Liebe Wissende,
gibt es inzwischen eine gesetzliche Verpflichtung für die e-card?
Danke für rasche Antworten!
Liebe Wissende,
gibt es inzwischen eine gesetzliche Verpflichtung für die e-card?
Danke für rasche Antworten!
Hallo!
eine gesetzliche Verpflichtung in dem Sinne gibt’s nicht. allerdings verlieren die Karten ohne Foto deihre Gültigkeit, es sei denn, man erklärt ausdrücklich schriftlich, dass die Einreichung nicht möglich ist
Hallo,
Da ich immer wieder vergessen habe, mein Foto einzureichen, hab ich mehrmals Post bekommen.
Ich meine, da stand drin, dass die alten Karten ab Januar 2014 nicht mehr gültig sind.
Ohne Gewähr.
LG,
batz
Hallo, richtig, wer sich der KArte verweigert, also kein Foto einschickt oder eine nachvollziehbare Begründung der Kasse liefert warum seine Karte ohne Bild gültig sein soll, der hat ab dem 1.1.2014 ggf. ein Problem mehr.Neue Karte (ohne Bild) gibt es nicht und die alte KVK. wird nicht mehr angenommen. Das bedeutet Ärger und Lauferei.
Schätzungen nach sind derzeit ca 10 % aller Versicherten, die an sich „Bildpflichtig“ wären ohne eGK. - alle Kassen sind bermührt das bis zum 31.12.2013 zu ändern.
Eine persönliche Anmerkung dazu - ich habe dafür kein Verständnis - was hindert jemanden daran sich mit seiner Kasse in Verbindung zu setzen um feststellen zu lassen ob er wirklich ein Bild haben muss (Befreiungsgründe gibt es dazu viele). Wenn es beim Personalausweis meines Wissens nach ohne Ausweis geht, dann sollte das für eine Krankenversichertenkarte auch hingenommen werden - das Bild alleine verhindert den Missbrauch der Karte - und ausser dem Bild und der lebenslangen Krankenversichertennummer hat sich für den Versicherten nicht geändert, auch was die gespeicherten Daten angeht, aber das ist wieder ein anderes Thema-.
Also, wer keinen Grund hat, der bekommt ein Problem ab dem 01.01.2014.
Gruss
Czauderna
Danke miami und Czauderna!
Ja, alles richtig! Richtig allerdings finde ich nicht, dass wir dazu von den Krankenkassen gezwungen werden, obwohl es - meines Wissen nach - k e i n e gesetzliche Verpflichtung gibt!
Die Kassen sollen eine bestimmte Quote bis Jahresende erfüllen, (also möglichst vielen Versicherten die e-card ‚aufzwingen‘), deshalb kommen auch gerne mal Briefe mit drohendem Unterton! In meinem Fall: ich bin seit 06/12 ohne Versichertenkarte - die alte war abgelaufen und ich habe mich der neuen verweigert. Die KK sendete mir - nach Aufforderung (!) sogenannte Behandlungsausweise die jeweils für 1 Quart. gültig waren. Nun, wollten sie mir nur noch einen NOTFALLAUSWEIS zuschicken, und teilten mir telefonisch mit, dass ich alle sonstigen Arztbesuche aus privater Tasche zu zahlen habe(!!) Hallo!? Deshalb noch einmal meine Frage: bin ich (und seit wann), verpflichtet der elektronischen Gesundheitskarte zuzustimmen?? Die Kasse konnte mir bislang keinen Beweis dazu liefern!
Ich habe mich bereits mit der KK in Verbindung gesetzt (wie Sie aus meinem Post entnehmen können), die konnte mir bisher kein Gesetz vorlegen.
Ergänzung:
Ein interessanter Link zu diesem Thema:
Hallo,
die bislang noch gültigen KV-Karten ohne Foto werden in diesem Jahr letztmalig ausgegeben.Ab 01.01.2014 werden nur noch die neuen Gesundheitskarten ausgegeben. Ziel dieser neuen Gesundheitskarte ist in einiger Zukunft die vernetzte Gesundheitsversorgung. Ebenso ist geplant, nicht nur die Anbieter auf die Daten zugreifen zu lassen ( immer im Beisein des Versicherten) sondern auch die Versicherten Einblick in die bislang nur für den Arzt sichtbare Patientenakte erhalten zu lassen.
Kurzum: Eine sichtbare Verbesserung der Versorgung ist hier zu erwarten.
Danke sven.baars!
Das sind bekannte Tatsachen, mich interresiert allerdings die rechtiche Grundlage!
Danke dummbatz!
Hallo Merger!
Wie ich sehe, sind Sie selbst in der Versicherungsbranche tätig!?
Ich bedanke mich für Ihren Link zum Bundesgesundheitsminesterium, muss aber feststellen, dass auch daraus nicht hervorgeht, dass ICH als Versicherter eine Verpflichtung habe die E-Card zu akzeptieren und zu bedienen.
Beste Grüße!
Hallo Mussel,
schauen Sie mal in den § 291 a des SGB V rein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html
Gruß Merger
Hallo,
konkret steht es im § 291 SGB V, also nicht im 291a SGB V.
Gruss
Czauderna
aha? wo siehst du den neben den immer noch riesen datenschutzproblemen und der nicht gegeben ausfallsicherheit oder der fehlenden zertifizierung der anbietet den vorteil für den versicherten?
das ding nützt nur den gesetzlichen versicherungen, dem kunden bringts wahrscheinlich nur ärger und die datenkrake bedient sich munter
das beste beispiel ist doch, das ein bild gefordert wird, und du online hochladen kannst was du willst. wenn du da ein bild von deinem hund mit hut bereitstellst, hast du das dann auf der karte.
Hallo,
das ist schlicht und ergreifend falsch. Es war zu Beginn der Einführung der egK. schon möglich dass auch das Bild 1 zu 1 erfasst wurde, welches hochgeladen wurde, aber das wurde dann schnell abgestellt. Momentan nützt es den Kassen ziemlich wenig, denn all das, was möglich ist zu speichern, dass geht noch gar nicht und es wird auch die Frage sein
ob es jemals so kommen wird, bis auf das Bild eben und die „andere“ Krankenversichternnummer. Der momentane Vorteil der Karte liegt zu 100% darin, dass eben ein Missbrauch weitgehend ausgeschlossen ist.
Warten wir es ab - Deutschland wird sich mit der neuen Karte arrangieren, machen wir ja mit unseren Politikern auch alle 4 oder 5 Jahre so.
Gruss
Czauderna
www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?Ar…
Erstmal sorry für die drei Tage Bearbeitungszeit - war in Urlaub im Ausland.
Habe beim Googlen das oben gefunden, auch auf mehreren Seiten. Ergo: ab 2014 MUSS die neue Karte da sein, die alten verlieren dann ihre Gültigkeit.