Elektronische Geräte von der Küche als Ausstellung

Hallo Leute

Erstmals Danke für alle zukommenden Antworten.
Ich schildere mein Problem mit dem Küchenkauf bei Domäne.

Die Bestellung erfolgt als Küche und zusätzlich ein komplettes Elektrogerät von Siemens.

Beim Kauf (12.07.2010) hat der Verkäufer nicht erwähnt, dass die Elektrogeräte als Ausstellungstück sind. Es ist auch nirgendswo ein Reklamehinweis, dass die Geräte als Ausstellungsstücken sind. Bei mir stellte heute (2 Tage) nach dem Einbau fest, dass die Geräte als Ausstellungsstücke sind. Ich war nochmals bei Domäne und tatsächlich haben sie die Geräte dort ausgebaut und bei mir zuhause montiert. Aus dem Gespräch hat der Verkäufer hingewiesen, dass im Kaufvertrag die Elektrogeräte mit dem Buchstabe A drauf steht. Diese bedeutet AUSSTELLUNGSTÜCK.
Die Buchstabe A kann vieles sagen, vor allem in der Einkaufrechnung (z.B. Supermarkt die Buchstabe A oder B für 19% oder 7 % Mwst. zu sehen sind.)
Ich wurde diese Aktion von Domäne als wucher bezeichnen!
Hätte ich vorhergewusst, dass es hier die Ausstellungsstücke sind, würden wir online neu kaufen(sogar 25 % weniger inkl. Versand )
Meine Frage sind: Wie kann ich die Sache durchsetzen (am besten mit Nachlass), da ich unzufrieden bin. Habe die fünf Elektr. Geräte-Set als Neupreis (1990 € - Verkaufspreis – von Anfang an nicht runter gesetzt) bezahlt und erhalte als Ausstellungsstücke. Wenn 1990 € weggestrichen wurde und daneben z.B. 1600 mit dem Hinweis runter gesetzt wäre, kann man ja als Ausstellungstück bezeichnen.
Wenn Domäne mit dem Nachlass hart bleiben, kann ich die Elektrogeräten ein Recht zurückzugeben, obwohl Kochfeld und Geschirspüler schon benutz wurde?
P.S. Das ist unser erster Kauf der Küche.
Grüße aus Darmstadt.

Hallo mir ist so etwas Ähnliches Passiert.
Ich hab aber den Verkäufer ganz Nett drauf hingewiesen und ein wenig geschleimt um eine Kulanz auszuhandeln.
Du könntest Drohen.Mit Verbraucher Schutz und so aber es steht Aussage gegen aussage und sicher muß er um seinen guten ruf bangen.
Zurücknehmen oder neu geht erst nach der Dritten Reperatur .

Tatsächlich kann man da was machen. Ich habe mit dem Geschäftsführer gesprochen und hat mir 10 % Nachlass auf dem Einkaufspreis machen. Die gesetztliche Garantie für 2 Jahre bleibt bestehen. Das ist besser als gar nicht. Danke für deine Mühe.