Lieber Edperte,
ich bin mit meiner Frau in ein Reihenhaus gezogen, Baujahr 1970. Beim Anbringen von Lampen stellte ich fest, dass stets nur 2 Drähte aus der Wand/Decke kommen; sinnigerweise wird neben dem spannungsführenden Leiter (schwarz oder braun) der grün-gelbe als Rückleiter verwendet. Der dritte Leiter (blau) wurde stets kurz abgeschnitten. Außerdem fand ich in einer Steckdose den Nullleiter und den Schutzleiter verbunden. Offenbar wurde hier die bis 1973 erlaubte klassische Nullung praktiziert.
Wie schließe ich nun eine Lampe mit Metallgehäuse an? Ein gesonderter Schutzleiter ist offenbar nicht vorhanden.
Ich verbinde die beiden zur Verfügung stehenden Leiter mit der Lampenfassung (Phase auf Fußkontakt), und die Lampe funktioniert. Das Metallgehäuse bleibt unangeschlossen, was jedoch bedeutet, dass es im Fehlerfall unter Spannung stehen könnte, ohne dass der Sicherungsautomat auslöst und somit die Schutzfunktion gegen Berühren nicht gegeben ist.
Ich verbinde den aus der Zimmerdecke kommenden, nicht-spannungsführenden Leiter ebenfalls mit dem Metallgehäuse. Nach meinem Verständnis ist das sicherer. Einziges Risiko: Ist der Rückleiter unterbrochen, kann das Gehäuse trotzdem unter Spannung stehen, da ja kein gesonderter Schutzleiter zur Verfügung steht.
Also Möglichkeit 2), oder?
Danke für Deine Antwort und herzliche Grüße,
Stephan