Elektrokosten teilen

Hallöchen,

darf ich bei einem anderen Hausbewohner statt eines Hauptzählers einen Zwischenzähler anbringen lassen, so dass wir uns den Grundbetrag teilen und insgesamt in eine günstigere Preisklasse kommen?

Da die Stadtwerke ja nicht mehr das Privileg haben, den Strom zu liefern, dachte ich, das ist jetzt legal. Aber ein Bekannter meinte, das sei auch jetzt nicht erlaubt, denn dann würde ich ja Strom weiterverkaufen, und das dürfte man nicht.

Falls das zutrifft: ist es dann legal, wenn wir uns gemeinsam anmelden: Meier und Müller für den Hauptzähler?

Neugierige Grüße
Peggy

Hi Peggy,

Da die Stadtwerke ja nicht mehr das Privileg haben, den Strom
zu liefern, dachte ich, das ist jetzt legal.

also das Problem dürfte der Zähler selber sein, weil Du kaum einen mit zugelassener Kalibrierung kriegen wirst und die, die Du im Baumarkt oder sonstewo kaufen kannst nicht kalibriert sind. Der ‚Endabnehmer‘ könnte sich schlichtweg weigern, den Zählerstand zu akzeptieren und zu zahlen und den Schwarzen Peter hast dann Du.
Mein Schwiegervater hat mal versucht, einem Mieter ein solches Gerät zwischenzuschalten, hat es aber bleiben lassen, als er vom Hauseigentümerverein die obige Information kriegte.

Gandalf

Hallo Gandalf,

also das Problem dürfte der Zähler selber sein, weil Du kaum
einen mit zugelassener Kalibrierung kriegen wirst und die, die
Du im Baumarkt oder sonstewo kaufen kannst nicht kalibriert
sind.

Also wenn Du das „oder sonstwo“ streichst, stimmt es: Man kann (auch wenn man kein E-Werk) ist einen geeichten Zähler bekommen - sogar mit Plombierhaube und allem. Das kostet allerdings „geringfügig“ mehr, als der Schrott bei Conrad o.ä. Und man darf bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eins nicht vergessen: nach 12 Jahren muß nachgeeicht/neugekauft werden.

Solche Lösungen werden z.B. gerne in Studenten- und Altersheimen, Campingplätzen etc. eingesetzt. Dies dürfte auch die Ausgangsfrage beantworten, nämlich ob das erlaubt ist.

Juristisch kann ich es nicht beurteilen, im Zweifel geht man aber so vor, wie man es macht um die DSL-Vorschriften mancher Provider auszuhebeln: man „gründet“ eine GbR und gibt diese als Abnehmer an.

Gruß
Stefan