Elektromeister, Elektrotechniker, wer darf was?

Hallo Wissende,

soweit ich weiß kann ein Elektrotechniker nach der Weiterbildung eine Elektomeister-Weiterbildung beginnen. Dabei muß er fachlich nix mehr „zeigen“ sondern nur unfachliche Dinge wie Betriebswirtschaft u.ä. erlernen.

Insofern sind für mich Elektromeister und Elektrotechniker fachlich gleich.

Falls dem so ist, darf ein Eletrotechiker z.B. in einem Kleinverteiler etwas abändern?

Und, davon losgelöst, darf ein Elektromeister aus Sachsen in Hessen nichts am Kleinverteiler tun, ich las mehrfach was von „beim Energieversorger angemeldeten Elektrobetrieb“ oder so.

Anders rum, wenn ich als Elektromeisterbetrieb für Gebiet A angemeldet bin, darf ich im Gebiet B nix machen?

Und zurück zum Elektrotechniker, der darf dann offiziell in seiner Wohnung nicht mal wenn er das Bad neu verkabelt hat, einen FI einbauen?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard

Ich denke, das der E-Techniker in seiner Wohnung hinter dem Zähler machen kann was er will, solange es den geltenden Vorschriften entspricht. Wenn ich einen FI(RCD) in eine Verteilung einbaue, löse ich ja keine Verplombung des EVU. Ich mache ja nur meine Verteilung auf und rüste den RCD nach. Ich glaube, die Zulassung beim EVU brauchst man nur, wenn man komplett neue Anlagen erstellt und nicht für kleine Erweiterungen.

Gruß sn00py603

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Hallo Wissende,

soweit ich weiß kann ein Elektrotechniker nach der
Weiterbildung eine Elektomeister-Weiterbildung beginnen. Dabei
muß er fachlich nix mehr „zeigen“ sondern nur unfachliche
Dinge wie Betriebswirtschaft u.ä. erlernen.

Insofern sind für mich Elektromeister und Elektrotechniker
fachlich gleich.

Falls dem so ist, darf ein Eletrotechiker z.B. in einem
Kleinverteiler etwas abändern?

Und, davon losgelöst, darf ein Elektromeister aus Sachsen in
Hessen nichts am Kleinverteiler tun, ich las mehrfach was von
„beim Energieversorger angemeldeten Elektrobetrieb“ oder so.

Anders rum, wenn ich als Elektromeisterbetrieb für Gebiet A
angemeldet bin, darf ich im Gebiet B nix machen?

Und zurück zum Elektrotechniker, der darf dann offiziell in
seiner Wohnung nicht mal wenn er das Bad neu verkabelt hat,
einen FI einbauen?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard

Hallo Snoopy,

Ich denke, das der E-Techniker in seiner Wohnung hinter dem
Zähler machen kann was er will

es geht nur um Dinge nach dem Zähler, meine Frage ist u.a. darf er nach dem Zähler an den Kleinverteiler „ran“.

Daß er dies höchstwahrscheinlich auch macht wenn er es offiziell nicht darf, wohlgemerkt in seiner eigenen Wohnung, ist ein anderes Thema.

Meine Anfrage ist so gemeint, ich gehe davon aus, er darf das ganze leizungsnetz legen, Schalter, Lampen, E-Herd-Dosen usw, alle anschließen, aber darf er sie auch offiziell im Kleinverteiler anschließen oder muß er sich einen Elektromeister , oder eine von dem Meister beauftragte Elektrofachkraft kommen lassen die alles im Kleinverteiler anschließt und dann nach Durchmessung die geamtanlage „abnimmt“?

, solange es den geltenden
Vorschriften entspricht. Wenn ich einen FI(RCD) in eine
Verteilung einbaue, löse ich ja keine Verplombung des EVU.

Wie man den Zähler umgehen könnte war/ist nicht meine Frage.

Ich
mache ja nur meine Verteilung auf und rüste den RCD nach.

Das genau ist meine Frage, darf ein Elektrotechniker dies, darf er das nur wenn er in einer Firma arbeitet, die „angemeldet“ ist.

glaube, die Zulassung beim EVU brauchst man nur, wenn man
komplett neue Anlagen erstellt und nicht für kleine
Erweiterungen.

Von Manipulationen an Hauszuleitungen oder Umwandlung einer normalen Wohnung in eine Werkstatt mit Riesenstromverbrauch rede ich ja nicht.
Meine Anfrage ist nur bezogen auf eine stinknormale Wohnung mit dort üblichen Verbrauchern.

Obwohl, mir fällt grad noch eine Frage ein, reiner Wissensdurst, wie isses denn, jmd. will in seiner Wohnung Drehstrom anstatt Wechselstrom haben, soweit ich das gesehen habe sind dafür schon in vielen Häusern die leitungen dafür verlegt worden.

Das bedeutet, irgeneiner muß da einen anderen Zähler einbauen, ich nehme an die EVU, den „Rest“ macht eine Elektrofirma, d.h. im keller die beiden anderen Leitungen anschließen und oben in der Wohnung das Gleiche.
Auch da meine Frage, darf das ein Elektromeisterbetrieb aus fernen Landen, der örtlich nicht „angemeldet“ ist?

Und „dürfte“ das ein Elektrotechniker der da in dem haus wohnt?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo Snoopy,

Ich denke, das der E-Techniker in seiner Wohnung hinter dem
Zähler machen kann was er will

es geht nur um Dinge nach dem Zähler, meine Frage ist u.a.
darf er nach dem Zähler an den Kleinverteiler „ran“.

