermieteten Sache keine Gefahr ausgeht. Darauf besteht ganz sicher ein Anspruch.
Also lass einen normalen Elektriker kommen.

Aber einen Zahn möchte ich dir ziehen:

Wenn du schon eingezogen bist, dann möchtest du gar nicht, dass dei Elektrik auf den Sicherheitsstandard des 21. Jahrhunderts gebracht wird. Denn dann sollte man realistisch sagen:
Zwei Wochen auf ner Baustelle leben ist nicht Jedermanns Sache.
(Manch Kollege wird einwenden:
Da liegen besteimmt Leerrohre, das gibt kaum Dreck.
Ja, kann sein. Aber bestimmt wurde mal irgendwo was erweitert. Und da könnte, ja, wird, zweiadrig im Putz liegen. Und ob man in die ollen Rohre überhaupt noch problemlos neue Adern einziehen kann, steht auch in den Sternen.)

**Vielleicht liest ja auch mal ein Vermieter mit:

Bei jedem Mieterwechsel immer einen Elektriker die Anlage prüfen lassen!

Der kann Pfusch der Vormieter zurückbauen (dann problemlos auf Kosten des Verursachers!) und die Anlage auf den aktuellen Stand der Technik bringen.**

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Der Vermieter ist aber verpflichtet die Anlage
regelmäßig überprüfen zu lassen.

kennst Du vielleicht eine Vorschrift oder ein Gesetz, worauf
sich der Mieter berufen könnte?

http://www.e-check.de/ihre-sicherheit/gerichtsurteil…

Gruß
Holger

Hallo Unglückliche !

Leider kann es tatsächlich noch zulässig sein,weil es keinen
Modernisierungszwang gibt,wenn alles noch im Einbauzustand von
1934 wäre. Was ich aber kaum glauben will.
Es wurde sicher mal hier etwas angestückelt,mal dort eine
Steckdose gesetzt usw.

Das glaub ich nicht. Denn der Schutzleiter ist Pflicht. 1934 waren die Dosen noch ohne…

Hi Holger,

http://www.e-check.de/ihre-sicherheit/gerichtsurteil…

danke, das war der Werbeblock :smile:

Wenn Dir dieser Artikel nicht genehm ist…

Immerhin habe ich mit dem Aktenzeichen einen weitern Artikel
gefunden, der sich allerdings ganz anders liest als das
Wunschdenken der ArGe Medien der Elektrohandwerke im ZVEH GbR:
http://iwgr.htw-berlin.de/index.php/publikationen/33…

… lese Dir hierzu die AGB der EVU, Gesetze (auch zur Energielieferung) und Allgemein gültige Normen und Vorschriften durch.
Da wirst Du dann, wenn es drauf ankommt (nämlich wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist und ein Todesopfer zu beklagen ist) vor Gericht gerade die Frist zur Wiederkehrenden Überprüfung der elektrischen Anlage vorgehalten bekommen.

Gruß
Holger

Hi Holger,

Wenn Dir dieser Artikel nicht genehm ist…

das ist ein Ausriss aus einem Urteil plus einem Fetzen Kommentar, von der genannten Interessengemeinschaft passend zusammengeleimt.

Da wirst Du dann, (…) vor Gericht gerade die Frist zur Wiederkehrenden
Überprüfung der elektrischen Anlage vorgehalten bekommen.

Nach dieser Frist, genauer: nach einem Gesetz oder einer Vorschrift, in der eine solche niedergelegt ist, hatte ich gefragt. Liest Du meine Fragen aus Prinzip nicht?

Gruß Ralf

Nach dieser Frist, genauer: nach einem Gesetz oder einer
Vorschrift, in der eine solche niedergelegt ist, hatte ich
gefragt. Liest Du meine Fragen aus Prinzip nicht?

Du wolltest den Werbeblock (wie Du ihn nanntest) auch lesen. Dort sind die Informationen enthalten, nach denen Du gefragt hattest.

Gruß
Holger

Du wolltest den Werbeblock (wie Du ihn nanntest) auch lesen.

Weißt Du, was eine Reihenfolge ist? Um ihn zu bewerten, muss ich ihn lesen. Und das nennst Du wollen! (Verzeihung - Deine Muttersprache ist vielleicht nicht Deutsch?)

Dort sind die Informationen enthalten, nach denen Du gefragt
hattest.

Sei so lieb und zeig sie mir, für Dich stell ich mich extra doof.

Gruß Ralf

Für deine beleidigende Art habe ich es dann raus kopiert!
Schönen Dank dafür!

„…anerkannten Regeln der Technik, den VDE-Bestimmungen* und den wegen der Prüffristen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4) regelmäßig zu überprüfen. […] Betriebsbestimmungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0105 Teil 1* und die Prüfpflicht im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4)…“
http://www.e-check.de/ihre-sicherheit/gerichtsurteil…

Gruß
Holger

Lieber Holger,

was Du da zum wiederholten Male zitierst, ist nicht Bestandteil des Urteils, sondern ein Kommentar, den die IG eCheck hinten drangepappt hat. Meine Frage nach Gesetzen oder Vorschriften, in denen die Fristen benannt sind, ist weiterhin unbeantwortet (und soll es nun auch bleiben, bemüh Dich nicht weiter).

Nicht dass Du mich falsch verstehst: Ich habe volles Verständnis für Elektriker, die für Privathaushalte(!) einen jährlichen(!) E-TÜV zu unschlagbaren € 89,- anbieten - die Menschheit will nun mal betrogen sein ruhig schlafen.

Gruß Ralf

Moin,

Nicht dass Du mich falsch verstehst:
Ich habe volles Verständnis für Elektriker, die für Privathaushalte(!) einen
jährlichen(!) E-TÜV zu unschlagbaren € 89,- anbieten

Wo steht das es jährlich sein muß ?

