Elektronische- Lohnsteuer- Abzugs-Merkmale (ELSTAM) beim Arbeitgeber vorlegen?

Hallo,

Mein Arbeitgeber verlangt das ich ihm eine Kopie des sogenannten ELSTAM vorlege! Ich habe dann beim Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt, das ich das nicht zu machen brauche/ nicht darf (so ganz klar wurde das aus dem Gespräch nicht). Es würde ausreichen wenn ich die Steueridentifikationsnummer angebe und versichere das ich nur einen Arbeitgeber habe, was ich auch getan habe. Jetzt schickt mir das Finanzamt dennoch das ELSTAM zu.
Die Frage ist: Wer hat nun recht? Und welche Konsequenzen/Nachteile ergeben sich mir wenn ich das ELSTAM beim Arbeitgeber vorlege?

Brauchst du nicht vorlegen, der Arbeitgeber zieht sich die Daten elektronisch. Dürfen darfst du allerdings schon.

Danke für die schnelle Antwort! Was ich nur nicht verstehe: Wenn der Arbeitgeber die selben Daten elektronisch beziehen kann, warum braucht er dann eine Kopie vom Finanzamt (Vermutlich mit den gleichen Daten)? Da liegt doch die Vermutung nahe, dass die Büro-Angestellten des Arbeitgebers nicht wissen wie man elektronisch an diese Daten herankommt. Aber diese Hypothese sollte ich dann wohl besser für mich behalten… :smile:

Doch, das wissen die. Aber manchmal hat man mit ängstlichen Buchhaltern zu tun, die irgendwas zum Lochen und Abheften haben wollen, damit sie ruhig schlafen können.

Oder mit geizigen Buchhaltern, die die Druckkosten sparen wollen :smile:

Servus,

lass das hier:

ja keinen von denen hören, über die Du so in Bausch und Bogen herziehst - Du würdest dich damit granatenmäßig blamieren. Die Kollegen arbeiten nämlich schon seit mindestens zwei Jahren (d.h. mindestens 24 Abrechnungsläufen) mit Elstam-Daten und beherrschen das im Schlaf. Sie kennen aber auch die Probleme, die es immer noch mit unvollständigen, falschen oder im besten Fall auch bloß sinnlosen Datensätzen in diesem System gibt, und anders als RotAlge vermutet, sind das keine völlig verschrobenen Buchhalternasen, sondern Kollegen, die unter anderem Dir gerne eine Abrechnung mit Lohnsteuerklasse sechs ersparen wollen, wenn sie nicht nötig ist, und deswegen die richtigen Abzugsmerkmale auch auf Papier hätten.

Die Kasperei vom FA hat damit zu tun, dass man dort auch weiß, das das System noch voller Bugs ist, aber eben auch, dass Arbeitgeber nach Ablauf der jahrelangen Frist für Einführung von und Übergang zu Elstam-Daten die von der Finanzverwaltung übermittelten Abzugsmerkmale eigentlich nicht mehr überbrücken dürfen, egal wie falsch sie sind.

Wenn Dir danach ist, mach ruhig den Pausenclown, wedle beim Personalchef mit ausgefeilten Begründungen, dass Du den blöden Zettel ja gar nicht vorlegen musst, aber jaule dann nachher nicht, wenn die Abzüge auf der Gehaltsabrechnung ein bissle höher sind, als Du erwartet hättest.

Schöne Grüße

MM

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Danke,

du hast mir aus der Seele gesprochen.

Keine Sorge den Pausenclown werde ich schon nicht machen. So naiv bin ich dann doch nicht :smile:
Naiv bin ich in dem Punkt, dass ich tatsächlich nicht weiß, wie buchhalterische Arbeit aussieht und mich welchen Problemen die Kollegen konfrontiert sind. Aber deswegen stelle ich ja auch hier die Frage und hake bei unvollständigen Fragen, mit ein wenig zynischem Humor dementsprechend nach.

Ich sehe schon, da fühlen sich Personen/Personengruppen durch meine Kommentare leicht angegriffen. Ich entschuldige mich dafür, falls sich Jemand durch meine Bemerkungen beleidigt fühlt oder es den Anschein erweckt, das ich für diese Berufsgruppe nicht den nötigen Respekt zolle.

Meine Kommentare entsprechen nicht meiner Meinung über Kollegen, Buchhalter oder Verwaltungsangestellte. Sie sind rein hypothetisch und auch nicht ernst gemeint! Humor gehört zum Kabarett und nicht hierein. Botschaft angekommen!

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