Elektroniker

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

Frage nicht aus Elektronik, aber Sie sollten es auch wissen,
eine Person mit IHK-Abschlüß „Elektroniker für Geräte und Systeme“ hat festes Job und will nebenbei für selbe Firma einige Elektronikplatinen reparieren.

Er hat vor sich selbständig melden, 1 Person auf Teilzeit einstellen und ein Vertrag über o.g. Platinenbehandlung abschliessen. Wird defekte Platinen selbst abholen, reparieren und zurück bringen.
Einbau, Endtest Sicherheitstest und Verantwortung bleibt bei die Firma,

Es gibt bestimmt 1000 Vorschriften dass man dabei beachten muss und Anforderungen für Reparaturen. Frage: wie konnte es funktionieren ohne Aufwand? Wenn im Vertrag nicht Reparatur, sondern z.b. „Testen“ steht, oder „Behandlung“ oder.
Was darf man überhaupt in Gewerbeanmeldung schreiben? Ist ein Meisterbrief notwendig für alle tätigkeiten ODER darf ein Elektroniker was tun?

Hat jemand eine Idee / Erfahrung?

Hallo Jürgen,

solche Fragen können nur Juristen beantworten bzw. der beste Weg ist über die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Eines weiss ich aber, Reparatur ist eine Dienstleistung, dazu benötigt man in den meisten Fällen eine Meisterausbildung.
Aber wie gesagt, der einfachste Weg ist eine Nachfrage bei der zuständigen IHK.

Gruss

Gerd

Meisterbrief wär Top. Dann kann er einen „Platinenlöter“ einstellen und übernimmt die Verantwortung.
Im Vertrag sollte schon stehen, das er repariert, vom Testen hat keiner was, er stellt fest: Platine geht oder geht nicht. Schlimmstenfalls geht sie nicht und muss doch repariert werden. Erkundigen kann man sich auch bei der IHK oder Handwerkskammer, welche Voraussetzungen man haben muss. Ev. für wenig € einen Fachanwalt fragen. Oder auch beim VDE.Für den Meisterbrief muss er dann ev. auch eine Werkstatt haben, mit Toiletten, Waschräume, Aufenthaltsraum etc.
Schau mal, was geht.
Ich laufe ja nicht weg :=)

Danke,