Nach BGV A4 sind ortsfeste elektrische Anlagen
zumindest alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft
auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Nur für Räume und Anlagen besonderer Art
(DIN VDE 0100 Gruppe 700) verkürzt sich
die Prüffrist auf 1 Jahr.
Empfehlung für Vermieter lautet auch dahin gehend.

Zitat der E-Check-Seite:
"Prüfungen sind darüber hinaus unseres Erachtens dem Vermieter
bei Umbau- und Renovierungsarbeiten
oder bei einem Mieterwechsel dringend nahe zu legen."

Allerdings sieht der BGH das nicht ganz so.

Zitat:
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2

Der Vermieter ist nicht verpflichtet,
ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen
und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.

BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07 -

LG Osnabrück
AG Nordhorn

12 a) Spezielle gesetzliche Vorschriften, die die Überprüfungspflichten bei elektrischen Leitungen und Anlagen
in Wohnräumen regeln oder dem Eigentümer regelmäßige Wartungspflichten auferlegen, bestehen nicht.1

14 c) Inwieweit der Vermieter darüber hinaus - unabhängig von einem konkreten Mangel -
die Elektroinstallation in den Wohnräumen und im gesamten Haus regelmäßig überprüfen muss, ist umstritten.

15 aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine solche Verpflichtung unter Berufung
auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
bzw. auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechniker
(DIN VDE 0105) teilweise uneingeschränkt bejaht …

usw.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

  • die Menschheit will nun mal betrogen sein ruhig schlafen.
    Gruß Ralf

mfg
W.

1 Like

Moin,

Prüfung elektrischer Anlagen – Wer verlangt was?

Zitat aus dem Fachartikel Teil 2:

    Bei der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600:2008-06 Abs. 61.1.1,
    also bei Neuerrichtung oder nach wesentlicher Änderung,
    muss jede elektrische Anlage - soweit sinnvoll durchführbar -
    während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden,
    bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird.

    Bei der wiederkehrenden Prüfung in elektrischen Anlagen
    gibt es keinen klar definierten Prüfzeitraum,
    sondern nach DIN EN 50110-1 (VDE 0105-100):2005-06 Abs. 5.3.3.1
    müssen elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen
    – die der Betreiber gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung
    (siehe § 3 (1) und (3) BetrSichV) festgelegt hat –
    wiederkehrend geprüft werden.

    Hier ist somit der Betreiber elektrischer Anlagen gefordert
    unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen
    geeignete Prüfzeiträume und den Umfang selbst festzulegen,
    so dass dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes
    der elektrischen Anlagen hinreichend möglich ist.

    Genau diese Selbstverantwortung durch den Betreiber elektrischer Anlagen
    stellt in der Praxis einen erheblichen Schwachpunkt dar. …

Dies trifft auch auf Vermieter/Wohnungseigentümers zu !

mfg
W.

Geht doch …
Besternten Dank, W., ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben.

Ich habe volles Verständnis für Elektriker, die für Privathaushalte(!) einen
jährlichen(!) E-TÜV zu unschlagbaren € 89,- anbieten

Wo steht das es jährlich sein muß ?

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Das habe ich nicht behauptet, sondern nur ein Angebot zitiert, das ein Münchner Unternehmen auf seinen Firmenwagen spazierenfährt.

Allerdings sieht der BGH das nicht ganz so.

Nicht ganz ist aber schön gesagt. Es bestätigt wieder mal auf das Schönste meine Vorurteile gegenüber OLG-Entscheidungen - schon allein deswegen, weil sie immer wieder ausgegraben werden, auch wenn der BGH sie längst gekippt hat.

Hoffentlich lese nicht nur ich Deine Ausführungen :smile:

Gruß Ralf

Moin,

Besternten Dank, W., ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben.

jährlichen(!) E-TÜV zu unschlagbaren € 89,- anbieten

Wo steht das es jährlich sein muß ?

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Das habe ich nicht
behauptet, sondern nur ein Angebot zitiert,

Das war aber nicht als „Zitat“ erkennbar.

Allerdings sieht der BGH das nicht ganz so.

Nicht ganz ist aber schön gesagt. Es bestätigt wieder mal auf
das Schönste meine Vorurteile gegenüber OLG-Entscheidungen -
schon allein deswegen, weil sie immer wieder ausgegraben
werden, auch wenn der BGH sie längst gekippt hat.

Das Urteil richtig lesen und nicht zu früh freuen.
„Der Vermieter ist nicht verpflichtet,
ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen
und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.“

Besondere Anläße sind aber nicht nur gegeben wenn Störungen auftreten.

Verweise deshalb nochmal auf meinen Nachtrag
-> http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…

Hoffentlich lese nicht nur ich Deine Ausführungen :smile:

Und auf ein anderes,
zu der Fragestellung des UP passenden Urteil des BGH.
BGH, Urteil vom 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08

Gruß Ralf

mfg
W.

Da lief beim kopieren was daneben :frowning:
Moin,

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…

Danke, das ist mein Artikel :smile:))

Stimmt.
Dieser von mir, war gemeint: -> /t/elektroingeniuer-gesucht/6509888/12

UP schrieb:
Mein Anliegen, mein Vermieter möchte doch dafür sorgen,
daß ich eine neue Elektrik bekomme und eine höhere Absicherung,
hat er abgelehnt.
Zitat aus dem BGH Urteil:
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung,
die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine
und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht.

Das ist in der Wohnung des UP aber nicht möglich,
da nur 10A-Absicherung. :wink:

Gruß Ralf

mfg
W.