Elektroniker

Liebe/-r Experte/-in,

wissen Sie vielleicht ob man bei der praktischen Prüfung zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik am letzten Prüfungstag gesagt bekommt ob man bestanden hat oder nicht?

Grüße

Natascha

Das weis ich leider nicht meine Prüfung war vor 25 Jahren … Daran kann ich mich nicht mehr erinnern…

Drücke Ihnen trotzdem mal die Daumen das alles klappt.

LG Jürgen

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

Hallo Nataschi,
leider wird das bei den einzelnen Prüfungsausschüssen unterschiedlich gehandhabt. Der rechtlich korrekte Weg wäre folgender:

  1. Man schreibt die Planung
  2. Man schreibt die Theoretische Prüfung
  3. Alle Prüflinge, die in der schriftlichen Prüfung nicht ausreichende Leistungen haben, müssen dies mitgeteilt bekommen, damit sie in die mündliche Prüfung können.
  4. Man baut sein Gesellenstück auf
  5. Man nimmt dies in Betrieb und macht an dem Tag auch das Fachgespräch ggf. auch die mündliche Prüfung.

Am Ende des Prüfungstages erhält man eine Bescheinigung ob man bestanden hat oder nicht. Damit ist man am nächsten Tag Geselle und erhält dann Gesellenlohn, wenn man weiter beschäftigt wird.
Die genaue Zensur erhält man erst bei der Freisprechung, wenn man den Gesellenbrief ausgehändigt bekommt.
Einzelne Prüfungsausschüsse weichen von diesem Vorgehen ab.
Gruß
Wilfried