Elektronische Buchhaltung

Hallo Software-Experten!

Wenn man seine Buchhaltung mit einer Software erledigt, und der PC auf dem diese Software installiert ist ausgetauscht werden soll, was passiert dann mit den Aufzeichnungen? Kann man die kopieren und nach der Softwareinstallation auf den neuen PC einfach einfügen, oder sind die am alten PC erfassten Daten dann einfach weg?

Grüße
Kris

Hallo !
Als normal,speichern die ihre Daten in ner Datenbank,irgendwie im eigenen Format in dein gewünschtes Verzeichniss.So kenn ich das von Steuern Software,wenn ich nun eine neuere Version installiere,oder auf nem neuen Computer das Produkt installiere,habe ich wenn ich die angelegten Daten aufrufe,sofort wieder alles zu Verfügung.
Ich weiss jetzt nicht ob du was von Lexware oder ner anderen Firma benutzt,aber die geben dir sicher schnell Auskunft.Und eigendlich ist die Datenübernahme ein normal vorhandenes Feature,das alle renommierten Firmen in ihrer Software haben,die ständig aktuallisiert werden muß,was gerade wegen neuer Gesetzgebung,geändertes Steuerrecht usw.sein muss.

MFG

Peregrin

Hallo,

diese Frage zeigt doch ziehmlich deutlich, daß Dir die
Problematik der Datensicherung Deiner Nutzerdaten
(sogeanntes Backup) wohl völlig unbekannt zu sein
scheint, oder ?

Dann wird es wahrscheinlich früher under später sowieso
mal passieren, daß all die schönen Daten ganz plötzlich
irgendwie futsch sind.

Mit regelmäßiger Sicherung der Nutzerdaten passiert das
nicht, man kann die daten einfach wieder zurückkopieren
oder eben auch auf ein neues System übertragen.
Gruß Uwi

Wenn man seine Buchhaltung mit einer Software erledigt, und
der PC auf dem diese Software installiert ist ausgetauscht
werden soll, was passiert dann mit den Aufzeichnungen? Kann
man die kopieren und nach der Softwareinstallation auf den
neuen PC einfach einfügen, oder sind die am alten PC erfassten
Daten dann einfach weg?

Grüße
Kris

Hallo,

diese Frage zeigt doch ziehmlich deutlich, daß Dir die
Problematik der Datensicherung Deiner Nutzerdaten
(sogeanntes Backup) wohl völlig unbekannt zu sein
scheint, oder ?

Hallo Kris, Hallo Uwi,

Daten futsch ist schlimm genug, aber in diesem Fall noch längst nicht alles: ich habe vor kurzem mit dem zuständigen Beamten des Finanzamtes gesprochen, der mir erklärt hat, das man bei fehlenden Steuererklärungen sogar dann wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann, wenn man zuviel Steuern bezahlt hat, bestätigt vom Bundesgerichtshof.

Ich schätze also, wenn man bei einer Betriebsprüfung keine Unterlagen mehr vorweisen kann wegen nicht durchgeführter Datensicherung, ist eine Anzeige ziemlich sicher. Die meisten Handwerker, Kleinfirmen, Ich-AGs usw. haben noch garnicht gemerkt, welche Anforderungen da auf sie zugekommen sind.

Gruss Reinhard

Ich bin kein Experte im Sinne von IT, aber normalerweise müssen die Daten samt Programm richtig überspielt werden. Das kann auch direkt von der alten auf die neue Festplatte erfolgen. Danach kann man die Programme auf dem neuen PC weiter nutzen, ggf. ist aber Neuinstallation (sozusagen für den Zugang) an den Arbeitsplätzen erforderlich. Kommt aber wohl auf das genutzte Programm an, ich habe sowas nur bei KHK hinter mir.

Wende Dich am besten an den Hersteller der Software, die sollten das wissen.:wink:

Gruß Maid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für euere Antworten, die haben mir schon mal geholfen.
Grüße
Kris