Elektronik defekt, Hersteller verweigert Rückgabe

Hallo!

Ein Freund von mir hat sich drei baugleiche Empfänger für ein Modellboot direkt beim Hersteller bestellt. Ein Empfänger funktioniert wunderbar, die anderen zwei überhaupt nicht. Diese beiden Empfänger wurden schließlich vom Hersteller ausgetauscht. Die beiden neu gelieferten funktionieren aber nun auch nicht. Mein Bekannter ist schon lange im Modellbau aktiv, kennt sich also aus - und seine Vereinskollegen kriegen den Empfänger auch nicht zum laufen.
Es wurde nun erneut der Hersteller kontaktiert, die Empfänger eingeschickt, und eine Rückzahlung des Kaufpreises gefordert (wenn der Hersteller nicht mal was funktionsfähiges liefern kann, wird es wohl auch nicht lange im Modell halten). Der Hersteller verweigert nun allerdings die Rückzahlung da die Empfänger bei ihm angeblich wunderbar funktionieren. In seiner Antwort wird der Hersteller sogar verbal etwas grob, man wird als Blödel hingestellt und soll erstmal den Fehler im Modell suchen und nicht immer bei seinen affengeilen Produkten.

So was kann man nun tun
a) um sein Geld wieder zu bekommen
b) um funktionsfähige Empfänger zu erhalten
?

Danke und Gruß,
Alex

Äh… Wieso eigentlich der Hersteller? Der Hersteller schuldet dir gar nix. Wenn überhaupt, dann der Händler…

Levay

Äh… Wieso eigentlich der Hersteller? Der Hersteller
schuldet dir gar nix. Wenn überhaupt, dann der Händler…

Zitat: direkt beim Hersteller bestellt

Ulf

direkt beim Hersteller gekauft…!
Es geht doch auch darum, um wieviel Geld es geht.
Lohnt sich ein Streit.
Vielleicht versucht man es mal mit einem Telefonat?

@Levay: er hat beim Hersteller direkt bestellt…

Äh… Wieso eigentlich der Hersteller? Der Hersteller
schuldet dir gar nix. Wenn überhaupt, dann der Händler…

@Levay: er hat beim Hersteller direkt bestellt…

Ah, dann ist also der Hersteller aus rechtlicher Sicht eher der „Verkäufer“, so dass Kaufrecht zur Anwendung kommt… :smile:

Levay

Jajajajajaja, ich weiß, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich stelle mich jetzt in die Ecke und schäme mich.

Levay

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hy,

lass mich raten…der Herstellername besteht aus 3 Buchstaben und fängt mit A an…

Also mit rechtlich fundierter Auskunft kann ich dir leider nicht dienen, aber viell gefällt dir meine Vorgehensweise in so Fällen.

Das Problem ist, daß speziell bei Empfängern ein Nichtfunktionieren beinahe nicht nachweisbar ist;
Denn in einer „Labormessung“ fällt das Ergebnis anders aus als im Modell. (Weiß ich aus eigener Erfahrung)

Gerade bei Empfängern spielt der verwendete Quarz eine ausschlaggebende Rolle (besonders falls es o.g. Hersteller ist)

Ich habe in so einem Fall (nach einem Telefonat) die Ware zurückgegeben und mir dafür etwas anderes aus dem Sortiment gekauft, da ein rumgestreite aber auch gar nix bringt.

gruss

OT
Hi Levay,

Ich stelle mich jetzt in die Ecke und schäme mich.

Da will ich ein Bild von haben.

biddö biddö. :smile:)

Schönen Gruß

Christian

Neeneenee… das war zu peinlich da in meiner Ecke… Das muss ja niemand sehen…

Levay

Hy,

lass mich raten…der Herstellername besteht aus 3 Buchstaben
und fängt mit A an…

…und hört dann mit CT auf, jep. Willkommen im Club oder so gelle?

Das Problem ist, daß speziell bei Empfängern ein
Nichtfunktionieren beinahe nicht nachweisbar ist;
Denn in einer „Labormessung“ fällt das Ergebnis anders aus als
im Modell. (Weiß ich aus eigener Erfahrung)

Ich bin da nur Laie, betreibe Modellsport nicht richtig, mein 1. Modell machte einen schönen Sturzflug beim Jungfernflug - aber ja, das stimmt. Kommt auch auf den Rumpf an, Bauform des Fliegers usw…

Aber zurück zum Kaufrecht: Der Hersteller (Händler) hat doch gesetzliche Gewährleistung, sprich er muß mir nachweisen das der Artikel funktioniert!?

hy,

…und hört dann mit CT auf, jep. Willkommen im Club oder so
gelle?

tja…ich habe auch so einen, der bei mir nur Fehler macht, aber witzigerweise getestet! einwandfrei funktioniert.

Aber zurück zum Kaufrecht: Der Hersteller (Händler) hat doch
gesetzliche Gewährleistung, sprich er muß mir nachweisen das
der Artikel funktioniert!?

Das ist genau das Problem. Er hat das bei sich nachgewiesen und Punkt. Nun weis du ihm mal das Gegenteil nach…

Deswegen mein Hinweis auf einen Austausch in ein anderes Produkt.

gruss
andy

P.S. ach ja…Hast du eig den korrekten Quarz drin? (aber das gehört nicht zu den Rechtsfragen, deswegen per Mail)