Daß er dies höchstwahrscheinlich auch macht wenn er es
offiziell nicht darf, wohlgemerkt in seiner eigenen Wohnung,
ist ein anderes Thema.

Meine Anfrage ist so gemeint, ich gehe davon aus, er darf das
ganze leizungsnetz legen, Schalter, Lampen, E-Herd-Dosen usw,
alle anschließen, aber darf er sie auch offiziell im
Kleinverteiler anschließen oder muß er sich einen
Elektromeister , oder eine von dem Meister beauftragte
Elektrofachkraft kommen lassen die alles im Kleinverteiler
anschließt und dann nach Durchmessung die geamtanlage
„abnimmt“?

Ja, er braucht einen Niedergelassenen, bei der EVU eingtragenen Elektrofachbetrieb zur offiziellen Abnahme.

, solange es den geltenden
Vorschriften entspricht. Wenn ich einen FI(RCD) in eine
Verteilung einbaue, löse ich ja keine Verplombung des EVU.

Wie man den Zähler umgehen könnte war/ist nicht meine Frage.

Ich
mache ja nur meine Verteilung auf und rüste den RCD nach.

Das genau ist meine Frage, darf ein Elektrotechniker dies,
darf er das nur wenn er in einer Firma arbeitet, die
„angemeldet“ ist.

Er darf, er ist eine ausgebildete Elektrofachkraft.

glaube, die Zulassung beim EVU brauchst man nur, wenn man
komplett neue Anlagen erstellt und nicht für kleine
Erweiterungen.

Von Manipulationen an Hauszuleitungen oder Umwandlung einer
normalen Wohnung in eine Werkstatt mit Riesenstromverbrauch
rede ich ja nicht.
Meine Anfrage ist nur bezogen auf eine stinknormale Wohnung
mit dort üblichen Verbrauchern.

Obwohl, mir fällt grad noch eine Frage ein, reiner
Wissensdurst, wie isses denn, jmd. will in seiner Wohnung
Drehstrom anstatt Wechselstrom haben, soweit ich das gesehen
habe sind dafür schon in vielen Häusern die leitungen dafür
verlegt worden.

Das bedeutet, irgeneiner muß da einen anderen Zähler einbauen,
ich nehme an die EVU, den „Rest“ macht eine Elektrofirma, d.h.
im keller die beiden anderen Leitungen anschließen und oben in
der Wohnung das Gleiche.
Auch da meine Frage, darf das ein Elektromeisterbetrieb aus
fernen Landen, der örtlich nicht „angemeldet“ ist?

Der Meister aus fernen Landen braucht dann die Zulassung, bzw. muss er dann im Auftrag eines Ortsansässigen tätig sein.

Und „dürfte“ das ein Elektrotechniker der da in dem haus
wohnt?

Nein, denn er muss ja dann an die Plomben ran. Er muss sich dann eine Fachfirma suchen, bzw wird das, im Falle eines Zählers, durch das EVU gemacht

Danke ^ Gruß
Reinhard

Gruß sn00py603

Moin,Moin

Hallo Wissende,

soweit ich weiß kann ein Elektrotechniker nach der
Weiterbildung eine Elektomeister-Weiterbildung beginnen. Dabei
muß er fachlich nix mehr „zeigen“ sondern nur unfachliche
Dinge wie Betriebswirtschaft u.ä. erlernen.
Insofern sind für mich Elektromeister und Elektrotechniker
fachlich gleich.

bedingt richtig

Falls dem so ist, darf ein Eletrotechiker z.B. in einem
Kleinverteiler etwas abändern?

ja

Und, davon losgelöst, darf ein Elektromeister aus Sachsen in
Hessen nichts am Kleinverteiler tun, ich las mehrfach was von
„beim Energieversorger angemeldeten Elektrobetrieb“ oder so.

Der E.-Meister aus Sachsen ,wenn er denn eine Konzession bei seinem
EVU hat, darf auch in Hessen arbeiten, er braucht sich dann nur beim
zuständigem EVU eine Gastkonzession holen.

Anders rum, wenn ich als Elektromeisterbetrieb für Gebiet A
angemeldet bin, darf ich im Gebiet B nix machen?

Und zurück zum Elektrotechniker, der darf dann offiziell in
seiner Wohnung nicht mal wenn er das Bad neu verkabelt hat,
einen FI einbauen?

Darf er ,er ist eine unterwiesene Fachkraft

mfG.
Chappel

hallo,

für das errichten einer anlage braucht nach meiner kenntnis ein beim örtlichen energieversorger nicht konzessionierter betrieb eine gastkonzession. um die zu erlangen muss er sich mit den örtlichen vorschriften vertraut machen, und die können höchst eigenartig sein. :wink:

lg dev

Moin,

Und zurück zum Elektrotechniker, der darf dann offiziell in
seiner Wohnung nicht mal wenn er das Bad neu verkabelt hat,
einen FI einbauen?

Darf er ,er ist eine unterwiesene Fachkraft, sondern Elektrofachkraft.

Definition nach VBG A 3:
§ 2
Begriffe
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf
Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann.
zu § 2 Abs. 3:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
Elektrogeselle, nachgewiesen.

mfG.
Chappel

mfg
W.

Dankeschön für alle Antworten o.w.T.