Elektroinstallation gefährlich, Amt einschalten?

Guten Tag,
kann ein Mieter bei groben Verstössen der häuslichen Elektroinstallation gegen die Normen VDE-100 und DIN-18015 eine Behörde einschalten (wenn ja, welche?), die dem Vermieter mal etwas auf die Füsse steht? Es besteht erhöhte Brandgefahr.
Oder muss der Mieter selbst eine privatrechtliche Klage anstrengen?
Vielen Dank,
hofnarr

Hallo Hofnarr.

Dieser Beitrag wäre besser in "Technologie / Elektro in Haus und Haushalt aufgehoben. Dort tummeln sich die Fachleute zu Elektrik. Deshalb ist das meiner Meinung nach keine Rechtsfrage.

Zu den Normen: Die VDE muß eingehalten werden. Allerdings kann eine 40 Jahre alte elektrische Anlage, die zum Zeitpunkt der Errichtung den Vorschriften entsprach, in diesem Sinne noch in Ordnung sein, selbst wenn die gleiche Anlage - heute installiert - ganz anders ausgeführt werden müßte. Knackpunkt ist der Zeitpunkt der Errichtung und was damals erlaubt war.

Zur DIN: Die muß vereinbart sein, dann muß sie auch eingehalten werden. Ansonsten nicht. Sie hat keinen Gesetzescharakter, so wird das in Beiträgen in Fachzeitschriften beurteilt.

Wer kann schon erhöhte Brandgefahr beurteilen? Ein Elektromeister, der sich die Anlage angesehen hat? Dann muß er den VNB - den Energieversorger - von der Gefahr unterrichten. Dieser hat dann bei Gefahr das Recht, die Anlage vom Netz zu nehmen - soll heißen den Strom abzuschalten, bis die Mängel beseitigt sind.

Also entweder Elektriker beauftragen oder direkt den Versorger um Hilfe bitten. Der weiß ganz sicher, was zu tun ist.

Hans