Elektroinstallation

Im WEG wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Wie sieht es da mit den Stromleitungen aus? Bis wohin gehören diese ins Gemeinschaftseigentum und ab wo ins Sondereigentum?
Gibt es da Lektüre oder Urteile?

Leitungen: Alle Wasser-, Gas- und Elektroleitungen gehören soweit sie der Versorgung oder Entsorgung mehrerer Wohnungen dienen zum Gemeinschaftseigentum. Betreffen diese Leitungen dagegen nur eine Wohnung, so gehören sie zum jeweiligen Sondereigentum, es sei denn sie verlaufen durch fremdes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.

Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite10.htm