Elektron. USVa an das FA, böse Falle

Hallo Freunde der Behördenwillkür,
Das FA fordert von den Gewerbetreibenden ab sofort
die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung.
Man verlangt also indirekt einen Internetanschluß.
Soweit ist das ja alles noch nachvollziehbar, wenn, ja wenn es den
aktuell abgeschlossenen Staatsvertrag der Länder nicht gäbe.
Danach muß jeder Gewerbetreibende - wenn er einen Internetanschluß hat - ab dem 1.1.2007 Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen, auch wenn er in den gewerblichen Räumen kein Rundfunk und kein Fernsehgerät betreibt.
Dabei ist es auch völlig egal, ob man privat bereits Rundfunk und Fernsehgebühren bezahlt.
Aber so ist das eben:
„Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, muss auch glauben, dass Zitronen-Falter Zitronen falten“.
Ich grüße die Internet-Gemeinde
Karl Heinz

Hallo,

es muss doch nicht unbedingt ein Internetanschluss deswegen angeschafft werden. Es ist doch so, dass die meisten Gewerbebetreibenden einen Steuerberater haben, der dies für sie erledigt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man den privaten Anschluss benutzen oder jemanden für ein paar Euro beauftragen, die elektronische USVA an des FA zu übertragen.

Sollte man jedoch einen gewerblichen Internetanschluss haben, sollte man ihn auch anmelden.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es muss doch nicht unbedingt ein Internetanschluss deswegen
angeschafft werden. Es ist doch so, dass die meisten
Gewerbebetreibenden einen Steuerberater haben, der dies für
sie erledigt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man den
privaten Anschluss benutzen oder jemanden für ein paar Euro
beauftragen, die elektronische USVA an des FA zu übertragen.

Sollte man jedoch einen gewerblichen Internetanschluss haben,
sollte man ihn auch anmelden.

Moin, Phoebe,

und im Übrigen ist durch Urteil des Finanzgerichtes Hamburg diese ganze Kiste bereits gekippt, weil von keinem verlangt werden kann und darf, entweder einen Steuerberater zu engagieren odser sich einen Internet-Anschluss zuzulegen. Da hat sich der Staat ein wenig verrechnet. Im Übrigen bestätigt durch Erlass des BMF vom 28.04.2005, BStBl. I 2005 S. 675.

Gruß

K.-P. Aldag „The Texman“