Moin,
habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Installateur wird vom Kunden zum Installieren einer Anlage gerufen und weil er dafür ohnehin in der Wohnung des Kunden ist, bittet der Kunde ihn, sich ein Geräusch eines Schalters anzuhören und zudem zu prüfen, warum der Schalter sporadisch nicht funktioniere.
Der I. installiert die Anlage, hört sich das Geräusch des Schalters an und erklärt: Das Geräusch sei normal und der sporadische Funktionsausfall des Schalters könne nur am Schalter selbst liegen.
Nach 3 Stunden und 5 Minuten ist der I. fertig. Der Kunde unterzeichnet einen Arbeitsnachweis über 3,5 Stunden. Er vermutet, dass der Nachweis für jede angefangene halbe Stunde unterzeichnet werden muss oder aber eine Anfahrtspauschalzeit enthalten ist, obwohl die Strecke nur 800 m beträgt.
Der Kunde erhält eine Rechnung:
Lohn:
Installation der Anlage
Prüfen des Schalters
3,5 Stunden x 50 EUR: 175 EUR
Anfahrt:
Pauschale 35 EUR
Gesamt: 210 EUR
Der Kunde zahlt und will nun den sporadisch nicht funktionierenden Schalter beim Hersteller prüfen lassen. Dieser sagt jedoch, dass zunächst der korrekte Anschluss überprüft werden sollte, da es auch daran liegen kann.
Der Kunde ist wütend und reklamiert beim Installateur, dass dieser die Anschlüsse des Schalters nicht geprüft habe. Er verlangt, dass dies kostenfrei nachgeholt wird, da ihm im Falle einer von vornherein erfolgten Prüfung auch keine zusätzlichen Kosten entstanden wären. Er argumentiert, dass es sich lediglich um maximal 5 Minuten handeln könne und er für die zusätzliche Fahrtzeit für ein erneutes Kommen keine Verantwortung übernehme, da der I. die Prüfung beim ersten Besuch hätte durchführen müssen, wo die 5 Minuten unter die angefangene halbe Stunde gefallen wären bzw. durch die damals bestätigte und auch bezahlte Fahrtzeitpauschale (für 800 m Strecke sehr großzügig kalkuliert) abgedeckt sei. Der I. ist einverstanden und kommt.
Der I. löst den Schalter und vollzieht den Anschluss einer Sichtprüfung. Ergebnis: alles i. O. Zeit: 5 Minuten!
Der Kunde unterschreibt einen Arbeitsnachweis über eine halbe Stunde, womit er aus seiner Sicht lediglich bestätigt, dass ein Aufwand entstanden ist, sich jedoch mit keiner Zahlung einverstanden erklärt. Ebenfalls geht er wieder davon aus, dass die angefangene halbe Stunde bzw. eine Fahrtzeitpauschale bestätigt werden muss.
Es kommt eine Rechnung:
Lohn:
Schalter geprüft
0,5 Stunden x 50 EUR: 25 EUR
Gesamt: 25 EUR
Der I. argumentiert, dass lediglich die Anfahrt in diesem Fall nicht bezahlt werden müsse, wohl aber die halbe Stunde Arbeit.
Der Kunde beruft sich auf die vorherige Vereinbarung über das Nichtanfallen weiterer Kosten und argumentiert erneut, dass es sich lediglich um 5 Minuten gehandelt hat und er für die zusätzliche Fahrtzeit keine Verantwortung übernehme, da der I. die Prüfung beim ersten Besuch hätte durchführen müssen, wo die 5 Minuten unter die angefangene halbe Stunde gefallen wären bzw. durch die damals bestätigte und auch bezahlte Fahrtzeitpauschale (für 800 m Strecke sehr großzügig kalkuliert) abgedeckt seien.
Nun die Frage: Wie sieht es der Gesetzgeber auf Basis der vorliegenden Fakten sowie auf Basis der Beweislage?
Muss der Kunde die 25 EUR für den Zweitbesuch zahlen?
Danke vorab,
Martin