Ich möchte wissen, ob der insolvente Arbeitgeber auch den Zeitrum auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen darf, wo er keinen Lohn mehr bezahlt hat, sondern wo Insolvenzgeld bezahlt wurde. Da ja über das Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur eine Bescheinigung erstellt wird, die der Steuererklärung beizufügen ist, führt dies doch zu einer Doppelbesteuerung, oder?
Danke für Ihre Mühe.
Hallo Goldy,
in Ergänzung der anderen Frage hier im Forum nochmals zusammenfassend: Der Arbeitgeber bescheinigt die vertragliche Arbeitszeit (bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen) und den dabei durch den Arbeitgeber gezahlten Lohn nebst Abzugsbeträgen. Der Arbeitgeber kann und darf das Insolvenzgeld NICHT bescheinigen. Weder zahlt er das Insolvenzgeld aus noch berechnet er es. Sollte dies jedoch bescheinigt sein, muss er die Datenübermittlung an das Finanzamt korrigieren und eine neue Bescheinigung ausstellen.
Viele Grüße nochmals
Hallo,
danke für Ihre Antwort.
Ich werde mich also erneut mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.
Git es eigentlich eine Verordnung, oder Gesetz wo dies geregelt ist, daß der Insolvenzverwalter das Insolvenzgeld nicht bescheinigen darf?
Danke für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
Goldy88
Hallo Goldy,
das lässt sich nur praktisch beantworten. Woher soll der Insolvenzverwalter die Höhe des Insolvenzgeldes kennen?
Viele Grüße
Hallo,
in diesem Fall kennt der Insolvenzverwalter schon die Höhe des Insolvenzgeldes, da es sich hier um die letzten zwei ausstehenden Monatslöhne handelt, die die Arbeitsagentur übernommen hat, weil der seitherige Arbeitgeber zahlungsunfähig war.
Freundliche Grüße
Hallo Goldy,
der Insolvenzverwalter kennt die ausgefallenen Löhne, aber nicht das endgültige Insolvenzgeld, da er am Prozess der Berechnung und Auszahlung nicht beteiligt ist.
Viele Grüße
Hallo!
Du drückst Dich glaube ich hier etwas falsch aus.
Es geht hier nicht um das Insolvenzgeld, das wird vom Arbeitsamt ausgezahlt. Es geht hier um das Geld, das dem Abeitnehmer vom insolventen Arbeitegeber zustand, er aber nicht bekommen hat.
Sehe ich das richtig?
Gruß
derschwede77
Hallo,
es geht um das Insolvenzgeld, das die Arbeitsagentur bezahlt hat (2 Monatslöhne), da der Arbeitgeber zahlungsunfähig war.
Es wurde dann exakt der Betrag bezahlt, de auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wurde. Diese Zahlung hat der Insolvenzverwalter im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls bescheinigt.
Bei der vorigen Insolvenz hat der Insolvenzverwalter auf den Bescheinigungen, wo das Geld von der Arbeitsagentur kam, 0 € eingetragen und ganz oben ein Großbuchstabe „U“.
Ich wollte nun wissen, gibt es eine Verordnung wo dies geregelt ist.
Freundliche Grüße
Goldy88
Hallo!
Das ist aber genau das was ich meine.
Du sprichst immer von Insolvenzgeld. Insolvenzgeld ist die Leistung des Arbeitsamtes. Und ds ist im gegeben Fall wohl korrekt.
Was hier nicht korrekt ist, ist dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Werte ausweist, die nicht mehr zur Auszahlung kamen. Das ist aber nicht das Insolvenzgeld.
Einige Antworter haben nämlich aufgrund dieser schwammigen Formulierung ein wenig was durcheinander geworfen.
Die Antwort auf Deine Frage ist: Auf der Lohnsteurebescheingung darf nur das ausgewiesen werden, was auch zur Auszahlung kam. Wenn die letzten 2 Gehälter nicht bezahlt wurden, sondern diese in Form von Insolvenzgeld vom Arbeitsamt gezahlt wurden, dann haben die auch nichts auf der Lohnsteuerbescheinigung zu suchen.
Gruß
derschwede77