Elektronik Abnahme Versicherungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Elektroinstallation und dem Versicherungsschutz.

Ich habe ein ca. 100 Jahre altes Haus gekauft, welches ein Dreifam.-Haus war
und habe es zu einem Einfam.-Haus umgebaut. Natürlich waren in dem Haus
auch drei Stromzähler. Der Zählerkasten mit den Zählern wurde vermutlich vor
ca. 10 Jahren erneuert.

Als erstes wurde durch eine, von EON beauftragte Firma, von drei auf ein
Zähler umgebaut.

Ich habe zwei bekannte Elektriker, einen Gesellen, der aber den Beruf
nicht mehr ausübt und einen Meister der seit ein paar Jahren in Rente ist.

Ich habe unter Anleitung des gelernten Elektrikers alle Kabel in meinem
Haus erneuert, er hat nun alle Steckdosen, Schalter, Abzweigdosen und
Unterverteilungen angeklemmt.

Der Elektrikermeister kommt nun und klemmt mir den Zählerkasten
(also alles nach dem Zähler) an und misst in dem Zuge auch das ganze
Haus durch um zu prüfen ob alles gut ist.

Jetzt meine Frage:
Habe ich im Schadensfall ein Problem mit meiner Versicherung, da
ich ja keine offizielle Abnahme habe?

Ich meine ich bin Laie und Strom ist auch nicht so ganz meine Welt,
aber der Elektriker und der Meister wissen was die tun, den würde
ich auf jeden Fall vertrauen….

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten
Sebastian

Hallo !

Nun,dem Elektromeister im Ruhestand kann man schon vertrauen,er wird ja nicht alles vergessen haben.
Wenn er noch die Messgeräte dazu hat und auch über die Neuerungen in den Vorschriften(greifen jetzt wie beim Neubau,weil so großflächig umgebaut!) informiert ist,dann sehe ich kein Problem mit der Versicherung.
Allerdings gibts kein Dokument über die Abnahme,es sei denn, der Meister stellt eines privat aus,dann haftet er aber auch dafür.
Kennt er denn keinen Kollegen,der noch tätig ist und bei einem Versorger eingetragen ist ?

Rein rechtlich verlangt aber der E-Versorger einen bei ihm „eingetragenen Meisterbetrieb“. Und um den Hausanschluss zu bekommen muss man den Antrag mit der Bestätigung des E-Betriebs,dass alles den Bestimmungen(TAB) entsprichtdort einreichen.
Hier ist wohl schon vorab alles soweit geklärt,die Bestätigung wird nicht mehr verlangt ?

MfG
duck313

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ach, doch nicht so förmlich…

Hallo!

Investiere in eine Überprüfung der Anlage nach DIN VDE0100-600.
Lass die vom eingetragenen Installateur machen.
Dieser Prüfung sollte der Senior-Meister beiwohnen.

Das Ergebnis der Prüfung heftest du ab und gut ist.

Problem:
Ich weiß ja nicht, wie lange der Senior aus dem Beruf heraus ist.
Es gibt täglich ein paar Seiten Normänderungen, gerade in den letzten 5 Jahren hat sich eine Menge beim Potenzialausgleich und beim Fehlerschutz getan!

Hallo alle zusammen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ach, doch nicht so förmlich…

lieber so, als gar kein Gruß!

beste Grüße, Edi