Gestern beobachtete ich, wie eine Person mit einem Elektromobil („Rollstuhl“) mit Mofakennzeichen - 11km/h schnell - zur Beförderung einen Linienbus befuhr.
Ich unterhielt mich mit dem Rollifahrer und wir stellten uns die Frage, ob es laut Gesetz überhaupt erlaubt ist, mit einem Fahrzeug mit Straßenzulassung in einem Linienbus befördert zu werden, in welchem Gesetz dazu wohl etwas stehen könnte und wer uns diese Frage verbindlich beantworten kann.
Es geht hier NICHT um die moralische Seite, einen Rollifahrer zu befördern / stehen zu lassen, sondern um den rechtlichen Hintergrund, falls es mal knallt und so ein Dingen incl Mensch vielleicht zum Geschoss wird und damit ja nicht nur den Rollifahrer in Gefahr bringt.
Art des Busses: 18m Gelenkbus (Linienbus) mit einem Stellplatz an der zweiten Tür
Art des „Rollstuhls“: ein vierrädriges Gefährt mit Mofakennzeichen und damit Straßenzulassung
Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß es dafür in Deutschland keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Das der Busfahrer IMMER Schuld hat, ist ja sowieso klar. Läßt er den Rollifahrer stehen, ist er behindertenfeindlich, nimmt er ihn mit dem riesigen und schweren Teil mit und es knallt, heißt es: wie konnten sie nur. Und genau deshalb möchte ich die rechtliche Absicherung wissen. Hey - wir sind in Deutschland - da gibt es für ALLES Gesetze und Vorschriften
ja - eben - alles sehr wichtige Fragen, von denen ich nicht weiß, wer sie beantworten kann. Der Herr hat auch die Frage gestellt: Muss ich mit dem Gefährt auf der Straße fahren oder darf/muss ich damit auf den Geh-/Radweg???
Das gehört ja auch mit dazu, wenn man erst mal definiert, was ist denn das für ein „Fahrzeug“???!!!
Bis jetzt sind wir da ja leider noch nicht wirklich mit weiter gekommen *seufz*
Art des „Rollstuhls“: ein vierrädriges Gefährt mit
Mofakennzeichen und damit Straßenzulassung
Das Kennzeichen ist aber ein Versicherungskennzeichen und hat mit „Strassenzulassung“ zunächst nichts zu tun. Ein handbetriebener Rollstuhl darf ebenso im Strassenverkehr bewegt werden, nur dass es hier keine Versicherungspflicht gibt.
Auch ein Fahrrad darf, sofern es der StVZO entspricht, im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Ein elektrisch betriebener Rollstuhl unterliegt aber, auch wenn er ein Versicherungskennzeichen benötigt, trotzdem nicht der Zulassungspflicht (siehe §3 Abs.2 FZV).
Somit ist es in diesem Fall egal ob der Rollstuhl motorisiert ist oder nicht. Solange also das ZGg des Busses nicht überschritten wird dürfte die Mitnahme eines motorisierten Krankenfahrstuhl in Ordnung sein, sofern sie den jeweiligen Beförderungsbedingungen des Betreibers nicht entgegensteht.
Ich unterhielt mich mit dem Rollifahrer und wir stellten uns
die Frage, ob es laut Gesetz überhaupt erlaubt ist, mit einem
Fahrzeug mit Straßenzulassung in einem Linienbus befördert zu
werden, in welchem Gesetz dazu wohl etwas stehen könnte und
wer uns diese Frage verbindlich beantworten kann.
Hallo,
es steht in den jeweiligen Beförderungsbedingungen des Unternehmens. Da können auch entsprechende Bedingungen gestellt werden. Als Beispiele, es werden nur Krankenfahrstühle mitgenommen die nicht mehr als 100kg wiegen, die Batterien müssen Gasdicht ohne Flüssige Säure ( Bleigel ) sein. Und natürlich muss das Fahrzeug auch entsprechend mit einer Rampe ausgestattet sein. Bedeutet, Rollstühle von Behinderten sind nach Möglichkeit zu befördern.
Die Beförderungsbedingungen müssen so ausgelegt werden das Behinderte nicht diskriminiert werden.
Es geht hier NICHT um die moralische Seite, einen Rollifahrer
zu befördern / stehen zu lassen, sondern um den rechtlichen
Hintergrund, falls es mal knallt und so ein Dingen incl Mensch
vielleicht zum Geschoss wird und damit ja nicht nur den
Rollifahrer in Gefahr bringt.
Imho haben die neueren Busse entsprechende Gurte. Der Platz für Rollstühle ist mit einer Trennwand versehen. Andererseits, was Passiert wenn ein 100kg Nichtbehinderter durch den Bus geschleudert wird? Der stellt imho ein größeres Risiko da wenn der im Gang steht.
Gehört für mich einfach zum allgemeinen Lebensrisiko.