Hallo,
das mit der Lohnsteuerkarte ist mir klar das gibt es dieses Jahr keine neue mehr.
aber was ist mit:
der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010
Muss mir mein Arbeitgeber diesen zusenden?
Gruß
André
Hallo,
das mit der Lohnsteuerkarte ist mir klar das gibt es dieses Jahr keine neue mehr.
aber was ist mit:
der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010
Muss mir mein Arbeitgeber diesen zusenden?
Gruß
André
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Am Ende des Jahres übermittelt der Arbeitgeber die maßgeblichen Lohndaten aus dem Lohnkonto auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung. Über die elektronisch gemeldeten Daten händigt er dem Arbeitnehmer einen Ausdruck aus.
LG
Hallo,
Ich denke schon den es ändert sich was z.b. Kinder oder Religion.
Dann muss man allerdings selbst beim Finanzamt die änderung angeben.
LG Mausi123
das mit der Lohnsteuerkarte ist mir klar das gibt es dieses
Jahr keine neue mehr.aber was ist mit:
der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010
Muss mir mein Arbeitgeber diesen zusenden?
Gruß
André
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine entsprechende Datenbank aufgebaut und über die Finanzämter mit den Datensätzen der Bürger gefüttert. Das heißt: Wer ab 2012 Lohnsteuer zahlen muss, braucht beim Jobantritt keine Lohnsteuerkarte mehr mitbringen, sondern nur noch seine steuerliche Identifikationsnummer angeben. Zusammen mit dem Geburtsdatum kann der Arbeitgeber dann alle nötigen Daten - die "Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)“ - abrufen.
Die steuerliche ID-Nr. sollte zwischenzeitlich vom zuständigen Finanzamt an Sie weitergeleitet worden sein. Diese ID-Nr. ist dann in bestehendem Jobverhältnis dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Dieser Schritt sollte eigentlich schon 2011 gegangen werden. Komplett einsatzbereit wird das Ganze aber erst 2012 sein, weshalb die diesjährige gelbe Karte auch für 2011 noch gültig sein wird.
Hallo,
die ist notwendig für ihre Steuererklärung
Hallo,
Ja, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung muss ihnen ihr Arbeitgeber zusenden oder direkt überreichen,meistens ende Febr.anfang März. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie dann die Steuer machen.Es ist im Prinzip das gleiche wie mit der Lohnsteuerkarte.
Gruß
monika61
Ja, er muss eine Bescheinigung ausstellen. Zeit hat er bsi zum 28.2. des Folgejahres. Manchmal gibt es Probleme unterschiedlichster Art, daher können sie auch später kommen.
Antwort:
Hallo,
Klar brauchst du einen Bescheid in Papierform, schon für deine persönlichen Unterlagen, falls du mal wegen der Rente einen Nachweis brauchst.
Dein Arbeitgeber muss dir einen solchen in Schriftform übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Zeichevadda
Sorry,
keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo,
ja die Lohnsteuerbescheinigung müsstest du bekommen, da hat sich ja nichts geändert. Frag mal nach wenn du es nicht bekommen hast.
Mfg
Michelle
Hallo,
der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung zusenden oder elektronisch bereitstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo André,
klare Frage, klare Antwort: J A
Ist bereits überfällig, mahnen !!!
MfG
Stefan Seide
Ja, die bekommen Sie vom Arbeitgeber
gruß maluzo