Elektronischen Ausfertigung eines Eingabeplans

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Architekten. Wir haben von ihm unseren Eingabeplan für unser Haus anfertigen lassen. Er hat uns den Eingabeplan und die Eingabemappen erstellt. Da wir nach einigen Preisvergleichen nun nicht von seiner Firma das Haus bauen lassen, sondern von einer anderen, gibt er uns nicht die elektronische Ausfertigung des Plans.
Er bezieht sich darauf, dass wir die Pläne in Papierform bekommen haben.
Wir haben schon alles bezahlt, gehört uns nicht somit auch die elektronische Ausfertigung?

Vielen Dank für euere Antworten.

Hallo LuiWillsWissen,

nach meinem Wissensstand ist der Architekt nicht verpflichtet die Pläne für einen anderen Architekt in
el.-Form weiter zu geben.
Es sei denn es wurde schriftlich vereinbart.
Eventuell ist auch das Urheberrecht betroffen.

M.E. hat der Mann recht, er hat die Pläne in Papierform übergeben das genügt zru Erfüllung seiner Leistung, es sei denn, im Vertrag sind andere Übergabeformen geregelt

Hallo Luiwill,
die VOB der Bundesländer regelt die Form, nach der der Architekt die Bauvorlagen einreichen muss. Damit ist die Leistung des Architekten in dieser Leistungsphase abgeschlossen. In einigen Ländern (Berlin) KÖNNEN die Unterlagen ZUSÄTZLICH als Datensatz eingereicht werden. Das dient nur der Beschleunigung des Verfahrens und ersetzt nichts.
Erst nach erfolgter Baugenehmigung beginnt die nächste Leistungsphase: Aussschreibung und Vergabe. Dann folgen die Ausführungszeichnungen, die anders aussehen, andere Aufgaben haben und normalerweise neu erstellt werden.
Wozu brauchen Sie denn die elektronischen Zeichnungen überhaupt? Alternative Angebote können Sie doch auch mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen einholen.
Ich verstehe auch nicht, dass ein Architekt selbst baut, oder eine Baufirma hat. Das verbietet die Standesehre.
Für weitere Fragen fragen Sie ihr Bauamt oder ihre zuständige Archtiktenlammer.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur